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Umweltbericht 2005/2006 - Stadt Helmstedt

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6 LUFT, KLIMA UND ENERGIE<br />

6.1 Luftqualität<br />

Zur lufthygienischen Situation im Bereich der <strong>Stadt</strong> <strong>Helmstedt</strong> sind im <strong>Umweltbericht</strong> 1998<br />

mehrere umfassende Immissionsmessreihen ausgewertet worden, die in den Jahren<br />

1984/85 und 1993/94 noch vor dem Hintergrund der besonderen Belastungssituation mit den<br />

veralteten Kraftwerken jenseits der heutigen Landesgrenze zu Sachsen - Anhalt erstellt worden<br />

waren. Dies war auch der wesentliche Grund für den Betrieb einer Messstadion des<br />

Lufthygienischen Überwachungssystems Niedersachsen (LÜN) am Standort Büddenstedt/Reinsdorf,<br />

deren Betrieb im März 1998 eingestellt worden war. Nach Auffassung<br />

der Landesbehörden hat sich mittlerweile die Immissionssituation soweit entspannt und auch<br />

großräumig vereinheitlicht, dass die Überwachung der Luftqualität über ein gröberes Raster<br />

von Messstationen erfasst werden kann. Die der <strong>Stadt</strong> <strong>Helmstedt</strong> nächst gelegene Station ist<br />

nun die LÜN-Station Wolfsburg. Diese „Referenzstation“ deckt sozusagen die gesetzlich vorgesehene<br />

Überwachung der Luftqualität auch für den Bereich der <strong>Stadt</strong> <strong>Helmstedt</strong> mit ab.<br />

Die Umsetzung der EU-Luftqualitätsrahmenrichtlinie (EU-RL 96/62) mit ihren Tochterrichtlinien<br />

(seit 1999) in deutsches Recht hat eine Reihe von Veränderungen bewirkt. Im Kern führen<br />

die neuen Regelungen zu einer erheblichen Verschärfung der zuvor in Deutschland gültigen<br />

Grenzwerte für Luftschadstoffe und zu neuen Handlungsvorgaben für die zuständigen<br />

Behörden. Außerdem sind Grenzwerte für bisher nicht berücksichtigte Schadstoffe, wie zum<br />

Beispiel für Feinstaub (PM10), hinzugekommen. Neu ist auch, dass die Luftqualitätsvorgaben<br />

in allen Mitgliedsstaaten der EU gleichermaßen gelten.<br />

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz schreibt die Überwachung der Luftqualität durch die<br />

Länder vor. Zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben haben die Länder die zuvor genannten<br />

Messnetze eingerichtet. Darüber hinaus werden vom Umweltbundesamt in ländlichen Regionen<br />

Immissionsdaten zur Untersuchung der weiträumigen Luftverunreinigungen erhoben.<br />

In Niedersachsen ist für die Beurteilung und Kontrolle der Luftqualität sowie die Erstellung<br />

von Luftreinhalte- und Aktionsplänen das Niedersächsische Umweltministerium zuständig.<br />

Die Betreuung des Luftüberwachungsnetzes für Niedersachsen und die Sammlung und fachliche<br />

Auswertung der aus dem Messnetz gewonnenen Daten erfolgt durch die Gewerbeaufsicht.<br />

Diese Aufgabe hat die Gewerbeaufsicht am 01.01.<strong>2005</strong> vom im Rahmen der Verwaltungsreform<br />

aufgelösten Niedersächsischen Landesamt für Ökologie (NLÖ) übernommen<br />

Das Niedersächsische Umweltministerium hat die Aufgabe, die Öffentlichkeit über aktuelle<br />

Luftschadstoffwerte zu unterrichten. Die aktuellen Ergebnisse werden laufend im Internet<br />

unter http://www.umwelt.niedersachsen.de/master/C9341808_N7024228_L20_D0_I598.html<br />

veröffentlicht.<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>Helmstedt</strong> <strong>2005</strong>/<strong>2006</strong> 154

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