Umweltbericht 2005/2006 - Stadt Helmstedt
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6 LUFT, KLIMA UND ENERGIE<br />
Rat, Verwaltung und Bevölkerung der <strong>Stadt</strong> <strong>Helmstedt</strong> haben den Betrieb des ERAM über<br />
den gesamten Zeitraum überaus kritisch verfolgt. Aufgrund der lange sehr dünnen und unübersichtlichen<br />
Datenlage war bereits frühzeitig die Beendigung des Betriebes und die<br />
Durchführung eines ordnungsgemäßen Planfeststellungsverfahrens zur Stillegung des Endlagers<br />
gefordert worden. Durch die Beschränkung der ursprünglich über den 30.06.2000 hinaus<br />
beantragten Genehmigung des Endlagerbetriebes (bis dahin galt die Einlagerungsgenehmigung<br />
aus dem Einigungsvertrag) auf die Stillegung, sowie die dann bereits vorzeitig<br />
zum 28.09.1998 erfolgte Beendigung der Einlagerung, hat sich für die <strong>Stadt</strong> <strong>Helmstedt</strong> die<br />
Situation im Hinblick auf das Gefährdungspotenzial bereits deutlich gebessert.<br />
Selbstverständlich werden aber auch das mit der Vorlage der Planfeststellungsunterlagen zu<br />
erwartende Stillegungskonzept und der zu führende Langzeitsicherheitsnachweis einer genauen<br />
Prüfung zu unterziehen sein, inwieweit hier durch stabilisierende und abdichtende<br />
Maßnahmen eine nachhaltige und dauerhafte Abtrennung der radioaktiven Abfälle von der<br />
umgebenden Biosphäre sichergestellt werden soll.<br />
Zur Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen der Maßnahmen zur Stillegung<br />
auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Landschaft sowie Kultur<br />
und Sachgüter wird im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
(UVP) durchgeführt. Der dazu erforderliche so genannte Scoping-Termin, in<br />
dem unter Beteiligung der Fachbehörden und Umweltverbände festgelegt wird, welche Umweltuntersuchungen<br />
für die UVP durchzuführen sind, fand bereits im Dezember 1997 statt.<br />
Im Rahmen der Erfassung der Daten und Informationen bzgl. der Umweltauswirkungen hat<br />
die <strong>Stadt</strong> <strong>Helmstedt</strong> bereits mehrfach die hier vorliegenden Umweltinformationen zur Verfügung<br />
gestellt, letztmalig erfolgte dies im Januar <strong>2005</strong>. Nach Auskunft des Bundesamtes für<br />
Strahlenschutz (BfS) sind nicht vorhersehbare Verzögerungen bei der Unterlagenerstellung<br />
zum Planfeststellungsverfahren dafür verantwortlich, dass die eigentlich für Ende 2002 vorgesehene<br />
öffentliche Auslegung der Planfeststellungsunterlagen bisher immer noch nicht<br />
erfolgt ist. Zwischenzeitlich (Stand: 08.<strong>2006</strong>) liegen die vervollständigten Unterlagen allerdings<br />
bei der Genehmigungsbehörde (Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und<br />
Umwelt des Landes Sachsen Anhalt) zur Vorprüfung und - soweit sich von dort kein wesentlicher<br />
Änderungsbedarf mehr ergeben sollte - es ist nun wohl mit einer zeitnahen Öffentlichkeitsbeteiligung<br />
zu rechnen.<br />
Zum weiteren Verfahrensgang geht das BfS davon aus, dass der Planfeststellungsbeschluss<br />
etwa 4 Jahre nach der Öffentlichkeitsbeteiligung erwartet werden kann. Erst danach wird die<br />
Umrüstung des ERAM auf den Stilllegungsbetrieb erfolgen können. Dafür rechnet das BfS<br />
mit einer ca. 2-jährigen Umbauphase bevor mit der eigentlichen Stilllegung begonnen werden<br />
kann, die nochmals ca. 15 Jahre dauern soll.<br />
<strong>Umweltbericht</strong> <strong>Helmstedt</strong> <strong>2005</strong>/<strong>2006</strong> 210