Asthma - Versorgungsleitlinien.de
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NVL <strong>Asthma</strong>, 2. Auflage<br />
Langfassung<br />
Juli 2011, Version 1.3<br />
H 14. Versorgungsmanagement und Schnittstellen<br />
Gilt nur für<br />
Erwachsene<br />
H 14.1 Ambulante Versorgungskoordination<br />
[1000]<br />
Hintergrundinformation/Begründung zu Empfehlungen 14-2, 14-3, 14-4, 14-5 und 14-6 und<br />
Statement 14-1<br />
Je nach Lebensalter, Schweregrad und zeitlichem Verlauf <strong>de</strong>r Erkrankung sowie Bedarf an<br />
Information und Schulung o<strong>de</strong>r Rehabilitation fin<strong>de</strong>t die Betreuung von <strong>Asthma</strong>patienten auf<br />
unterschiedlichen Versorgungsebenen unter Einbeziehung von Hausärzten (Praktiker, Allgemeinärzte,<br />
hausärztliche Internisten), Pädiatern, Pneumologen und an<strong>de</strong>ren Spezialisten <strong>de</strong>s stationären und<br />
rehabilitativen Bereiches statt. Hinzu kommen Fachkräfte aus <strong>de</strong>m Bereich <strong>de</strong>r Patientenschulung und<br />
-information sowie <strong>de</strong>r Atemphysiotherapie.<br />
Um Fehl-, Unter- und Überversorgung zu vermei<strong>de</strong>n, ist eine optimierte Koordination und Kooperation<br />
in <strong>de</strong>r Betreuung von Patienten mit <strong>Asthma</strong> zwingend notwendig.<br />
Bei <strong>de</strong>r Langzeitbetreuung, <strong>de</strong>r Koordination und Dokumentation aller veranlassten und<br />
durchgeführten Maßnahmen spielen Pädiater und Hausärzte eine tragen<strong>de</strong> Rolle.<br />
Die vorliegen<strong>de</strong> Nationale VersorgungsLeitlinie benennt konkrete Zuständigkeiten, Verantwortliche<br />
und Indikationen zur Überweisung und Rücküberweisung an Schnittstellen zur spezialärztlichen bzw.<br />
stationären Versorgung.<br />
Anzustreben ist eine zeitnahe und qualifizierte Befundübermittlung, ggf. standardisiert und unter<br />
Zuhilfenahme elektronischer Medien unter Beachtung <strong>de</strong>s Datenschutzes.<br />
Die in verschie<strong>de</strong>nen Praxisnetzen bereits übliche Benutzung eines Patientenpasses (Papierform o<strong>de</strong>r<br />
elektronische Version) sollte Angaben zu Allergien, relevanten Untersuchungsbefun<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>r<br />
aktuellen Pharmakotherapie enthalten.<br />
H 14.2 Kooperation Arzt/Apotheker<br />
Hintergrundinformation/Begründung zu Empfehlungen 14-8 und 14-9 und Statement 14-7<br />
Eine Zusammenarbeit von Ärzten und Apothekern hinsichtlich einer effektiven und sicheren<br />
Pharmakotherapie ist sinnvoll. Der Apotheker steht dabei als Arzneimittelfachmann zu Fragen <strong>de</strong>r<br />
Arzneimitteltherapie zur Verfügung. Gemeinsam mit <strong>de</strong>m Arzt und Patienten kann er<br />
arzneimittelbezogene Probleme erkennen und lösen, beispielsweise im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r<br />
korrekten Anwendung von Inhalationssystemen. Apotheker können u.a. durch Überprüfung und<br />
Korrektur <strong>de</strong>r Anwendung von Inhalationssystemen zu einer leitliniengerechten Inhalationstechnik und<br />
einer Steigerung <strong>de</strong>r Therapietreue (Adhärenz) beitragen [412; 415-422].<br />
Patienten erhalten von ihrem behan<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n Arzt bei Erstverordnung bzw. Wechsel eines inhalativen<br />
Arzneimittels eine Einweisung bzw. Schulung in die korrekte Arzneimittelanwendung und<br />
Inhalationstechnik. Eine regelmäßige Evaluation <strong>de</strong>r Arzneimittelanwendung mit bedarfsgerechten<br />
Instruktionen ist notwendig um die bereits vermittelten Fertigkeiten und Kenntnisse zu festigen, zu<br />
ergänzen und damit zu vertiefen. Zusätzlich zu Ärzten kann dies beispielsweise auch durch<br />
qualifizierte Apotheker erfolgen.<br />
Gilt nur für<br />
Kin<strong>de</strong>r/Jugendliche<br />
Allgemeine<br />
Empfehlungen<br />
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