25.07.2014 Aufrufe

Umweltbericht 2005/2006 - Stadt Helmstedt

Umweltbericht 2005/2006 - Stadt Helmstedt

Umweltbericht 2005/2006 - Stadt Helmstedt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

3 BODEN<br />

3.2.3 Altlasten und Bodenverunreinigungen<br />

Die Altlastenthematik war früher, so auch noch zum Erscheinungszeitpunkt des letzten <strong>Umweltbericht</strong>es,<br />

im Landesabfallgesetz geregelt. Mit der Einführung des Gesetzes zum Schutz<br />

vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundesbodenschutzgesetz<br />

(BBodSchG)) bildet dies nun gemeinsam mit der dazu erlassenen Bundesbodenschutz-<br />

und Altlastenverordnung sowie dem Niedersächsischen Bodenschutzgesetz die<br />

maßgebliche Gesetzesgrundlage. Die wesentliche Begriffe werden im § 2 des BBodSchG<br />

definiert:<br />

(3) Schädliche Bodenveränderungen im Sinne dieses Gesetzes sind Beeinträchtigungen der<br />

Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen<br />

für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen.<br />

(4) Verdachtsflächen im Sinne dieses Gesetzes sind Grundstücke, bei denen der Verdacht<br />

schädlicher Bodenveränderungen besteht.<br />

(5) Altlasten im Sinne dieses Gesetzes sind<br />

1. stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt,<br />

gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen), und<br />

2. Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden<br />

Stoffen umgegangen worden ist, ausgenommen Anlagen, deren Stilllegung einer<br />

Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf (Altstandorte),<br />

durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder<br />

die Allgemeinheit hervorgerufen werden.<br />

(6) Altlastverdächtige Flächen im Sinne dieses Gesetzes sind Altablagerungen und Altstandorte,<br />

bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für<br />

den Einzelnen oder die Allgemeinheit besteht.<br />

Es muss also in jedem Einzelfall durch entsprechende - meist umfangreiche und kostenintensive<br />

- Untersuchungen erst geklärt werden, ob es sich bei einer Verdachtsfläche tatsächlich<br />

um eine Altlast handelt.<br />

Für den Bereich der <strong>Stadt</strong> <strong>Helmstedt</strong> werden in der aktuellen Aufstellung des Niedersächsischen<br />

Umweltministeriums die in der Karte 3/1 auf der nächsten Seite abgedruckten Altablagerungen<br />

geführt und entsprechend der dafür festgelegten Priorität behandelt. Bei den drei<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>Helmstedt</strong> <strong>2005</strong>/<strong>2006</strong> 127

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!