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Umweltbericht 2005/2006 - Stadt Helmstedt

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3 BODEN<br />

3.2 Bodenbelastungen<br />

3.2.1 Bodenversiegelung und Bodenabbau<br />

Bodenversiegelung wird definiert als eine vom Menschen geschaffene Trennung des Bodenraumes<br />

von der Atmosphäre durch Bedeckung der Bodenoberfläche mit undurchlässigen<br />

Materialien, insbesondere durch die Bebauung von Flächen mit Straßen, Wegen und Gebäuden.<br />

Von einer Versiegelung wird in diesem Zusammenhang gesprochen, weil in den<br />

Boden kein Niederschlag mehr eindringen kann und so viele der dort normalerweise ablaufenden<br />

Prozesse gestoppt werden.<br />

Die aktuelle Entwicklung des Flächenverbrauchs in der <strong>Stadt</strong> <strong>Helmstedt</strong> ist bereits im Kapitel<br />

3.1 ausführlich dargestellt worden. Die dort ausgewiesene Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsflächen<br />

geht einher mit einer zunehmenden Bodenversiegelung. Je dichter ein <strong>Stadt</strong>raum<br />

bebaut ist, desto höher ist der Versiegelungsgrad der Gesamtfläche und umso größer<br />

sind die Flächen, auf denen die natürliche Bodenfunktion zerstört ist. Der Versiegelungsgrad<br />

gibt an, wie viel % der Gesamtfläche versiegelt ist. Ein spezielles Versiegelungskataster für<br />

die <strong>Stadt</strong> <strong>Helmstedt</strong> liegt noch nicht vor, das im Kapitel 1.2 abgedruckte Luftbild (Abbildung<br />

1/1; Seite 9) zeigt aber bereits deutlich, dass neben dem zentralen Bebauungsbereich innerhalb<br />

der Wallanlagen die östlich daran anschließenden Flächen beidseitig der Leuckardtstraße<br />

den höchsten Versiegelungsgrad aufweisen. Die nach außen anschließenden<br />

Bereiche im Bildausschnitt weisen eine deutlich lockerere Bebauung mit entsprechend geringerem<br />

Versiegelungsgrad auf.<br />

Näherungsweise lässt sich der Versiegelungsgrad einzelner <strong>Stadt</strong>bereiche über den Flächennutzungsplan<br />

und die Bebauungspläne ermitteln, in denen über die festgelegte Art der<br />

baulichen Nutzung und die Grundflächenzahl auch ein maximal zulässiger Versiegelungsgrad<br />

auf einem Grundstück vorgeschrieben wird. Inwieweit dieser allerdings von einem<br />

Grundstückseigentümer auch tatsächlich ausgenutzt wird, ist in das jeweilige Ermessen gestellt<br />

und insofern unbestimmt. Die Baunutzungsverordnung sieht für Kerngebiete die höchst<br />

mögliche Überbauung vor, da hier bis zu 100 % der Grundstücksfläche für bauliche Anlagen<br />

genutzt und damit versiegelt werden dürfen. In Industriegebieten kann eine Grundflächenzahl<br />

bis zu 0,8 (entsprechend 80 %) und in Wohngebieten beispielsweise bis zu 0,4 (entsprechend<br />

40 %) festgelegt werden.<br />

Entsprechend dieser planerischen Vorgaben befinden sich in <strong>Helmstedt</strong> weitere Bereiche mit<br />

einem sehr hohen Versiegelungsgrad erwartungsgemäß im Bereich des Industriegebietes<br />

Emmerstedt, entlang der Industriestraße und der Emmerstedter Straße sowie am Magdeburger<br />

Berg.<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>Helmstedt</strong> <strong>2005</strong>/<strong>2006</strong> 121

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