Umweltbericht 2005/2006 - Stadt Helmstedt
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1 NATUR UND LANDSCHAFT<br />
Daneben bietet eine Mauer aber auch zahlreichen Tieren wie Insekten, Schnecken, Spinnen,<br />
Wespen und Hummeln sowie Eidechsen Unterschlupf.<br />
Wegen ihrer langsamen Entwicklung sind die Pflanzengesellschaften an Mauern gefährdet<br />
durch Verputzen der Mauer, Abdecken der Mauerkrone, Säuberungen, Abriss oder Umsetzen<br />
alter Mauern und Errichtung neuer Mauern aus Beton.<br />
Um die Mauervegetation zu schützen, sollte auf Säuberungsaktionen sowie auf Verfugen,<br />
Verputzen und Totalsanierungen verzichtet werden.<br />
Aus laut wird leise<br />
Lärm ist in Deutschland allgegenwärtig und stellt eine der am stärksten empfundenen Umweltbeeinträchtigungen<br />
des Menschen dar.<br />
Lärm ist unerwünschter Schall, der belästigt, stört und unter Umständen sogar krank machen<br />
kann. Da Lärm selbst nicht messbar ist, wird der Schalldruck gemessen. Schwingende Teilchen<br />
erzeugen Luftdruckschwankungen, diese werden vom menschlichen Gehör in einem<br />
Bereich zwischen 16 Hertz und etwa 20.000 Hertz als Schall wahrgenommen. Da das<br />
menschliche Ohr auf niedrige Frequenzen, also tiefe Töne, weniger empfindlich reagiert,<br />
wurde die sogenannte A-Bewertung eingeführt, die dieses berücksichtigt. Die Einheit dieser<br />
A-bewerteten Schallpegel ist das dB(A).<br />
Die Schallpegel werden, da sie eine so große Spanne von Werten abdecken, mit Hilfe einer<br />
logarithmischen Skala gemessen. Daher kann man die Pegel mehrerer Schallquellen nicht<br />
einfach addieren. So ist zum Beispiel eine Pegelminderung von 3 dB(A) zu erreichen durch<br />
eine Verringerung der Verkehrsbelastung von 100.000 auf 50.000 Fahrzeuge, genauso aber<br />
auch durch eine Reduzierung von 20.000 auf 10.000 Fahrzeuge. Der Mensch empfindet<br />
aber erste eine Pegelverringerung um 10 dB (A) als eine „Halbierung“ der Lautstärke. Dieses<br />
entspräche einer Reduzierung der Verkehrsstärke von 100.000 auf 10.000 Fahrzeuge.<br />
Um den Menschen vor Verkehrslärm zu schützen, sind in der Verkehrslärmschutzverordnung<br />
Immissionsgrenzwerte festgelegt, die beim Bau oder bei der wesentlichen Änderung<br />
von Straßen und Schienenwegen in angrenzenden Siedlungsgebieten eingehalten werden<br />
müssen. Tagsüber dürfen zum Beispiel in reinen und allgemeinen Wohngebieten Beurteilungsschallpegel<br />
von 59 dB(A), nachts von 49 dB(A) nicht überschritten werden. Zum Ver-<br />
<strong>Umweltbericht</strong> <strong>Helmstedt</strong> <strong>2005</strong>/<strong>2006</strong> 38