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Umweltbericht 2005/2006 - Stadt Helmstedt

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1 NATUR UND LANDSCHAFT<br />

1.5.3 Neophyten<br />

Die Einbürgerung neuer Pflanzen, der so genannten Neophyten, stellt einen schwerwiegenden<br />

Eingriff in den Naturhaushalt dar. Oft legen diese „Neubürger“ einen beträchtlichen Ausbreitungsdrang<br />

an den Tag und verdrängen heimische Pflanzen und Tiere. Ein bekanntes<br />

Beispiel ist der Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum), auch Herkulesstaude genannt.<br />

Die bis zu 4 m hoch werdende Pflanze gelangte im 19. Jahrhundert aus dem Kaukasus<br />

nach Deutschland. Da eine einzige Staude bis zu 10.000 Samen pro Jahr erzeugen<br />

kann, erobert die Herkulesstaude in kurzer Zeit großräumige Areale, in denen andere Pflanzen<br />

vollständig verdrängt werden. Bei Berührung hat der Riesen-Bärenklau die Wirkung einer<br />

Giftpflanze: Die in der Pflanze zur Blütezeit enthaltenen Furocumarine verursachen in<br />

Verbindung mit dem Sonnenlicht (UV-Licht) schwere Verbrennungen der Haut und langwierige<br />

allergische Hautreaktionen. Die ohnehin schwierige Bekämpfung der starkwüchsigen<br />

Pflanze wird dadurch noch weiter erschwert. Neben dem Riesen-Bärenklau zählt auch der<br />

Sachalin-Knöterich (Polygonum sachalinense), der Japanische-Staudenknöterich (Fallopia<br />

japonica) und die Robinie (Robinia pseudoacacia) zu den besonders invasiven Neophyten.<br />

Im näheren Bereich der <strong>Stadt</strong> <strong>Helmstedt</strong> hat die Verbreitung der genannten Pflanzen insbesondere<br />

entlang der überörtlichen Verkehrswege in den letzten Jahren sehr stark zugenommen.<br />

So finden sich massierte Vorkommen des Riesen-Bärenklaus beispielsweise entlang<br />

der Bahndämme südlich der <strong>Stadt</strong>. Durch die veränderte Flächenunterhaltung im Bereich der<br />

dort angelegten Ausgleichsflächen für die Umgehungsstraße ist es ohne aufwändige Bekämpfung<br />

nur eine Frage der Zeit, wann diese Flächen mit der Staude überwuchert sein<br />

werden. Seit Ende der 90er Jahre werden die Flächeneigentümer (vor allem die Bahn AG<br />

und die Straßenbauverwaltungen) von der <strong>Stadt</strong> <strong>Helmstedt</strong> regelmäßig angeschrieben und<br />

aufgefordert, eine Bekämpfung der Pflanzenbestände durchzuführen und damit zumindest<br />

die weitere Ausbreitung der Pflanzen zu unterbinden. Die ordnungsbehördlichen Möglichkeiten<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Helmstedt</strong> im Rahmen des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche<br />

Sicherheit und Ordnung sind dabei allerdings leider auf die Fälle einer konkreten Gefahrenlage<br />

begrenzt, bei denen die massenhafte Ausbreitung abseits der zugänglichen Flächen in<br />

der Regel bereits erfolgt ist. Nicht zuletzt aufgrund dieser nur eingeschränkten städtischen<br />

Durchsetzungsmöglichkeiten für eine Bekämpfung wird von den angeschriebenen Stellen die<br />

Problematik zwar durchaus anerkannt und es wurden auch vereinzelt schon Maßnahmen<br />

ergriffen, aber nachhaltige Erfolge konnten bisher noch nicht erzielt werden. Leider sieht<br />

auch das Naturschutzrecht nur für die Ansiedlung gebietsfremder Arten ein Genehmigungserfordernis<br />

vor und dass im Falle der Gefahr einer Verfälschung der heimischen Tier- oder<br />

Pflanzenwelt diese Genehmigung zu versagen ist (§ 44 Nieders. Naturschutzgesetz). Ordnungsbehördliche<br />

Maßnahmen, um die massenhafte Verbreitung nachträglich zu unterbinden,<br />

sind im Gesetz aber nicht vorgesehen.<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>Helmstedt</strong> <strong>2005</strong>/<strong>2006</strong> 72

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