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Aufsatznachweis Hörfunk und Fernsehen - Netzwerk Mediatheken

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Die Sorgfaltspflichten des Äußernden: Hinweis auf Zweifel<br />

Andere Lösungsmöglichkeiten<br />

SW Medienfreiheit<br />

Mehrdeutigkeit<br />

Meinungsfreiheit<br />

Persönlichkeitsschutz<br />

227. Zum Anspruch auf Unterlassung bei mehrdeutigen Äußerungen :<br />

B<strong>und</strong>esverfassungsgericht, Beschluss vom 25. Oktober 2005<br />

in: AfP - Zeitschrift für Medien- <strong>und</strong> Kommunikationsrecht. Jg. 37. 2006. H. 1.<br />

S. 41-45.<br />

3/1027A-37-<br />

Gegenstand der Klage war die Äußerung des damaligen (1996)<br />

stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der CDU im Abgeordnetenhaus von<br />

Berlin, Manfred Stolpe sei über 20 Jahre lang IM der Stasi gewesen.<br />

SW Medienfreiheit<br />

Mehrdeutigkeit<br />

Meinungsfreiheit<br />

Persönlichkeitsschutz<br />

228. Zur Verfassungsmäßigkeit der Zahlung eines Teilnehmerentgeltes für Inhaber<br />

von Kabelanschlüssen : B<strong>und</strong>esverfassungsgericht, Beschluss vom 26.<br />

Oktober 2005<br />

in: AfP - Zeitschrift für Medien- <strong>und</strong> Kommunikationsrecht. Jg. 37. 2006. H. 1.<br />

S. 45-51.<br />

3/1027A-37-<br />

"Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die finanzielle<br />

Unterstützung privater R<strong>und</strong>funkanbieter durch das bayerische<br />

Teilnehmerentgelt" für Kabelanschlüsse <strong>und</strong> seine (Un-)Zulässigkeit.<br />

SW Bayerisches Mediengesetz<br />

Finanzen / Gebührenfinanzierung<br />

Gebühren/ Teilnehmerentgelt<br />

Privater R<strong>und</strong>funk / Finanzen<br />

Privater R<strong>und</strong>funk / Gebühren / Teilnehmerentgelt<br />

Verfassungsrecht<br />

229. Zum Vorliegen eines Rechts zur <strong>Hörfunk</strong>berichterstattung :<br />

B<strong>und</strong>esgerichtshof, Urteil vom 8. 11. 2005<br />

in: AfP - Zeitschrift für Medien- <strong>und</strong> Kommunikationsrecht. Jg. 37. 2006. H. 1.<br />

S. 56-60.<br />

3/1027A-37-<br />

Aus den Leitsätzen:<br />

"Es stellt weder eine unbillige Behinderung noch eine sachlich nicht<br />

gerechtfertigte Ungleichbehandlung dar, wenn der marktbeherrschende<br />

Veranstalter eines Sportereignisses (hier: Fußballspiel der 1. oder 2.<br />

B<strong>und</strong>esliga) einem <strong>Hörfunk</strong>veranstalter den Zutritt zum Spiel <strong>und</strong> die<br />

<strong>Hörfunk</strong>berichterstattung aus dem Stadion nur gegen Zahlung eines Entgelts<br />

für die Gestattung der <strong>Hörfunk</strong>berichterstattung gewährt."<br />

SW Sport / Fußball / B<strong>und</strong>esliga / <strong>Hörfunk</strong><br />

Sportübertragungsrecht

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