Umweltbericht 2005/2006 - Stadt Helmstedt
Umweltbericht 2005/2006 - Stadt Helmstedt
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1 NATUR UND LANDSCHAFT<br />
Jahren die Position des Grünordnungsplanes gestärkt. Inhalte dieser Planungen sind u. a.<br />
eine Ermittlung des ökologischen Grundzustandes von Natur und Landschaft, die Bewertung<br />
möglicher Eingriffe und die Feststellung nötiger Kompensationsmaßnahmen von Eingriffen<br />
im Sinne des Naturschutzes.<br />
Ein Landschaftsplan entsprechend § 6 des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes für das<br />
gesamte <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Helmstedt</strong> konnte bisher noch nicht realisiert werden, sodass die<br />
Naturschutzbelange nach wie vor im Wesentlichen bei der Erstellung der Bebauungspläne<br />
behandelt und in das jeweilige Planverfahren eingebracht werden. Aufgrund der engen Verknüpfung<br />
des Landschaftsplanes mit der Darstellungsebene des Flächennutzungsplanes<br />
kann diese Handhabung bis zu einer Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes aber sicherlich<br />
als sachgerecht angesehen werden. Die Zielsetzung der <strong>Helmstedt</strong>er Landschaftsund<br />
Grünordnungsplanung ist zudem zwischenzeitlich im Rahmen der Erstellung des Produkthaushaltes<br />
näher formuliert worden und trägt den Grundzügen der gesetzlichen Vorgaben<br />
Rechnung. Die Rahmenziele sind wie folgt formuliert worden:<br />
„Rahmenziele der Landschafts- und Grünordnungsplanung:<br />
Schutz und Entwicklung der abiotischen und biotischen Lebensgrundlagen unter Berücksichtigung<br />
der bioklimatisch-hygienischen Leistungen und stadtgestalterisch-ästhetischen Funktionen<br />
von Grünflächen.<br />
Verwirklichung einer vernetzten Grün- und Freiflächenkonzeption, mit der die Freiraumbedürfnisse<br />
aller Bevölkerungsgruppen abgedeckt werden können.<br />
Bedarfsgerechte Ausweisung von Grün- und Kompensationsflächen in Lage, Größe und Flächenkonzeption<br />
im Hinblick auf einen auch ökonomisch verträglichen Pflegeaufwand.<br />
Erstellung einer landschaftsplanerischen Konzeption (in Anlehnung an § 6 NNatSchG) für<br />
das gesamte Gemeindegebiet und Abbildung im Geographischen Informationssystem (GIS).“<br />
Im <strong>Umweltbericht</strong> 1998 waren verschiedene Einzelmaßnahmen der Grünordnung dargestellt<br />
worden, die zwischenzeitlich alle realisiert worden sind. Soweit es sich dabei um Sammelausgleichsmaßnahmen<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Helmstedt</strong> gehandelt hat, sind diese plangemäß umgesetzt<br />
worden und haben sich im Wesentlichen auch entsprechend der planerischen Konzeption<br />
entwickelt. Dies gilt für die Ausgleichsmaßnahmen an den Neubaugebieten „Steinmühlenkamp<br />
14“ und „Im Rottlande“ sowie an den Gewerbegebieten „Neue Breite Süd“ und „Neue<br />
Breite Nord“. Die zusätzlich festgesetzten Pflanzmaßnahmen auf den Eingriffsgrundstücken,<br />
die vornehmlich in den Gewerbegebieten zum Tragen kommen, sind allerdings nach wie vor<br />
nicht in allen Fällen in dem erforderlichen Umfang und der erforderlichen Qualität erfolgt.<br />
Hier gilt nach wie vor, dass viele Grundstückseigentümer die „von oben“ verordneten An-<br />
<strong>Umweltbericht</strong> <strong>Helmstedt</strong> <strong>2005</strong>/<strong>2006</strong> 2