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Umweltbericht 2005/2006 - Stadt Helmstedt

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1 NATUR UND LANDSCHAFT<br />

Im Rahmen der Neuanlage von Spielplätzen ist es allerdings leider fast zur Regel geworden,<br />

dass trotz einer entsprechenden Ausweisung in den Bebauungsplänen Anlieger nachträglich<br />

gegen die Errichtung der Spielgeräte Einspruch erheben und die Fertigstellung der Anlagen<br />

verhindern wollen. Begründet wird dies dann häufig mit einer nicht ausreichenden Information<br />

über die Inhalte des Bebauungsplanes beim Grundstückskauf, was bei der Tragweite einer<br />

derartigen Investition und der öffentlichen Zugänglichkeit der Planunterlagen erstaunlich<br />

ist und daher grundsätzlich nicht anerkannt wird. Um im Falle nachträglicher Streitigkeiten<br />

eine sichere Rechtsposition zu haben, wird neben der Ausweisung der Spielplatzflächen im<br />

Bebauungsplan auch für jeden Spielplatz eine förmliche Baugenehmigung beantragt. Der<br />

Kommunale Schadensausgleich Hannover ist aufgrund der Häufung entsprechender Streitfälle<br />

von der <strong>Stadt</strong> zudem zur Stellungnahme aufgefordert worden und hat dazu folgende<br />

Angaben gemacht:<br />

„Soweit ein Spielplatz entsprechend der im Bebauungsplan ausgewiesenen Fläche angelegt<br />

und mit ordnungsgemäßen (ggf. auch TÜV-abgenommenen) Spielgeräten versehen ist, sind<br />

Beeinträchtigungen durch die zweckgemäße Nutzung dieses Spielplatzes, insbesondere<br />

durch Lärmentwicklung hinzunehmen und entschädigungslos zu dulden. Das Spielen von<br />

Kindern und die damit zusammenhängende Lärmentwicklung gehört zu den allgemeinen<br />

Lebensumständen gerade in Neubaugebieten. Eine Rechtsgrundlage zur Untersagung oder<br />

für die Einschränkung der Nutzungszeiten sehen wir daher nicht. Auch wenn das hier in Rede<br />

stehende Spielgerät „Seilbahn“ eine Besonderheit darstellt, sehen wir dadurch die Grenze<br />

der Zumutbarkeit für die Anlieger noch nicht überschritten. Die Einführung von speziellen<br />

Nutzungszeiten für Spielplätze (vergleichbar etwa den vielerorts per Satzung vorgesehenen<br />

Zeiten für den Gebrauch von Rasenmähern etc.) halten wir für Spielplätze nicht für geeignet<br />

und angemessen.“<br />

Unabhängig von dieser eindeutigen Rechtsposition versucht aber die <strong>Stadt</strong> selbstverständlich,<br />

durch Auswahl und Anordnung der Spielgeräte auf den Spielplätzen möglichst weitgehend<br />

zur Deeskalation entsprechender Nachbarschaftsstreitigkeiten beizutragen.<br />

Sowohl bei der Unterhaltung der Spielplätze, aber auch bei der der sonstigen Grün- und<br />

Freiflächen, erweist sich zudem in zunehmenden Maße der Vandalismus gegen Sachen als<br />

ein ganz erheblicher Kostenfaktor. Zerstörte und beschmierte Spielgeräte, Bänke, Pergolen,<br />

Mauereinfassungen, aber auch beispielsweise abgehackte Bäume gehören mittlerweile zum<br />

Alltag und binden Personal sowie Finanzmittel für Reparaturen, Säuberungen und Ersatzbeschaffungen.<br />

Unter Umweltgesichtspunkten besonders bedenklich ist die Entwicklung der<br />

Abfallbeseitigung bzw. der achtlosen „Vermüllung“ der Anlagen. Eine besonders starke Zunahme<br />

von Hausmüll in und neben den Papierkörben erfolgte mit der Einführung der gewichtsbezogenen<br />

Müllgebühren im Landkreis <strong>Helmstedt</strong> nach 1997. Das Problem, dass Bür-<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>Helmstedt</strong> <strong>2005</strong>/<strong>2006</strong> 17

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