Umweltbericht 2005/2006 - Stadt Helmstedt
Umweltbericht 2005/2006 - Stadt Helmstedt
Umweltbericht 2005/2006 - Stadt Helmstedt
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
4 Abfall<br />
derem ist dabei auch das Grundstück .............. genannt worden, für das Sie im Liegenschaftsbuch<br />
als Eigentümer verzeichnet sind. Im Rahmen einer örtlichen Überprüfung konnte<br />
festgestellt werden, dass entlang Ihrer Grundstücksgrenze größere Mengen Rasenschnitt<br />
abgelagert worden sind.<br />
Wir nehmen diesen Sachverhalt zum Anlass Sie darauf hinzuweisen, dass die vorüberbergehende<br />
Lagerung oder endgültige Ablagerung von Abfällen (hierzu gehören auch Grünabfälle!)<br />
außerhalb einer dafür zugelassenen Anlage eine Ordnungswidrigkeit nach dem Kreislaufwirtschafts-<br />
und Abfallgesetz darstellt und mit einer Geldbuße bis zu 50.000 € geahndet<br />
werden kann. Soweit der Rasenschnitt von Ihrem Grundstück stammt, geben wir Ihnen hiermit<br />
die Gelegenheit, diesen bis zum 31.10.<strong>2005</strong> von unserem Grundstück zu entfernen. Sollte<br />
bis dahin eine Räumung nicht erfolgt sein, werden wir die Abfallablagerung bei der Polizei<br />
anzeigen.<br />
Für Rückfragen stehen wir unter der im Briefkopf genannten Telefonnummer gerne zur Verfügung.<br />
Mit freundlichen Grüßen“<br />
In einer Reihe von Fällen wurden damit durchaus Erfolge erzielt, grundsätzlich hat dies allerdings<br />
keinen großen vorbeugenden Charakter, sodass die Fallzahlen widerrechtlicher Entsorgungen<br />
nach wie vor sehr hoch sind. Vor dem hier geschilderten Hintergrund ist nicht<br />
auszuschließen, dass die unterdurchschnittlichen Zahlen des Landkreises <strong>Helmstedt</strong> im Hinblick<br />
auf die Biomüllverwertung nicht allein auf eine Müllvermeidung bzw. verstärkte Eigenkompostierung<br />
zurückzuführen sind, sondern auch auf eine Müllverlagerung.<br />
Eine Volumenmessung (z. B. mittels Ultraschall), wie sie im Abfallwirtschaftsprogramm für<br />
den Landkreis <strong>Helmstedt</strong> (1993) ursprünglich als ausreichende Möglichkeit zur finanziellen<br />
Förderung des Abfallvermeidungsverhaltens bezeichnet worden war, hätte im Vergleich zur<br />
Müllverwiegung den großen Vorteil, dass die Bürger für schwerere Abfälle (wie Rasenschnitt<br />
und nasses Laub) nicht über Gebühr belastet werden. In diesem Fall würden die Müllverlagerungseffekte<br />
möglicherweise nicht in dem Maße auftreten, wie sie in den letzten Jahren<br />
leider festgestellt werden mussten. Aus Sicht der <strong>Stadt</strong> wäre es wünschenswert, wenn dies<br />
im Rahmen der zukünftigen Planungen zur Abfallwirtschaft berücksichtigt werden könnte.<br />
Bezogen auf den Biomüll und die damit verbundene Wertstoffproduktion im Rahmen der<br />
Kompostierung wäre dann aber auch die Frage zu stellen, inwieweit eine „Vermeidung“ von<br />
organischen Abfällen überhaupt Ziel der Abfallwirtschaft sein sollte und nicht lieber eine<br />
möglichst vollständige Erfassung zur Verwertung.<br />
<strong>Umweltbericht</strong> <strong>Helmstedt</strong> <strong>2005</strong>/<strong>2006</strong> 138