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Umweltbericht 2005/2006 - Stadt Helmstedt

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6 LUFT, KLIMA UND ENERGIE<br />

Rat, Verwaltung und Bevölkerung der <strong>Stadt</strong> <strong>Helmstedt</strong> haben den Betrieb des ERAM über<br />

den gesamten Zeitraum überaus kritisch verfolgt. Aufgrund der lange sehr dünnen und unübersichtlichen<br />

Datenlage war bereits frühzeitig die Beendigung des Betriebes und die<br />

Durchführung eines ordnungsgemäßen Planfeststellungsverfahrens zur Stillegung des Endlagers<br />

gefordert worden. Durch die Beschränkung der ursprünglich über den 30.06.2000 hinaus<br />

beantragten Genehmigung des Endlagerbetriebes (bis dahin galt die Einlagerungsgenehmigung<br />

aus dem Einigungsvertrag) auf die Stillegung, sowie die dann bereits vorzeitig<br />

zum 28.09.1998 erfolgte Beendigung der Einlagerung, hat sich für die <strong>Stadt</strong> <strong>Helmstedt</strong> die<br />

Situation im Hinblick auf das Gefährdungspotenzial bereits deutlich gebessert.<br />

Selbstverständlich werden aber auch das mit der Vorlage der Planfeststellungsunterlagen zu<br />

erwartende Stillegungskonzept und der zu führende Langzeitsicherheitsnachweis einer genauen<br />

Prüfung zu unterziehen sein, inwieweit hier durch stabilisierende und abdichtende<br />

Maßnahmen eine nachhaltige und dauerhafte Abtrennung der radioaktiven Abfälle von der<br />

umgebenden Biosphäre sichergestellt werden soll.<br />

Zur Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen der Maßnahmen zur Stillegung<br />

auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Landschaft sowie Kultur<br />

und Sachgüter wird im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

(UVP) durchgeführt. Der dazu erforderliche so genannte Scoping-Termin, in<br />

dem unter Beteiligung der Fachbehörden und Umweltverbände festgelegt wird, welche Umweltuntersuchungen<br />

für die UVP durchzuführen sind, fand bereits im Dezember 1997 statt.<br />

Im Rahmen der Erfassung der Daten und Informationen bzgl. der Umweltauswirkungen hat<br />

die <strong>Stadt</strong> <strong>Helmstedt</strong> bereits mehrfach die hier vorliegenden Umweltinformationen zur Verfügung<br />

gestellt, letztmalig erfolgte dies im Januar <strong>2005</strong>. Nach Auskunft des Bundesamtes für<br />

Strahlenschutz (BfS) sind nicht vorhersehbare Verzögerungen bei der Unterlagenerstellung<br />

zum Planfeststellungsverfahren dafür verantwortlich, dass die eigentlich für Ende 2002 vorgesehene<br />

öffentliche Auslegung der Planfeststellungsunterlagen bisher immer noch nicht<br />

erfolgt ist. Zwischenzeitlich (Stand: 08.<strong>2006</strong>) liegen die vervollständigten Unterlagen allerdings<br />

bei der Genehmigungsbehörde (Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und<br />

Umwelt des Landes Sachsen Anhalt) zur Vorprüfung und - soweit sich von dort kein wesentlicher<br />

Änderungsbedarf mehr ergeben sollte - es ist nun wohl mit einer zeitnahen Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

zu rechnen.<br />

Zum weiteren Verfahrensgang geht das BfS davon aus, dass der Planfeststellungsbeschluss<br />

etwa 4 Jahre nach der Öffentlichkeitsbeteiligung erwartet werden kann. Erst danach wird die<br />

Umrüstung des ERAM auf den Stilllegungsbetrieb erfolgen können. Dafür rechnet das BfS<br />

mit einer ca. 2-jährigen Umbauphase bevor mit der eigentlichen Stilllegung begonnen werden<br />

kann, die nochmals ca. 15 Jahre dauern soll.<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>Helmstedt</strong> <strong>2005</strong>/<strong>2006</strong> 210

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