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Asthma - Versorgungsleitlinien.de

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NVL <strong>Asthma</strong>, 2. Auflage<br />

Langfassung<br />

Juli 2011, Version 1.3<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Träger <strong>de</strong>r Gesetzlichen Unfallversicherung eine Ärztliche Anzeige über eine<br />

Berufskrankheit zu erstatten (Formulare im Internet unter http://www.dguv.<strong>de</strong>).<br />

Vorrangig kommen folgen<strong>de</strong> Nummern <strong>de</strong>r Berufskrankheitenliste in Betracht:<br />

BK 4301<br />

„Durch allergisieren<strong>de</strong> Stoffe verursachte obstruktive Atemwegserkrankungen (einschließlich<br />

Rhinopathie), die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die<br />

Verschlimmerung o<strong>de</strong>r das Wie<strong>de</strong>raufleben <strong>de</strong>r Krankheit ursächlich waren o<strong>de</strong>r sein können“<br />

BK 4302<br />

„Durch chemisch-irritativ o<strong>de</strong>r toxisch wirken<strong>de</strong> Stoffe verursachte obstruktive<br />

Atemwegserkrankungen, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die<br />

Entstehung, die Verschlimmerung o<strong>de</strong>r das Wie<strong>de</strong>raufleben <strong>de</strong>r Krankheit ursächlich waren o<strong>de</strong>r sein<br />

können“<br />

BK 1315<br />

„Erkrankungen durch Isocyanate, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die<br />

Entstehung, die Verschlimmerung o<strong>de</strong>r das Wie<strong>de</strong>raufleben <strong>de</strong>r Krankheit ursächlich waren o<strong>de</strong>r sein<br />

können“<br />

Formale Voraussetzung für eine Anerkennung als Berufskrankheit ist die Aufgabe <strong>de</strong>r schädigen<strong>de</strong>n<br />

Tätigkeit (nicht <strong>de</strong>s Berufs!). Oftmals gelingt es durch geeignete Präventivmaßnahmen in Abstimmung<br />

mit <strong>de</strong>n Unfallversicherungsträgern, bereits Erkrankte an ihrem Arbeitsplatz zu halten, ohne dass die<br />

Krankheit sich weiter verschlechtert. Rechtsgrundlage hierfür ist <strong>de</strong>r § 3 BKV: „Besteht für Versicherte<br />

die Gefahr, dass eine Berufskrankheit entsteht, wie<strong>de</strong>rauflebt o<strong>de</strong>r sich verschlimmert, haben die<br />

Unfallversicherungsträger dieser Gefahr mit allen geeigneten Mitteln entgegenzuwirken...“<br />

Gilt nur für<br />

Erwachsene<br />

H 13.5 Prävention<br />

Das Schlüsselprinzip <strong>de</strong>r Primärprävention <strong>de</strong>s Berufsasthmas ist die Reduktion <strong>de</strong>r<br />

Expositionskonzentration von <strong>Asthma</strong>auslösern [999]. Sekundärpräventive Maßnahmen beinhalten<br />

die Frühdiagnostik von Symptomen arbeitsplatzbezogener Atembeschwer<strong>de</strong>n sowie von<br />

Sensibilisierungen. Wenn die Erkrankung gesichert ist, ist eine im Krankheitsverlauf frühzeitige<br />

Expositionskarenz <strong>de</strong>r beste Prädiktor für eine gute Prognose [755] (siehe auch Kapitel 10<br />

„Maßnahmen zur <strong>Asthma</strong>prävention”).<br />

Gilt nur für<br />

Kin<strong>de</strong>r/Jugendliche<br />

Allgemeine<br />

Empfehlungen<br />

© 2009 184

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