Umweltbericht 2005/2006 - Stadt Helmstedt
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6 LUFT, KLIMA UND ENERGIE<br />
6.1 Luftqualität<br />
Zur lufthygienischen Situation im Bereich der <strong>Stadt</strong> <strong>Helmstedt</strong> sind im <strong>Umweltbericht</strong> 1998<br />
mehrere umfassende Immissionsmessreihen ausgewertet worden, die in den Jahren<br />
1984/85 und 1993/94 noch vor dem Hintergrund der besonderen Belastungssituation mit den<br />
veralteten Kraftwerken jenseits der heutigen Landesgrenze zu Sachsen - Anhalt erstellt worden<br />
waren. Dies war auch der wesentliche Grund für den Betrieb einer Messstadion des<br />
Lufthygienischen Überwachungssystems Niedersachsen (LÜN) am Standort Büddenstedt/Reinsdorf,<br />
deren Betrieb im März 1998 eingestellt worden war. Nach Auffassung<br />
der Landesbehörden hat sich mittlerweile die Immissionssituation soweit entspannt und auch<br />
großräumig vereinheitlicht, dass die Überwachung der Luftqualität über ein gröberes Raster<br />
von Messstationen erfasst werden kann. Die der <strong>Stadt</strong> <strong>Helmstedt</strong> nächst gelegene Station ist<br />
nun die LÜN-Station Wolfsburg. Diese „Referenzstation“ deckt sozusagen die gesetzlich vorgesehene<br />
Überwachung der Luftqualität auch für den Bereich der <strong>Stadt</strong> <strong>Helmstedt</strong> mit ab.<br />
Die Umsetzung der EU-Luftqualitätsrahmenrichtlinie (EU-RL 96/62) mit ihren Tochterrichtlinien<br />
(seit 1999) in deutsches Recht hat eine Reihe von Veränderungen bewirkt. Im Kern führen<br />
die neuen Regelungen zu einer erheblichen Verschärfung der zuvor in Deutschland gültigen<br />
Grenzwerte für Luftschadstoffe und zu neuen Handlungsvorgaben für die zuständigen<br />
Behörden. Außerdem sind Grenzwerte für bisher nicht berücksichtigte Schadstoffe, wie zum<br />
Beispiel für Feinstaub (PM10), hinzugekommen. Neu ist auch, dass die Luftqualitätsvorgaben<br />
in allen Mitgliedsstaaten der EU gleichermaßen gelten.<br />
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz schreibt die Überwachung der Luftqualität durch die<br />
Länder vor. Zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben haben die Länder die zuvor genannten<br />
Messnetze eingerichtet. Darüber hinaus werden vom Umweltbundesamt in ländlichen Regionen<br />
Immissionsdaten zur Untersuchung der weiträumigen Luftverunreinigungen erhoben.<br />
In Niedersachsen ist für die Beurteilung und Kontrolle der Luftqualität sowie die Erstellung<br />
von Luftreinhalte- und Aktionsplänen das Niedersächsische Umweltministerium zuständig.<br />
Die Betreuung des Luftüberwachungsnetzes für Niedersachsen und die Sammlung und fachliche<br />
Auswertung der aus dem Messnetz gewonnenen Daten erfolgt durch die Gewerbeaufsicht.<br />
Diese Aufgabe hat die Gewerbeaufsicht am 01.01.<strong>2005</strong> vom im Rahmen der Verwaltungsreform<br />
aufgelösten Niedersächsischen Landesamt für Ökologie (NLÖ) übernommen<br />
Das Niedersächsische Umweltministerium hat die Aufgabe, die Öffentlichkeit über aktuelle<br />
Luftschadstoffwerte zu unterrichten. Die aktuellen Ergebnisse werden laufend im Internet<br />
unter http://www.umwelt.niedersachsen.de/master/C9341808_N7024228_L20_D0_I598.html<br />
veröffentlicht.<br />
<strong>Umweltbericht</strong> <strong>Helmstedt</strong> <strong>2005</strong>/<strong>2006</strong> 154