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Umweltbericht 2005/2006 - Stadt Helmstedt

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1 NATUR UND LANDSCHAFT<br />

Jahren die Position des Grünordnungsplanes gestärkt. Inhalte dieser Planungen sind u. a.<br />

eine Ermittlung des ökologischen Grundzustandes von Natur und Landschaft, die Bewertung<br />

möglicher Eingriffe und die Feststellung nötiger Kompensationsmaßnahmen von Eingriffen<br />

im Sinne des Naturschutzes.<br />

Ein Landschaftsplan entsprechend § 6 des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes für das<br />

gesamte <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Helmstedt</strong> konnte bisher noch nicht realisiert werden, sodass die<br />

Naturschutzbelange nach wie vor im Wesentlichen bei der Erstellung der Bebauungspläne<br />

behandelt und in das jeweilige Planverfahren eingebracht werden. Aufgrund der engen Verknüpfung<br />

des Landschaftsplanes mit der Darstellungsebene des Flächennutzungsplanes<br />

kann diese Handhabung bis zu einer Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes aber sicherlich<br />

als sachgerecht angesehen werden. Die Zielsetzung der <strong>Helmstedt</strong>er Landschaftsund<br />

Grünordnungsplanung ist zudem zwischenzeitlich im Rahmen der Erstellung des Produkthaushaltes<br />

näher formuliert worden und trägt den Grundzügen der gesetzlichen Vorgaben<br />

Rechnung. Die Rahmenziele sind wie folgt formuliert worden:<br />

„Rahmenziele der Landschafts- und Grünordnungsplanung:<br />

Schutz und Entwicklung der abiotischen und biotischen Lebensgrundlagen unter Berücksichtigung<br />

der bioklimatisch-hygienischen Leistungen und stadtgestalterisch-ästhetischen Funktionen<br />

von Grünflächen.<br />

Verwirklichung einer vernetzten Grün- und Freiflächenkonzeption, mit der die Freiraumbedürfnisse<br />

aller Bevölkerungsgruppen abgedeckt werden können.<br />

Bedarfsgerechte Ausweisung von Grün- und Kompensationsflächen in Lage, Größe und Flächenkonzeption<br />

im Hinblick auf einen auch ökonomisch verträglichen Pflegeaufwand.<br />

Erstellung einer landschaftsplanerischen Konzeption (in Anlehnung an § 6 NNatSchG) für<br />

das gesamte Gemeindegebiet und Abbildung im Geographischen Informationssystem (GIS).“<br />

Im <strong>Umweltbericht</strong> 1998 waren verschiedene Einzelmaßnahmen der Grünordnung dargestellt<br />

worden, die zwischenzeitlich alle realisiert worden sind. Soweit es sich dabei um Sammelausgleichsmaßnahmen<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Helmstedt</strong> gehandelt hat, sind diese plangemäß umgesetzt<br />

worden und haben sich im Wesentlichen auch entsprechend der planerischen Konzeption<br />

entwickelt. Dies gilt für die Ausgleichsmaßnahmen an den Neubaugebieten „Steinmühlenkamp<br />

14“ und „Im Rottlande“ sowie an den Gewerbegebieten „Neue Breite Süd“ und „Neue<br />

Breite Nord“. Die zusätzlich festgesetzten Pflanzmaßnahmen auf den Eingriffsgrundstücken,<br />

die vornehmlich in den Gewerbegebieten zum Tragen kommen, sind allerdings nach wie vor<br />

nicht in allen Fällen in dem erforderlichen Umfang und der erforderlichen Qualität erfolgt.<br />

Hier gilt nach wie vor, dass viele Grundstückseigentümer die „von oben“ verordneten An-<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>Helmstedt</strong> <strong>2005</strong>/<strong>2006</strong> 2

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