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Umweltbericht 2005/2006 - Stadt Helmstedt

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4 Abfall<br />

derem ist dabei auch das Grundstück .............. genannt worden, für das Sie im Liegenschaftsbuch<br />

als Eigentümer verzeichnet sind. Im Rahmen einer örtlichen Überprüfung konnte<br />

festgestellt werden, dass entlang Ihrer Grundstücksgrenze größere Mengen Rasenschnitt<br />

abgelagert worden sind.<br />

Wir nehmen diesen Sachverhalt zum Anlass Sie darauf hinzuweisen, dass die vorüberbergehende<br />

Lagerung oder endgültige Ablagerung von Abfällen (hierzu gehören auch Grünabfälle!)<br />

außerhalb einer dafür zugelassenen Anlage eine Ordnungswidrigkeit nach dem Kreislaufwirtschafts-<br />

und Abfallgesetz darstellt und mit einer Geldbuße bis zu 50.000 € geahndet<br />

werden kann. Soweit der Rasenschnitt von Ihrem Grundstück stammt, geben wir Ihnen hiermit<br />

die Gelegenheit, diesen bis zum 31.10.<strong>2005</strong> von unserem Grundstück zu entfernen. Sollte<br />

bis dahin eine Räumung nicht erfolgt sein, werden wir die Abfallablagerung bei der Polizei<br />

anzeigen.<br />

Für Rückfragen stehen wir unter der im Briefkopf genannten Telefonnummer gerne zur Verfügung.<br />

Mit freundlichen Grüßen“<br />

In einer Reihe von Fällen wurden damit durchaus Erfolge erzielt, grundsätzlich hat dies allerdings<br />

keinen großen vorbeugenden Charakter, sodass die Fallzahlen widerrechtlicher Entsorgungen<br />

nach wie vor sehr hoch sind. Vor dem hier geschilderten Hintergrund ist nicht<br />

auszuschließen, dass die unterdurchschnittlichen Zahlen des Landkreises <strong>Helmstedt</strong> im Hinblick<br />

auf die Biomüllverwertung nicht allein auf eine Müllvermeidung bzw. verstärkte Eigenkompostierung<br />

zurückzuführen sind, sondern auch auf eine Müllverlagerung.<br />

Eine Volumenmessung (z. B. mittels Ultraschall), wie sie im Abfallwirtschaftsprogramm für<br />

den Landkreis <strong>Helmstedt</strong> (1993) ursprünglich als ausreichende Möglichkeit zur finanziellen<br />

Förderung des Abfallvermeidungsverhaltens bezeichnet worden war, hätte im Vergleich zur<br />

Müllverwiegung den großen Vorteil, dass die Bürger für schwerere Abfälle (wie Rasenschnitt<br />

und nasses Laub) nicht über Gebühr belastet werden. In diesem Fall würden die Müllverlagerungseffekte<br />

möglicherweise nicht in dem Maße auftreten, wie sie in den letzten Jahren<br />

leider festgestellt werden mussten. Aus Sicht der <strong>Stadt</strong> wäre es wünschenswert, wenn dies<br />

im Rahmen der zukünftigen Planungen zur Abfallwirtschaft berücksichtigt werden könnte.<br />

Bezogen auf den Biomüll und die damit verbundene Wertstoffproduktion im Rahmen der<br />

Kompostierung wäre dann aber auch die Frage zu stellen, inwieweit eine „Vermeidung“ von<br />

organischen Abfällen überhaupt Ziel der Abfallwirtschaft sein sollte und nicht lieber eine<br />

möglichst vollständige Erfassung zur Verwertung.<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>Helmstedt</strong> <strong>2005</strong>/<strong>2006</strong> 138

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