Umweltbericht 2005/2006 - Stadt Helmstedt
Umweltbericht 2005/2006 - Stadt Helmstedt
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1 NATUR UND LANDSCHAFT<br />
Im Rahmen der Neuanlage von Spielplätzen ist es allerdings leider fast zur Regel geworden,<br />
dass trotz einer entsprechenden Ausweisung in den Bebauungsplänen Anlieger nachträglich<br />
gegen die Errichtung der Spielgeräte Einspruch erheben und die Fertigstellung der Anlagen<br />
verhindern wollen. Begründet wird dies dann häufig mit einer nicht ausreichenden Information<br />
über die Inhalte des Bebauungsplanes beim Grundstückskauf, was bei der Tragweite einer<br />
derartigen Investition und der öffentlichen Zugänglichkeit der Planunterlagen erstaunlich<br />
ist und daher grundsätzlich nicht anerkannt wird. Um im Falle nachträglicher Streitigkeiten<br />
eine sichere Rechtsposition zu haben, wird neben der Ausweisung der Spielplatzflächen im<br />
Bebauungsplan auch für jeden Spielplatz eine förmliche Baugenehmigung beantragt. Der<br />
Kommunale Schadensausgleich Hannover ist aufgrund der Häufung entsprechender Streitfälle<br />
von der <strong>Stadt</strong> zudem zur Stellungnahme aufgefordert worden und hat dazu folgende<br />
Angaben gemacht:<br />
„Soweit ein Spielplatz entsprechend der im Bebauungsplan ausgewiesenen Fläche angelegt<br />
und mit ordnungsgemäßen (ggf. auch TÜV-abgenommenen) Spielgeräten versehen ist, sind<br />
Beeinträchtigungen durch die zweckgemäße Nutzung dieses Spielplatzes, insbesondere<br />
durch Lärmentwicklung hinzunehmen und entschädigungslos zu dulden. Das Spielen von<br />
Kindern und die damit zusammenhängende Lärmentwicklung gehört zu den allgemeinen<br />
Lebensumständen gerade in Neubaugebieten. Eine Rechtsgrundlage zur Untersagung oder<br />
für die Einschränkung der Nutzungszeiten sehen wir daher nicht. Auch wenn das hier in Rede<br />
stehende Spielgerät „Seilbahn“ eine Besonderheit darstellt, sehen wir dadurch die Grenze<br />
der Zumutbarkeit für die Anlieger noch nicht überschritten. Die Einführung von speziellen<br />
Nutzungszeiten für Spielplätze (vergleichbar etwa den vielerorts per Satzung vorgesehenen<br />
Zeiten für den Gebrauch von Rasenmähern etc.) halten wir für Spielplätze nicht für geeignet<br />
und angemessen.“<br />
Unabhängig von dieser eindeutigen Rechtsposition versucht aber die <strong>Stadt</strong> selbstverständlich,<br />
durch Auswahl und Anordnung der Spielgeräte auf den Spielplätzen möglichst weitgehend<br />
zur Deeskalation entsprechender Nachbarschaftsstreitigkeiten beizutragen.<br />
Sowohl bei der Unterhaltung der Spielplätze, aber auch bei der der sonstigen Grün- und<br />
Freiflächen, erweist sich zudem in zunehmenden Maße der Vandalismus gegen Sachen als<br />
ein ganz erheblicher Kostenfaktor. Zerstörte und beschmierte Spielgeräte, Bänke, Pergolen,<br />
Mauereinfassungen, aber auch beispielsweise abgehackte Bäume gehören mittlerweile zum<br />
Alltag und binden Personal sowie Finanzmittel für Reparaturen, Säuberungen und Ersatzbeschaffungen.<br />
Unter Umweltgesichtspunkten besonders bedenklich ist die Entwicklung der<br />
Abfallbeseitigung bzw. der achtlosen „Vermüllung“ der Anlagen. Eine besonders starke Zunahme<br />
von Hausmüll in und neben den Papierkörben erfolgte mit der Einführung der gewichtsbezogenen<br />
Müllgebühren im Landkreis <strong>Helmstedt</strong> nach 1997. Das Problem, dass Bür-<br />
<strong>Umweltbericht</strong> <strong>Helmstedt</strong> <strong>2005</strong>/<strong>2006</strong> 17