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Umweltbericht 2005/2006 - Stadt Helmstedt

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7 AGENDA 21 UND ALLGEMEINER UMWELTSCHUTZ<br />

7.2 Förderprogramm für ökologisch vorteilhafte Einzelvorhaben<br />

Im Rahmen der Erstellung des Bebauungsplanes für das <strong>Helmstedt</strong>er Wohnbaugebiet an der<br />

Galgenbreite war in den Ratsgremien der <strong>Stadt</strong> <strong>Helmstedt</strong> intensiv diskutiert worden, ob und<br />

wenn ja, welche ökologischen Gesichtspunkte im Bebauungsplan festgesetzt werden sollten.<br />

Letztendlich gelangte man zu der Auffassung, dass man den interessierten Bauherren nicht<br />

über zusätzliche Vorschriften entsprechende Maßnahmen vorgeben wollte, sondern lieber<br />

durch einen finanziellen Anreiz über ein städtisches Förderprogramm zu freiwilligen Leistungen<br />

im Sinne des Umweltschutzes anregen wolle. Ergänzend zu dem bereits seit 1991 bestehenden<br />

Programm zur Förderung der Hausbegrünung war daher im Jahr 2000 eine entsprechende<br />

Förderrichtlinie erarbeitet und in Kraft gesetzt worden.<br />

Über den gesamten Zeitraum wurden bisher für mehr als 260 Einzelmaßnahmen fast<br />

370.000 € an städtischen Fördermitteln zur Förderung des lokalen Umweltschutzes eingesetzt.<br />

Da die jeweiligen Gesamtinvestitionen der bezuschussten Maßnahmen ein Mehrfaches<br />

des Förderbetrages ausgemacht haben, konnten mit dem Programm auch erhebliche<br />

wirtschaftliche Impulse ausgelöst werden, die überwiegend örtlich ansässigen Betrieben zugute<br />

kamen und auch zukünftig kommen werden. Die Bedeutung des Förderprogramms für<br />

die lokale Wirtschaft wird nicht zuletzt dadurch sichtbar, dass immer mehr Betriebe das Förderprogramm<br />

gezielt zur Werbung für bestimmte Dienstleistungen und Produkte einsetzen.<br />

Aber auch überregional hat das Förderprogramm durchaus Aufmerksamkeit erregt, wie ein<br />

Bericht in der Fachzeitschrift für Sanitärtechnik zur Grauwassernutzung belegt (TGA Fachplaner,<br />

Ausgabe 11-2003, S. 40):<br />

„Wirtschaftlichkeit ist schon heute gegeben<br />

Noch schneller rechnen sich die Anlagen bei der Ausnutzung von Förderprogrammen, auch<br />

wenn sie noch sehr dünn gesät sind. Einer der Vorreiter ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Helmstedt</strong>. Das Programm<br />

für „Ökologisch vorteilhafte Einzelvorhaben“ fördert zwischen 30 und 50 % der Maßnahme,<br />

maximal 1.500 €. Die prozentuale Förderquote richtet sich dabei nach dem Kanalsystem<br />

(Trenn- oder Mischkanalisation) und dem Versiegelungsgrad und soll so zur Stabilisierung<br />

des Wasserhaushalts und zur Verringerung hydraulischer Engpässe beitragen.“<br />

Im Haushaltsplan des Jahres <strong>2006</strong> sind wiederum 60.000 € für dieses Förderprogramm<br />

durch den Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Helmstedt</strong> eingestellt worden.<br />

Die Abbildung 7/4 auf der nächsten Seite zeigt die Aufteilung der bisherigen Förderbewilligungen<br />

auf die einzelnen Maßnahmenarten. Mit 58 % oder 156 Einzelmaßnahmen ist die<br />

Regenwassernutzung mit Abstand der stärkste Förderschwerpunkt. Entsprechend der ursprünglichen<br />

Ausrichtung des Förderprogramms haben aber die mit städtischen Mitteln ge-<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>Helmstedt</strong> <strong>2005</strong>/<strong>2006</strong> 216

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