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Aufsatznachweis Hörfunk und Fernsehen - Netzwerk Mediatheken

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1245. Gas, Tonio: Die Variantenlehre des BVerfG bei mehrdeutigen Äußerungen:<br />

Vereinheitlichung ja, Aufgabe nein : eine Erwiderung auf Helle, AfP 2006.<br />

S. 110 ff<br />

in: AfP - Zeitschrift für Medien- <strong>und</strong> Kommunikationsrecht. Jg. 37. 2006. H. 5.<br />

S. 428-430.<br />

3/1027A-37-<br />

Erwiderung auf Jürgen Helle: "Variantenlehre" <strong>und</strong> Mehrdeutigkeit der<br />

verletzenden Äußerung, AfP, Jg. 37. 2006. H. 2. S. 110-116.<br />

Ausführungen anlässlich des Urteils des B<strong>und</strong>esverfassungsgerichts vom 25.<br />

Oktober 2005. Gegenstand der Klage war die Äußerung des damaligen (1996)<br />

stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der CDU im Abgeordnetenhaus von<br />

Berlin, Manfred Stolpe sei über 20 Jahre lang IM der Stasi gewesen.<br />

Richtiges <strong>und</strong> Wichtiges<br />

Der Weg des BVerfG: Von der meinungsfreiheitsfre<strong>und</strong>lichsten zur<br />

ehrschutzfre<strong>und</strong>lichsten Auslegung<br />

Bewertung: Zurück zur starken Meinungsfreiheit<br />

Eindeutigkeitsdefinition statt Abkehr vom Eindeutigkeitsprinzip<br />

Bedeutung der Meinungsfreiheit<br />

Konsequenzen<br />

SW Ehrenschutz<br />

Eindeutigkeit<br />

Medienfreiheit<br />

Mehrdeutigkeit<br />

Meinungsfreiheit<br />

Persönlichkeitsschutz<br />

1246. Zur Bildberichterstattung über Privatpersonen ohne hervorgehobene<br />

Prominenz : B<strong>und</strong>esverfassungsgericht, Beschluss vom 11. August 2006<br />

in: AfP - Zeitschrift für Medien- <strong>und</strong> Kommunikationsrecht. Jg. 37. 2006. H. 5.<br />

S. 448-452.<br />

3/1027A-37-<br />

Aus den Leitsätzen:<br />

"Der Schutz der Privatsphäre vor öffentlicher Kenntnisnahme kann dort<br />

entfallen oder zumindest im Rahmen der Abwägung zurücktreten, wo sich der<br />

Betroffene selbst damit einverstanden gezeigt hat, dass bestimmte,<br />

gewöhnlich als privat geltende Angelegenheiten öffentlich gemacht werden."<br />

SW Medienfreiheit<br />

Persönlichkeitsschutz<br />

Privatperson / Persönlichkeitsschutz<br />

Recht am eigenen Bild<br />

Stillschweigende Einwilligung<br />

1247. Zur Eingrenzung der Beteiligung politischer Parteien am R<strong>und</strong>funk :<br />

Niedersächsischer Staatsgerichtshof, Urteil vom 6. September 2005<br />

in: AfP - Zeitschrift für Medien- <strong>und</strong> Kommunikationsrecht. Jg. 37. 2006. H. 5.<br />

S. 455-460.<br />

3/1027A-37-<br />

Aus den Leitsätzen:<br />

"Die Sicherung von Staatsferne, Überparteilichkeit <strong>und</strong> Vielfalt im privaten<br />

R<strong>und</strong>funk stellt eine verfassungskonforme Zielrichtung eines Gesetzes zur<br />

Ausgestaltung der R<strong>und</strong>funkfreiheit dar.

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