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Umweltbericht 2005/2006 - Stadt Helmstedt

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6 LUFT, KLIMA UND ENERGIE<br />

6.4.1 Straßenbeleuchtung<br />

Die öffentlich-rechtliche Verpflichtung zur Straßenbeleuchtung ergibt sich aus der Verkehrssicherungspflicht<br />

dessen, der auf öffentlichen Straßen (Wegen und Plätzen) den Verkehr<br />

zulässt. Sie wird als eine selbstständige öffentliche Aufgabe im Rahmen der Daseinsvorsorge<br />

angesehen, die grundsätzlich von der Gemeinde zu erfüllen ist. Eine generelle<br />

Straßenbeleuchtungspflicht besteht aber nicht. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass die<br />

Verkehrssicherungspflicht (Beleuchtungspflicht) nur an verkehrsgefährdenden Straßenstellen<br />

innerhalb der geschlossenen Ortslage besteht. Hier muss die Gemeinde im Rahmen der ihr<br />

obliegenden Straßenverkehrssicherungspflicht tätig werden. Die lichttechnischen Anforderungen<br />

sind in der DIN 5044 (Beleuchtung von Straßen für den Straßenverkehr) beschrieben.<br />

Die wesentliche Aussage zur Rechtsqualität dieser Norm ist deren Abschnitt 1 zu entnehmen:<br />

"Diese Norm gibt Empfehlungen dazu, wie Straßen für den Kraftfahrzeugverkehr<br />

beleuchtet werden sollen. Es ist aber nicht Aufgabe der Norm, Aussagen<br />

darüber zu machen, ob eine Straße zu beleuchten ist.<br />

Diese rechtliche Einordnung vorangestellt kann der technische Rahmen für die ca. 3.300<br />

Leuchten in der <strong>Stadt</strong> <strong>Helmstedt</strong> folgendermaßen charakterisiert werden. Die Schaltzeiten<br />

der Straßenbeleuchtung in <strong>Helmstedt</strong> werden zentral über einen Leuchtdichtesensor (Dämmerungsschalter)<br />

gesteuert, der sich im Bereich des Umspannwerkes an der Landesstraße<br />

640 (Richtung Büddenstedt) befindet. Über diesen Sensor werden auch die Straßenbeleuchtungsanlagen<br />

umliegender Ortschaften angesteuert. Die Leuchtdauer liegt für durchgängig<br />

betriebene Straßenleuchten bei ~3.950 Stunden/Jahr. Bei Leuchten, die mit 2 Lampen ausgerüstet<br />

sind (2-flammig) hat die 2. Lampe eine gesonderte Schaltzeit und ist nur bis 22.00<br />

Uhr und ab 06.00 Uhr in Betrieb. Hieraus ergibt sich für diese eine Leuchtdauer von ca.<br />

1.280 Stunden/Jahr. Als Beleuchtungsmittel (Lampen) kommen in <strong>Helmstedt</strong> überwiegend 3<br />

Typen zum Einsatz:<br />

1) U – Röhren = Quecksilber-Niederdruckdampflampe (überwiegend 58 W)<br />

2) HQL-Lampen = Quecksilber-Hochdruckdampflampe (überwiegend 80 und 125 W)<br />

3) NAV-Lampen = Natrium-Hochdruckdampflampe (überwiegend 70 W)<br />

Seit 1993 werden neue Beleuchtungsanlagen fast ausschließlich mit NAV-Lampen ausgerüstet.<br />

In Einzelfällen kommen außerdem Kompakt-Leuchtstofflampen zum Einsatz. Gegenüber<br />

den zuvor verwendeten, und in weiten Bereichen noch vorhandenen HQL-Lampen,<br />

strahlen die NAV-Lampen die Hauptenergie im gelben Spektralbereich ab. Die Umstellung<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>Helmstedt</strong> <strong>2005</strong>/<strong>2006</strong> 201

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