Umweltbericht 2005/2006 - Stadt Helmstedt
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3 BODEN<br />
3.2 Bodenbelastungen<br />
3.2.1 Bodenversiegelung und Bodenabbau<br />
Bodenversiegelung wird definiert als eine vom Menschen geschaffene Trennung des Bodenraumes<br />
von der Atmosphäre durch Bedeckung der Bodenoberfläche mit undurchlässigen<br />
Materialien, insbesondere durch die Bebauung von Flächen mit Straßen, Wegen und Gebäuden.<br />
Von einer Versiegelung wird in diesem Zusammenhang gesprochen, weil in den<br />
Boden kein Niederschlag mehr eindringen kann und so viele der dort normalerweise ablaufenden<br />
Prozesse gestoppt werden.<br />
Die aktuelle Entwicklung des Flächenverbrauchs in der <strong>Stadt</strong> <strong>Helmstedt</strong> ist bereits im Kapitel<br />
3.1 ausführlich dargestellt worden. Die dort ausgewiesene Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsflächen<br />
geht einher mit einer zunehmenden Bodenversiegelung. Je dichter ein <strong>Stadt</strong>raum<br />
bebaut ist, desto höher ist der Versiegelungsgrad der Gesamtfläche und umso größer<br />
sind die Flächen, auf denen die natürliche Bodenfunktion zerstört ist. Der Versiegelungsgrad<br />
gibt an, wie viel % der Gesamtfläche versiegelt ist. Ein spezielles Versiegelungskataster für<br />
die <strong>Stadt</strong> <strong>Helmstedt</strong> liegt noch nicht vor, das im Kapitel 1.2 abgedruckte Luftbild (Abbildung<br />
1/1; Seite 9) zeigt aber bereits deutlich, dass neben dem zentralen Bebauungsbereich innerhalb<br />
der Wallanlagen die östlich daran anschließenden Flächen beidseitig der Leuckardtstraße<br />
den höchsten Versiegelungsgrad aufweisen. Die nach außen anschließenden<br />
Bereiche im Bildausschnitt weisen eine deutlich lockerere Bebauung mit entsprechend geringerem<br />
Versiegelungsgrad auf.<br />
Näherungsweise lässt sich der Versiegelungsgrad einzelner <strong>Stadt</strong>bereiche über den Flächennutzungsplan<br />
und die Bebauungspläne ermitteln, in denen über die festgelegte Art der<br />
baulichen Nutzung und die Grundflächenzahl auch ein maximal zulässiger Versiegelungsgrad<br />
auf einem Grundstück vorgeschrieben wird. Inwieweit dieser allerdings von einem<br />
Grundstückseigentümer auch tatsächlich ausgenutzt wird, ist in das jeweilige Ermessen gestellt<br />
und insofern unbestimmt. Die Baunutzungsverordnung sieht für Kerngebiete die höchst<br />
mögliche Überbauung vor, da hier bis zu 100 % der Grundstücksfläche für bauliche Anlagen<br />
genutzt und damit versiegelt werden dürfen. In Industriegebieten kann eine Grundflächenzahl<br />
bis zu 0,8 (entsprechend 80 %) und in Wohngebieten beispielsweise bis zu 0,4 (entsprechend<br />
40 %) festgelegt werden.<br />
Entsprechend dieser planerischen Vorgaben befinden sich in <strong>Helmstedt</strong> weitere Bereiche mit<br />
einem sehr hohen Versiegelungsgrad erwartungsgemäß im Bereich des Industriegebietes<br />
Emmerstedt, entlang der Industriestraße und der Emmerstedter Straße sowie am Magdeburger<br />
Berg.<br />
<strong>Umweltbericht</strong> <strong>Helmstedt</strong> <strong>2005</strong>/<strong>2006</strong> 121