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Umweltbericht 2005/2006 - Stadt Helmstedt

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1 NATUR UND LANDSCHAFT<br />

Naturschutzgebiete (§ 24)<br />

Naturschutzgebiete stellen neben den nach § 28 a/b automatisch geschützten Biotopen den<br />

weitreichendsten gesetzlichen Schutz für Natur und Landschaft dar. In ihnen sollen vorwiegend<br />

natürliche, naturnahe und halbnatürliche Ökosysteme geschützt und - wo nicht mehr<br />

ausreichend vorhanden - wieder entwickelt werden. Nutzungen und sonstige Maßnahmen<br />

sollen nur freigestellt sein, wenn sie entweder dem jeweiligen Schutzzweck dienen oder aber<br />

ihm nicht zuwiderlaufen.<br />

Das einzige Naturschutzgebiet im näheren Bereich der <strong>Stadt</strong> <strong>Helmstedt</strong> ist ein zentraler Teil<br />

des Lappwaldes entlang der Landesgrenze, der sich im gemeindefreien Gebiet befindet. Es<br />

hat die Bezeichnung NSG-BR 106 und die unter Schutz gestellte Fläche beträgt 495 ha. Das<br />

Gebiet umfasst Flächen mit mesophilen und bodensauren Laubwaldbeständen (Eichen-<br />

Hainbuchenwälder und Eichen-Buchenwälder) sowie Auen-, Quell- und Bruchwaldbestände.<br />

Z. T. stocken dort allerdings auch noch nicht standortgerechte Nadelholzbestände. Gegliedert<br />

wird das Gebiet von den Tälern der natürlich mäandrierenden Bachläufe der Roten Riede,<br />

der Düsterbeck und der Riole. Der besondere Wert des Gebietes ergibt sich zudem<br />

durch naturnahe Seggen-, Binsen- und Stauden-Sümpfe sowie daran anschließende Feuchtund<br />

Nassgrünlandbereiche.<br />

Darüber hinaus werden im Landschaftsrahmenplan die nachfolgend aufgeführten Bereiche<br />

als geeignet eingestuft:<br />

NSG 44, Stillgewässer am Krähenberg nördlich Barmke;<br />

NSG 45, Buschmühlenteich und angrenzender Buschmühlengraben;<br />

NSG 51, Niedermoorwiesen am Brunsolgraben nordöstlich Süpplingenburg;<br />

NSG 52, Bruchteich südöstlich Barmke (Emmateiche der Grube Emma);<br />

NSG 53, Teil des Lappwaldes an der Buschmühle nordöstlich Barmke;<br />

NSG 54, Wald am Steinberg nordöstlich Emmerstedt;<br />

NSG 55, Sandabbau am Heidberg westlich <strong>Helmstedt</strong>;<br />

NSG 56, Magerrasen am Rand des Heidberges südlich Emmerstedt;<br />

NSG 58, Totenwiese bei Bad <strong>Helmstedt</strong>;<br />

NSG 59, Teil des Lappwaldes nördlich Bad <strong>Helmstedt</strong>;<br />

NSG 60, Teil des Lappwaldes südlich Bad <strong>Helmstedt</strong>;<br />

NSG 61, Teil des Lappwaldes nordöstlich <strong>Helmstedt</strong>.<br />

Landschaftsschutzgebiete (§ 26)<br />

Im Gegensatz zu den Naturschutzgebieten, in denen möglichst keine Nutzung stattfinden<br />

soll, kann in Landschaftsschutzgebieten grundsätzlich die ordnungsgemäße Land- und<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>Helmstedt</strong> <strong>2005</strong>/<strong>2006</strong> 66

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