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Umweltbericht 2005/2006 - Stadt Helmstedt

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4 Abfall<br />

4.1 Abfallentsorgung<br />

Die Zuständigkeiten für die Abfallentsorgung sind in der Bundesrepublik Deutschland wie<br />

folgt geregelt:<br />

• Für Hausmüll ist generell die nach dem jeweiligen Landesgesetz bestimmte kommunale<br />

Abfallentsorgung zuständig, die den Hausmüll von den privaten Haushalten abholt.<br />

Für den Bereich der <strong>Stadt</strong> <strong>Helmstedt</strong> und das gesamte Kreisgebiet ist der Landkreis<br />

<strong>Helmstedt</strong> die für die Abfallentsorgung zuständige kommunale Gebietskörperschaft.<br />

• Für bestimmte Produktgruppen, wie Verpackungen, Pfandflaschen, Dosen, Altpapier,<br />

Batterien, Altöl, Bioabfall - und ab 24. März <strong>2006</strong> - auch für Elektro- und Elektronikschrott<br />

gibt es gesonderte Rücknahmesysteme.<br />

• Beim Gewerbemüll wird der Erzeuger von Abfall nicht aus der Eigenverantwortung<br />

entlassen. Er muss die Entsorgung selbst vornehmen oder sie fachkundigen privaten<br />

Entsorgungsunternehmen übertragen. Die Handhabung des hausmüllähnlichen Gewerbeabfalls<br />

wird durch die bereits genannte Gewerbeabfallverordnung geregelt, die<br />

am 1. Januar 2003 in Kraft getreten ist.<br />

Im Landkreis <strong>Helmstedt</strong> und damit auch im Bereich der <strong>Stadt</strong> <strong>Helmstedt</strong> gibt es für die<br />

Sammlung und den Transport der einzelnen Abfallarten die folgenden Regelungen.<br />

Hausmüll, Biomüll, Altpapier und gelbe Säcke (Leichtverpackungen) werden im Holsystem<br />

bei den Verbrauchern in regelmäßigen Abständen eingesammelt und der Verwertung bzw.<br />

Entsorgung zugeführt. Darüber hinaus werden sperrige Grünabfälle im Rahmen der Biomüllabfuhr<br />

als Bündel mitgenommen (max. 1 m lang, 50 cm Durchmesser und 10 kg schwer).<br />

Die Abfuhr von Sperrmüll kann jeder Haushalt bis zu 3 mal pro Jahr anmelden und am Abfuhrtag<br />

dann jeweils bis zu 5 m³ sperriger Haushaltsgegenstände zur Abholung bereitstellen.<br />

Für die Entsorgung von Sondermüll aus Haushalten wird 2 mal im Jahr eine mobile Schadstoffsammlung<br />

in den Städten und Gemeinden des Landkreises durchgeführt. In der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Helmstedt</strong> ist das Schadstoffmobil an dem vorher jeweils bekannt gegebenen Tag auf dem<br />

Betriebshof der Kreisstraßenmeisterei, Schäferkamp 6, stationiert .<br />

Mit der am 24.03.<strong>2006</strong> neu eingetretenen Pflicht zur Verwertung von Elektrogeräten ist eine<br />

ständige Annahmestelle für diese Geräte auf dem Betriebshof der Firma Städtereinigung<br />

West, Werner-von-Siemens-Straße 5, eingerichtet worden (Öffnungszeiten Dienstag und<br />

Samstag 08.00 - 12.00 Uhr, Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr). Elektrogeräte können darüber<br />

hinaus auch im Rahmen einer angemeldeten Sperrmüllabfuhr bereitgestellt werden.<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>Helmstedt</strong> <strong>2005</strong>/<strong>2006</strong> 131

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