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Aufsatznachweis Hörfunk und Fernsehen - Netzwerk Mediatheken

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Das Leitbild des Gesetzes<br />

Verfassungsrechtliche Überprüfung des Ergebnisses<br />

SW Aufsicht<br />

Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten<br />

KEK<br />

Landesmedienanstalten<br />

Marktanteilsmodell / Zuschaueranteilsmodell<br />

Medienkonzentration<br />

Medienkonzerne / Axel Springer-Verlag<br />

Pluralismus<br />

Privater R<strong>und</strong>funk / Aufsicht<br />

ProSiebenSat.1<br />

202. Berberich, Matthias: Die Doppelfunktion der Zweckübertragungslehre bei der<br />

AGB-Kontrolle<br />

in: ZUM - Zeitschrift für Urheber- <strong>und</strong> Medienrecht. Jg. 50. 2006. H. 3.<br />

S. 205-210.<br />

3/4437-50-<br />

Zur Anwendbarkeit des AGB-Gesetzes (durch die Verwerter) auf<br />

urheberrechtliche Nutzungsverträge.<br />

Der Schutz des Urhebers durch die Zweckübertragungslehre<br />

Flucht der Verwerter in die AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen)<br />

Kontrollfähigkeit<br />

SW Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

Urheberrecht / Zweckübertragungslehre<br />

Verwertungsrecht<br />

203. Keine Geldentschädigung bei Verletzung des postmortalen<br />

Persönlichkeitsschutzes : Urteil des B<strong>und</strong>esgerichtshofs vom 6. Dezember<br />

2005 / Anmerkungen: Christoph Schmelz<br />

in: ZUM - Zeitschrift für Urheber- <strong>und</strong> Medienrecht. Jg. 50. 2006. H. 3.<br />

S. 211-215.<br />

3/4437-50-<br />

Leitsätze:<br />

"Eine Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsschutzes führt<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich nicht zu einem Anspruch auf Geldentschädigung.<br />

Zu den Voraussetzungen, unter denen die Darstellung des Leichnams eines<br />

nahen Angehörigen in einer TV-Filmberichterstattung Hinterbliebene in ihrem<br />

eigenen Persönlichkeitsrecht verletzen kann.<br />

Mit Anmerkungen von Christoph Schmelz.<br />

SW Informationsfreiheit<br />

Medienfreiheit<br />

Persönlichkeitsschutz / Postmortaler Persönlichkeitsschutz<br />

Recht am eigenen Bild<br />

Schadensersatz<br />

Verbrechensopfer / Darstellung

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