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Umweltbericht 2005/2006 - Stadt Helmstedt

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1 NATUR UND LANDSCHAFT<br />

1 Natur und Landschaft<br />

Natur und Landschaft sind heute in starkem Maße vom Menschen geprägt. In den letzten<br />

Jahrzehnten verlief die Umgestaltung der Natur durch den Menschen besonders tiefgreifend<br />

und schnell. Auch im Bereich der <strong>Stadt</strong> <strong>Helmstedt</strong> wurden in der Vergangenheit immer mehr<br />

Flächen für Wohnraum, Gewerbe und Straßen benötigt und Lebensräume von Pflanzen und<br />

Tieren verändert oder zerstört. Angesichts der weiterhin fortschreitenden Zersiedelung der<br />

Landschaft ist die klare Forderung des Bundesnaturschutzgesetzes, Natur und Landschaft<br />

auch im besiedelten Bereich zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln von unveränderter<br />

Aktualität und berücksichtigt das Bedürfnis der <strong>Stadt</strong>bewohner nach Erholung und Naturerleben<br />

auch im unmittelbaren Lebensumfeld.<br />

1.1 Landschafts- und Grünordnungsplanung<br />

Die Landschaftsplanung in Niedersachsen erfolgt entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen<br />

auf mehreren Planungsebenen, wobei die Landschafts- und Grünordnungspläne die<br />

wesentlichen planerischen Instrumente des Naturschutzes in der Gemeinde sind. Auf der<br />

Ebene der Landkreise ist dies der Landschaftsrahmenplan, der vom Landkreis <strong>Helmstedt</strong><br />

mittlerweile erstellt worden ist und der <strong>Stadt</strong> <strong>Helmstedt</strong> seit Mai <strong>2006</strong> in der vom Kreistag<br />

beschlossenen Endfassung vorliegt. Bei dem Landschaftsrahmenplan handelt es sich um<br />

einen Fachplan des Naturschutzes, der ausschließlich die Belange des Naturschutzes gutachtlich<br />

darstellt und die fachliche Grundlage für die Landschafts- und Grünordnungspläne<br />

bildet. Aufgrund des gesetzlich vorgeschriebenen gutachterlichen Charakters hat er zwar<br />

keine eigene Rechtsverbindlichkeit, ist aber abwägungsrelevant für andere Planungen.<br />

Auf der Ebene der Flächennutzungsplanung ist von den Gemeinden ein Landschaftsplan<br />

aufzustellen. Wesentliches Ziel der Landschaftsplanung ist es, Inhalte und Wege für eine<br />

nachhaltige Sicherung und Verbesserung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit von Natur<br />

und Landschaft vorzugeben. Dabei soll die Landschaftsplanung nicht nur die Sicherung und<br />

Entwicklung von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen berücksichtigen, sondern insbesondere<br />

auch die Erhaltung und Verbesserung des Naturhaushaltes als Lebensgrundlage für<br />

den Menschen. Der Landschaftsplan bezieht sich deshalb gleichermaßen auf den unbesiedelten<br />

wie auch den besiedelten Raum. Er berücksichtigt neben dem Vorkommen von Biotopen,<br />

Pflanzen und Tieren auch die Naturgüter, wie Boden, Wasser, Klima, Luft und das<br />

Landschaftsbild.<br />

Die Grünordnungsplanung wie auch die Erarbeitung von landschaftspflegerischen Begleitplänen<br />

erfolgen im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen bzw. bei Planfeststellungsverfahren.<br />

Mit der Aufnahme der Eingriffsregelung in das Baurecht wurde in den letzten<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>Helmstedt</strong> <strong>2005</strong>/<strong>2006</strong> 1

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