Umweltbericht 2005/2006 - Stadt Helmstedt
Umweltbericht 2005/2006 - Stadt Helmstedt
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4 Abfall<br />
4.1 Abfallentsorgung<br />
Die Zuständigkeiten für die Abfallentsorgung sind in der Bundesrepublik Deutschland wie<br />
folgt geregelt:<br />
• Für Hausmüll ist generell die nach dem jeweiligen Landesgesetz bestimmte kommunale<br />
Abfallentsorgung zuständig, die den Hausmüll von den privaten Haushalten abholt.<br />
Für den Bereich der <strong>Stadt</strong> <strong>Helmstedt</strong> und das gesamte Kreisgebiet ist der Landkreis<br />
<strong>Helmstedt</strong> die für die Abfallentsorgung zuständige kommunale Gebietskörperschaft.<br />
• Für bestimmte Produktgruppen, wie Verpackungen, Pfandflaschen, Dosen, Altpapier,<br />
Batterien, Altöl, Bioabfall - und ab 24. März <strong>2006</strong> - auch für Elektro- und Elektronikschrott<br />
gibt es gesonderte Rücknahmesysteme.<br />
• Beim Gewerbemüll wird der Erzeuger von Abfall nicht aus der Eigenverantwortung<br />
entlassen. Er muss die Entsorgung selbst vornehmen oder sie fachkundigen privaten<br />
Entsorgungsunternehmen übertragen. Die Handhabung des hausmüllähnlichen Gewerbeabfalls<br />
wird durch die bereits genannte Gewerbeabfallverordnung geregelt, die<br />
am 1. Januar 2003 in Kraft getreten ist.<br />
Im Landkreis <strong>Helmstedt</strong> und damit auch im Bereich der <strong>Stadt</strong> <strong>Helmstedt</strong> gibt es für die<br />
Sammlung und den Transport der einzelnen Abfallarten die folgenden Regelungen.<br />
Hausmüll, Biomüll, Altpapier und gelbe Säcke (Leichtverpackungen) werden im Holsystem<br />
bei den Verbrauchern in regelmäßigen Abständen eingesammelt und der Verwertung bzw.<br />
Entsorgung zugeführt. Darüber hinaus werden sperrige Grünabfälle im Rahmen der Biomüllabfuhr<br />
als Bündel mitgenommen (max. 1 m lang, 50 cm Durchmesser und 10 kg schwer).<br />
Die Abfuhr von Sperrmüll kann jeder Haushalt bis zu 3 mal pro Jahr anmelden und am Abfuhrtag<br />
dann jeweils bis zu 5 m³ sperriger Haushaltsgegenstände zur Abholung bereitstellen.<br />
Für die Entsorgung von Sondermüll aus Haushalten wird 2 mal im Jahr eine mobile Schadstoffsammlung<br />
in den Städten und Gemeinden des Landkreises durchgeführt. In der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Helmstedt</strong> ist das Schadstoffmobil an dem vorher jeweils bekannt gegebenen Tag auf dem<br />
Betriebshof der Kreisstraßenmeisterei, Schäferkamp 6, stationiert .<br />
Mit der am 24.03.<strong>2006</strong> neu eingetretenen Pflicht zur Verwertung von Elektrogeräten ist eine<br />
ständige Annahmestelle für diese Geräte auf dem Betriebshof der Firma Städtereinigung<br />
West, Werner-von-Siemens-Straße 5, eingerichtet worden (Öffnungszeiten Dienstag und<br />
Samstag 08.00 - 12.00 Uhr, Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr). Elektrogeräte können darüber<br />
hinaus auch im Rahmen einer angemeldeten Sperrmüllabfuhr bereitgestellt werden.<br />
<strong>Umweltbericht</strong> <strong>Helmstedt</strong> <strong>2005</strong>/<strong>2006</strong> 131