Umweltbericht 2005/2006 - Stadt Helmstedt
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3 BODEN<br />
3.2.3 Altlasten und Bodenverunreinigungen<br />
Die Altlastenthematik war früher, so auch noch zum Erscheinungszeitpunkt des letzten <strong>Umweltbericht</strong>es,<br />
im Landesabfallgesetz geregelt. Mit der Einführung des Gesetzes zum Schutz<br />
vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundesbodenschutzgesetz<br />
(BBodSchG)) bildet dies nun gemeinsam mit der dazu erlassenen Bundesbodenschutz-<br />
und Altlastenverordnung sowie dem Niedersächsischen Bodenschutzgesetz die<br />
maßgebliche Gesetzesgrundlage. Die wesentliche Begriffe werden im § 2 des BBodSchG<br />
definiert:<br />
(3) Schädliche Bodenveränderungen im Sinne dieses Gesetzes sind Beeinträchtigungen der<br />
Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen<br />
für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen.<br />
(4) Verdachtsflächen im Sinne dieses Gesetzes sind Grundstücke, bei denen der Verdacht<br />
schädlicher Bodenveränderungen besteht.<br />
(5) Altlasten im Sinne dieses Gesetzes sind<br />
1. stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt,<br />
gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen), und<br />
2. Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden<br />
Stoffen umgegangen worden ist, ausgenommen Anlagen, deren Stilllegung einer<br />
Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf (Altstandorte),<br />
durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder<br />
die Allgemeinheit hervorgerufen werden.<br />
(6) Altlastverdächtige Flächen im Sinne dieses Gesetzes sind Altablagerungen und Altstandorte,<br />
bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für<br />
den Einzelnen oder die Allgemeinheit besteht.<br />
Es muss also in jedem Einzelfall durch entsprechende - meist umfangreiche und kostenintensive<br />
- Untersuchungen erst geklärt werden, ob es sich bei einer Verdachtsfläche tatsächlich<br />
um eine Altlast handelt.<br />
Für den Bereich der <strong>Stadt</strong> <strong>Helmstedt</strong> werden in der aktuellen Aufstellung des Niedersächsischen<br />
Umweltministeriums die in der Karte 3/1 auf der nächsten Seite abgedruckten Altablagerungen<br />
geführt und entsprechend der dafür festgelegten Priorität behandelt. Bei den drei<br />
<strong>Umweltbericht</strong> <strong>Helmstedt</strong> <strong>2005</strong>/<strong>2006</strong> 127