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Umweltbericht 2005/2006 - Stadt Helmstedt

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4 Abfall<br />

4 Abfall<br />

Abfälle sind alle beweglichen Sachen, deren sich der Besitzer entledigt, entledigen will oder<br />

entledigen muss....<br />

so sagt es das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, das seit Oktober 1996 die Abfallwirtschaft<br />

in Deutschland bestimmt. Mit diesem Gesetz ist die Bedeutung der Produktverantwortung,<br />

die erstmals 1991 in der Verpackungsverordnung festgeschrieben worden war, umfassend<br />

erweitert worden. Nach dem Gesetz kann die Produktverantwortung sowohl durch gesetzliche<br />

Maßnahmen (Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften) als auch durch<br />

freiwillige Selbstverpflichtungen der Hersteller und Vertreiber umgesetzt werden. Mit dieser<br />

Produktverantwortung wird angestrebt, bereits in der Produktionsphase von Gütern die Voraussetzungen<br />

für eine effektive und umweltverträgliche Abfallvermeidung und -verwertung<br />

zu schaffen. Hersteller und Vertreiber sollen ihre Erzeugnisse also so gestalten, dass bei der<br />

Produktion und beim späteren Gebrauch das Entstehen von Abfällen vermindert und eine<br />

umweltverträgliche Verwertung und Beseitigung der Reststoffe ermöglicht wird.<br />

In der Zwischenzeit sind eine ganze Reihe von gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen<br />

für die verschiedensten Produktbereiche in Kraft gesetzt worden. Entsprechend der Produktverantwortung<br />

des Herstellers gibt es inzwischen Verordnungen für Verpackungen, für<br />

Batterien, für Elektro- und Elektronikgeräte, für Altfahrzeuge und für Altöl. Selbstverpflichtungen<br />

der Wirtschaft, so für Altpapier oder Baureststoffe, kommen hinzu. Mit dem Ziel, die Abfallmengen<br />

zur Beseitigung zu reduzieren, Scheinverwertungen zu vermeiden und stattdessen<br />

eine umweltverträgliche Verwertung von Abfällen zu fördern, wurden darüber hinaus für<br />

den Bereich Gewerbe/Industrie rechtliche Regelungen beschlossen, die stoff- und verfahrensbezogene<br />

Vorgaben für verschiedene Produktionsabfälle festlegen. Zu nennen sind hier<br />

insbesondere die Gewerbeabfallverordnung, die Altholzverordnung und die Verordnung über<br />

den Versatz von Abfällen.<br />

Ein weiterer wichtiger Schnitt in der Abfallwirtschaft erfolgte am 1. Juni <strong>2005</strong>, da seitdem in<br />

Deutschland keine unbehandelten Abfälle mehr auf Deponien abgelagert werden dürfen. Vor<br />

der Ablagerung müssen Abfälle nun generell entweder mechanisch-biologisch oder durch<br />

Verbrennung vorbehandelt werden. Die Restabfälle im Landkreis <strong>Helmstedt</strong> werden bereits<br />

seit 1999 zur thermischen Restabfallvorbehandlungsanlage (TRV) der BKB AG am Standort<br />

Buschhaus geliefert, sodass diese - der Technischen Anleitung Siedlungsabfall entstammende<br />

- Regelung lokal keine unmittelbaren Auswirkungen mehr gehabt hat. Der Landkreis<br />

verfügt in der TRV über eine vertraglich zugesicherte Entsorgungskapazität von 25.000 Tonnen/Jahr.<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>Helmstedt</strong> <strong>2005</strong>/<strong>2006</strong> 130

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