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Aufsatznachweis Hörfunk und Fernsehen - Netzwerk Mediatheken

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SW EU-Fernsehrichtlinie<br />

Europäische Medienpolitik<br />

Finanzen / Drittmittelfinanzierung<br />

Product placement<br />

Programmgr<strong>und</strong>sätze / Trennungsgr<strong>und</strong>satz<br />

Programmintegrierte Werbung<br />

Sponsoring<br />

Trennung von Werbung <strong>und</strong> Programm<br />

Werberegulierung<br />

Werbung / <strong>Hörfunk</strong><br />

1300. Schippan, Martin: § 95 a UrhG - eine Vorschrift (erstmals richtig) auf dem<br />

Prüfstand : zugleich Anmerkung zu LG Frankfurt am Main, Urteil vom 31. Mai<br />

2006<br />

in: ZUM - Zeitschrift für Urheber- <strong>und</strong> Medienrecht. Jg. 50. 2006. H. 11.<br />

S. 853-864.<br />

3/4437-50-<br />

"Das Landgericht Frankfurt am Main hatte in seiner Entscheidung vom 31. Mai<br />

2006 - soweit ersichtlich - als erstes Gericht in einem Urteil dezidiert darüber<br />

zu befinden, ob eine Kopierschutz-Umgehungssoftware 'wirksam' im Sinne<br />

des § 95 a Abs. 2 UrhG ist <strong>und</strong> ob es sich demzufolge bei dem Einsatz dieser<br />

Sotfware um eine nach § 95 a Abs. 1 UrhG verbotene Umgehung einer<br />

'wirksamen technischen Maßnahme zum Schutz eines nach diesem Gesetz<br />

geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten<br />

Schutzgegenstandes' handelt ... Konkret befasst sich das Landgericht<br />

Frankfurt mit der Frage, ob bei bestehendem digitalem Kopierschutz die<br />

Anfertigung einer analogen Kopie <strong>und</strong> deren anschließende Redigitalisierung<br />

eine Umgehung einer wirksamen technischen Maßnahme darstellt, welche<br />

nach §§ 97 Abs., 95 a Abs. 3 UrhG zu unterlassen ist."<br />

SW Internet<br />

Medienpiraterie<br />

Musik / Internet<br />

Musikindustrie<br />

Raubkopie<br />

Urheberrecht<br />

1301. Freiwillige <strong>und</strong> gewichtige Öffnung der Privatsphäre : Beschluss des<br />

B<strong>und</strong>esverfassungsgerichts vom 21. August 2006<br />

in: ZUM - Zeitschrift für Urheber- <strong>und</strong> Medienrecht. Jg. 50. 2006. H. 11.<br />

S. 868-872.<br />

3/4437-50-<br />

Orientierungssatz:<br />

"Es lässt sich verfassungsrechtlich nicht beanstanden, wenn die Gerichte mit<br />

Rücksicht auf eine von ihnen zu Gr<strong>und</strong>e gelegte freiwillige <strong>und</strong> gewichtige<br />

Öffnung der Privatsphäre der Beschwerdeführerin für eine<br />

Medienberichterstattung zu einem Vorrang der mit einer erneuten<br />

Veröffentlichung der beanstandeten Lichtbilder verfolgten<br />

Informationsinteresse gelangt sind."<br />

SW Medienfreiheit<br />

Persönlichkeitsschutz<br />

Privatperson / Persönlichkeitsschutz

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