Umweltbericht 2005/2006 - Stadt Helmstedt
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1 NATUR UND LANDSCHAFT<br />
1.5.3 Neophyten<br />
Die Einbürgerung neuer Pflanzen, der so genannten Neophyten, stellt einen schwerwiegenden<br />
Eingriff in den Naturhaushalt dar. Oft legen diese „Neubürger“ einen beträchtlichen Ausbreitungsdrang<br />
an den Tag und verdrängen heimische Pflanzen und Tiere. Ein bekanntes<br />
Beispiel ist der Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum), auch Herkulesstaude genannt.<br />
Die bis zu 4 m hoch werdende Pflanze gelangte im 19. Jahrhundert aus dem Kaukasus<br />
nach Deutschland. Da eine einzige Staude bis zu 10.000 Samen pro Jahr erzeugen<br />
kann, erobert die Herkulesstaude in kurzer Zeit großräumige Areale, in denen andere Pflanzen<br />
vollständig verdrängt werden. Bei Berührung hat der Riesen-Bärenklau die Wirkung einer<br />
Giftpflanze: Die in der Pflanze zur Blütezeit enthaltenen Furocumarine verursachen in<br />
Verbindung mit dem Sonnenlicht (UV-Licht) schwere Verbrennungen der Haut und langwierige<br />
allergische Hautreaktionen. Die ohnehin schwierige Bekämpfung der starkwüchsigen<br />
Pflanze wird dadurch noch weiter erschwert. Neben dem Riesen-Bärenklau zählt auch der<br />
Sachalin-Knöterich (Polygonum sachalinense), der Japanische-Staudenknöterich (Fallopia<br />
japonica) und die Robinie (Robinia pseudoacacia) zu den besonders invasiven Neophyten.<br />
Im näheren Bereich der <strong>Stadt</strong> <strong>Helmstedt</strong> hat die Verbreitung der genannten Pflanzen insbesondere<br />
entlang der überörtlichen Verkehrswege in den letzten Jahren sehr stark zugenommen.<br />
So finden sich massierte Vorkommen des Riesen-Bärenklaus beispielsweise entlang<br />
der Bahndämme südlich der <strong>Stadt</strong>. Durch die veränderte Flächenunterhaltung im Bereich der<br />
dort angelegten Ausgleichsflächen für die Umgehungsstraße ist es ohne aufwändige Bekämpfung<br />
nur eine Frage der Zeit, wann diese Flächen mit der Staude überwuchert sein<br />
werden. Seit Ende der 90er Jahre werden die Flächeneigentümer (vor allem die Bahn AG<br />
und die Straßenbauverwaltungen) von der <strong>Stadt</strong> <strong>Helmstedt</strong> regelmäßig angeschrieben und<br />
aufgefordert, eine Bekämpfung der Pflanzenbestände durchzuführen und damit zumindest<br />
die weitere Ausbreitung der Pflanzen zu unterbinden. Die ordnungsbehördlichen Möglichkeiten<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Helmstedt</strong> im Rahmen des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche<br />
Sicherheit und Ordnung sind dabei allerdings leider auf die Fälle einer konkreten Gefahrenlage<br />
begrenzt, bei denen die massenhafte Ausbreitung abseits der zugänglichen Flächen in<br />
der Regel bereits erfolgt ist. Nicht zuletzt aufgrund dieser nur eingeschränkten städtischen<br />
Durchsetzungsmöglichkeiten für eine Bekämpfung wird von den angeschriebenen Stellen die<br />
Problematik zwar durchaus anerkannt und es wurden auch vereinzelt schon Maßnahmen<br />
ergriffen, aber nachhaltige Erfolge konnten bisher noch nicht erzielt werden. Leider sieht<br />
auch das Naturschutzrecht nur für die Ansiedlung gebietsfremder Arten ein Genehmigungserfordernis<br />
vor und dass im Falle der Gefahr einer Verfälschung der heimischen Tier- oder<br />
Pflanzenwelt diese Genehmigung zu versagen ist (§ 44 Nieders. Naturschutzgesetz). Ordnungsbehördliche<br />
Maßnahmen, um die massenhafte Verbreitung nachträglich zu unterbinden,<br />
sind im Gesetz aber nicht vorgesehen.<br />
<strong>Umweltbericht</strong> <strong>Helmstedt</strong> <strong>2005</strong>/<strong>2006</strong> 72