Umweltbericht 2005/2006 - Stadt Helmstedt
Umweltbericht 2005/2006 - Stadt Helmstedt
Umweltbericht 2005/2006 - Stadt Helmstedt
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
4 Abfall<br />
4 Abfall<br />
Abfälle sind alle beweglichen Sachen, deren sich der Besitzer entledigt, entledigen will oder<br />
entledigen muss....<br />
so sagt es das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, das seit Oktober 1996 die Abfallwirtschaft<br />
in Deutschland bestimmt. Mit diesem Gesetz ist die Bedeutung der Produktverantwortung,<br />
die erstmals 1991 in der Verpackungsverordnung festgeschrieben worden war, umfassend<br />
erweitert worden. Nach dem Gesetz kann die Produktverantwortung sowohl durch gesetzliche<br />
Maßnahmen (Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften) als auch durch<br />
freiwillige Selbstverpflichtungen der Hersteller und Vertreiber umgesetzt werden. Mit dieser<br />
Produktverantwortung wird angestrebt, bereits in der Produktionsphase von Gütern die Voraussetzungen<br />
für eine effektive und umweltverträgliche Abfallvermeidung und -verwertung<br />
zu schaffen. Hersteller und Vertreiber sollen ihre Erzeugnisse also so gestalten, dass bei der<br />
Produktion und beim späteren Gebrauch das Entstehen von Abfällen vermindert und eine<br />
umweltverträgliche Verwertung und Beseitigung der Reststoffe ermöglicht wird.<br />
In der Zwischenzeit sind eine ganze Reihe von gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen<br />
für die verschiedensten Produktbereiche in Kraft gesetzt worden. Entsprechend der Produktverantwortung<br />
des Herstellers gibt es inzwischen Verordnungen für Verpackungen, für<br />
Batterien, für Elektro- und Elektronikgeräte, für Altfahrzeuge und für Altöl. Selbstverpflichtungen<br />
der Wirtschaft, so für Altpapier oder Baureststoffe, kommen hinzu. Mit dem Ziel, die Abfallmengen<br />
zur Beseitigung zu reduzieren, Scheinverwertungen zu vermeiden und stattdessen<br />
eine umweltverträgliche Verwertung von Abfällen zu fördern, wurden darüber hinaus für<br />
den Bereich Gewerbe/Industrie rechtliche Regelungen beschlossen, die stoff- und verfahrensbezogene<br />
Vorgaben für verschiedene Produktionsabfälle festlegen. Zu nennen sind hier<br />
insbesondere die Gewerbeabfallverordnung, die Altholzverordnung und die Verordnung über<br />
den Versatz von Abfällen.<br />
Ein weiterer wichtiger Schnitt in der Abfallwirtschaft erfolgte am 1. Juni <strong>2005</strong>, da seitdem in<br />
Deutschland keine unbehandelten Abfälle mehr auf Deponien abgelagert werden dürfen. Vor<br />
der Ablagerung müssen Abfälle nun generell entweder mechanisch-biologisch oder durch<br />
Verbrennung vorbehandelt werden. Die Restabfälle im Landkreis <strong>Helmstedt</strong> werden bereits<br />
seit 1999 zur thermischen Restabfallvorbehandlungsanlage (TRV) der BKB AG am Standort<br />
Buschhaus geliefert, sodass diese - der Technischen Anleitung Siedlungsabfall entstammende<br />
- Regelung lokal keine unmittelbaren Auswirkungen mehr gehabt hat. Der Landkreis<br />
verfügt in der TRV über eine vertraglich zugesicherte Entsorgungskapazität von 25.000 Tonnen/Jahr.<br />
<strong>Umweltbericht</strong> <strong>Helmstedt</strong> <strong>2005</strong>/<strong>2006</strong> 130