Umweltbericht 2005/2006 - Stadt Helmstedt
Umweltbericht 2005/2006 - Stadt Helmstedt
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1 NATUR UND LANDSCHAFT<br />
tet. Im Falle einer ein- oder zweimaligen Mahd im Jahr sind demgegenüber mehrere Arbeitsgänge<br />
erforderlich, um letztendlich das getrocknete Heu in gepresster Form komplett von<br />
den Flächen zu entfernen (mähen, wenden, schwadern (d. h. in Reihen legen) und pressen).<br />
Eine im Jahr 2004 durchgeführte Vergleichsberechnung für mehrere städtische Flächen ergab<br />
- unter Berücksichtigung aller Lohn- und Gerätekosten - für die Intensivpflege (~13 Mähgänge<br />
im Jahr) Kosten in Höhe von durchschnittlich 0,116 €/m² und Jahr, für Flächen mit 2-<br />
maliger Mahd lagen die Kosten durchschnittlich bei 0,152 €/m² und Jahr und bei Flächen die<br />
nur einmal im Jahr gemäht worden waren, sind mittlere Kosten in Höhe von 0,083 €/m² ermittelt<br />
worden. Zu berücksichtigen ist bei diesem Vergleich, dass alle Extensivflächen im<br />
Randbereich entlang der Parkwege grundsätzlich auch regelmäßig gemäht werden (ist in<br />
den Kosten dort berücksichtigt) und dass das Mähgut von den Wiesenflächen entsprechend<br />
der schwankenden Qualität manchmal als Grünabfall entsorgt, manchmal aber kostenlos<br />
oder - bei besonders guter Qualität - auch gegen Kostenerstattung an Tierhalter abgegeben<br />
werden kann. Aufgrund der Schwankungen ist die Entsorgung/Verwertung in der Kostenberechnung<br />
nicht berücksichtigt.<br />
Neben den Wiesen-, Rasen- und Gehölzflächen sind ein weiterer wesentlicher Bestandteil<br />
der <strong>Helmstedt</strong>er Grünanlagen die Spiel- und Bolzplatzflächen. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Helmstedt</strong> unterhält<br />
zurzeit insgesamt 36 Anlagen, von denen 5 als reine Bolzplätze geführt werden und eine als<br />
Skaterpark. Die Verteilung der Anlagen im <strong>Stadt</strong>gebiet entspricht den Vorgaben des Niedersächsichen<br />
Gesetzes über Spielplätze, das in § 2 (Absatz 2) vorschreibt:<br />
„Spielplätze für Kinder müssen angelegt werden in den durch Bebauungsplan festgesetzten<br />
allgemeinen und reinen Wohngebieten, Mischgebieten und Kerngebieten, soweit dort<br />
Wohnungen allgemein zulässig sind, sowie in Gebieten, die den genannten Gebieten der<br />
vorhandenen Bebauung nach vergleichbar sind. Die Spielplätze müssen von allen<br />
Grundstücken in dem Bereich, für den sie bestimmt sind (Spielplatzbereich), auf einem Weg<br />
von nicht mehr als 400 m erreicht werden können.“<br />
Entsprechend dieser Vorgaben waren beispielsweise allein für das Neubaugebiet an der<br />
Galgenbreite 2 Spielplatzflächen festzusetzen und entsprechend auszustatten. Die Ausstattung<br />
und die dauerhafte Unterhaltung der Flächen und der Spielgeräte erfolgt entsprechend<br />
der auf Seite 10 bereits abgedruckten Rahmenzielsetzung („Herstellung von bedarfsgerechten,<br />
wartungsfreundlichen und robusten Spielanlagen mit hohem Spielwert“), sodass in den<br />
letzten Jahren ganz erhebliche Anstrengungen erfolgt sind, die abgängigen Geräte entsprechend<br />
dieser Vorgaben auszutauschen. Insgesamt hat die Qualität der städtischen Spielplätze<br />
mittlerweile in fast allen Bereichen ein gutes Niveau erreicht, wobei aber natürlich noch<br />
sichtbare Unterschiede zwischen den zuletzt eingerichteten Plätzen in den Neubaugebieten<br />
und den älteren Anlagen bestehen.<br />
<strong>Umweltbericht</strong> <strong>Helmstedt</strong> <strong>2005</strong>/<strong>2006</strong> 16