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Umweltbericht 2005/2006 - Stadt Helmstedt

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1 NATUR UND LANDSCHAFT<br />

Forstwirtschaft fortgeführt werden. Sie sollen nach Möglichkeit als Schutzzone die Naturschutzgebiete<br />

umgeben, tragen damit zu einer Sicherung des Status quo großräumiger Ökosysteme<br />

bei und eröffnen Entwicklungsmöglichkeiten für die betroffenen Räume.<br />

Im Bereich der <strong>Stadt</strong> <strong>Helmstedt</strong> sind bisher folgende Flächen als förmliche Landschaftsschutzgebiete<br />

ausgewiesen worden:<br />

LSG-HE 15, Lappwald, 4.705 ha;<br />

LSG-HE 19, St. Annenberg mit Lübbensteinen und Heidberg, 162 ha.<br />

Darüber hinaus werden im Landschaftsrahmenplan die nachfolgend aufgeführten Bereiche<br />

als geeignet eingestuft:<br />

LSG 12, Hasenwinkel/Trendel;<br />

LSG 14, Mittlere <strong>Helmstedt</strong>er Mulde;<br />

LSG 23, Elz/Eitz;<br />

LSG 28, Ehemalige Braunkohlentagebaue Treue und Alversdorf südlich <strong>Helmstedt</strong>.<br />

Naturdenkmale (§ 27)<br />

Naturdenkmale sind Einzelschöpfungen der Natur, deren besonderer Schutz aus wissenschaftlichen,<br />

naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen, wegen ihrer Seltenheit,<br />

Eigenart oder Schönheit erforderlich ist.<br />

Im Bereich der <strong>Stadt</strong> <strong>Helmstedt</strong> finden sich die folgenden drei Naturdenkmale:<br />

ND-HE 3, Lübbensteine (2 Steinkammergräber);<br />

ND-HE 19, Streuobstwiese am Elz (auf dem Gebiet der Gemeinde Wolsdorf);<br />

ND-HE 21, Frühere Ziegeleitongrube Lehrmann.<br />

Darüber hinaus werden im Landschaftsrahmenplan die nachfolgend aufgeführten Bereiche<br />

als geeignet eingestuft:<br />

ND 9, Lindenallee von Barmke zur Buschmühle;<br />

ND 10, Eiche im Lappwald;<br />

ND 16, Lindenallee an Magdeburger Tor und Beendorfer Straße.<br />

Geschützte Landschaftsbestandteile (§ 28)<br />

Eine weitere naturschutzrechtliche Schutzkategorie stellen die geschützten Landschaftsbestandteile<br />

dar. Hier können Bäume, Hecken, Wasserläufe und andere Landschaftsbestandteile<br />

unter Schutz gestellt werden, wenn sie das Orts- oder Landschaftsbild beleben oder<br />

gliedern, zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes beitragen oder das Kleinklima verbessern.<br />

Geschützte Landschaftsbestandteile werden nicht von den Naturschutzbehörden aus-<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>Helmstedt</strong> <strong>2005</strong>/<strong>2006</strong> 67

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