Umweltbericht 2005/2006 - Stadt Helmstedt
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7 AGENDA 21 UND ALLGEMEINER UMWELTSCHUTZ<br />
7.2 Förderprogramm für ökologisch vorteilhafte Einzelvorhaben<br />
Im Rahmen der Erstellung des Bebauungsplanes für das <strong>Helmstedt</strong>er Wohnbaugebiet an der<br />
Galgenbreite war in den Ratsgremien der <strong>Stadt</strong> <strong>Helmstedt</strong> intensiv diskutiert worden, ob und<br />
wenn ja, welche ökologischen Gesichtspunkte im Bebauungsplan festgesetzt werden sollten.<br />
Letztendlich gelangte man zu der Auffassung, dass man den interessierten Bauherren nicht<br />
über zusätzliche Vorschriften entsprechende Maßnahmen vorgeben wollte, sondern lieber<br />
durch einen finanziellen Anreiz über ein städtisches Förderprogramm zu freiwilligen Leistungen<br />
im Sinne des Umweltschutzes anregen wolle. Ergänzend zu dem bereits seit 1991 bestehenden<br />
Programm zur Förderung der Hausbegrünung war daher im Jahr 2000 eine entsprechende<br />
Förderrichtlinie erarbeitet und in Kraft gesetzt worden.<br />
Über den gesamten Zeitraum wurden bisher für mehr als 260 Einzelmaßnahmen fast<br />
370.000 € an städtischen Fördermitteln zur Förderung des lokalen Umweltschutzes eingesetzt.<br />
Da die jeweiligen Gesamtinvestitionen der bezuschussten Maßnahmen ein Mehrfaches<br />
des Förderbetrages ausgemacht haben, konnten mit dem Programm auch erhebliche<br />
wirtschaftliche Impulse ausgelöst werden, die überwiegend örtlich ansässigen Betrieben zugute<br />
kamen und auch zukünftig kommen werden. Die Bedeutung des Förderprogramms für<br />
die lokale Wirtschaft wird nicht zuletzt dadurch sichtbar, dass immer mehr Betriebe das Förderprogramm<br />
gezielt zur Werbung für bestimmte Dienstleistungen und Produkte einsetzen.<br />
Aber auch überregional hat das Förderprogramm durchaus Aufmerksamkeit erregt, wie ein<br />
Bericht in der Fachzeitschrift für Sanitärtechnik zur Grauwassernutzung belegt (TGA Fachplaner,<br />
Ausgabe 11-2003, S. 40):<br />
„Wirtschaftlichkeit ist schon heute gegeben<br />
Noch schneller rechnen sich die Anlagen bei der Ausnutzung von Förderprogrammen, auch<br />
wenn sie noch sehr dünn gesät sind. Einer der Vorreiter ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Helmstedt</strong>. Das Programm<br />
für „Ökologisch vorteilhafte Einzelvorhaben“ fördert zwischen 30 und 50 % der Maßnahme,<br />
maximal 1.500 €. Die prozentuale Förderquote richtet sich dabei nach dem Kanalsystem<br />
(Trenn- oder Mischkanalisation) und dem Versiegelungsgrad und soll so zur Stabilisierung<br />
des Wasserhaushalts und zur Verringerung hydraulischer Engpässe beitragen.“<br />
Im Haushaltsplan des Jahres <strong>2006</strong> sind wiederum 60.000 € für dieses Förderprogramm<br />
durch den Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Helmstedt</strong> eingestellt worden.<br />
Die Abbildung 7/4 auf der nächsten Seite zeigt die Aufteilung der bisherigen Förderbewilligungen<br />
auf die einzelnen Maßnahmenarten. Mit 58 % oder 156 Einzelmaßnahmen ist die<br />
Regenwassernutzung mit Abstand der stärkste Förderschwerpunkt. Entsprechend der ursprünglichen<br />
Ausrichtung des Förderprogramms haben aber die mit städtischen Mitteln ge-<br />
<strong>Umweltbericht</strong> <strong>Helmstedt</strong> <strong>2005</strong>/<strong>2006</strong> 216