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Aufsatznachweis Hörfunk und Fernsehen - Netzwerk Mediatheken

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der Führungsaspekte, einer Lehre des 'Medienmanagements' lauter <strong>und</strong> blieb<br />

auch nicht ohne Wirkung. Zahlreiche Universitäten, Fachhochschulen <strong>und</strong><br />

Berufsakademien haben in den letzten Jahren betriebswirtschaftliche<br />

Professuren eingerichtet, die ganz oder teilweise den Medienunternehmen<br />

gewidmet sind. Auf der anderen Seiten verliert die an Wirtschaftszweigen<br />

ausgerichtete Denotation von Professoren in der BWL generell deutlich an<br />

Bedeutung ... Es stellt sich daher die Frage, ob eine Medienbetriebslehre<br />

überhaupt eine Existenzberechtigung hat, <strong>und</strong> wenn ja, welchen Themen sich<br />

eine Medienbetriebslehre widmen sollte - <strong>und</strong> welchen besser nicht. Beide<br />

Fragen sind sowohl aus der Perspektive der Forschung als auch der Lehre zu<br />

stellen."<br />

Stellungnahmen:<br />

Söhnke Albers: Mehr Markt bei der Spezialisierung<br />

Thomas Hess: Die Medienbetriebslehre muss einen eigenständigen Kern<br />

entwickeln!<br />

Christian Scholz: Medienmanagement als spezielle Betriebswirtschaftslehre:<br />

Nicht nur, aber auch!<br />

SW Management<br />

Marketing<br />

Medienbetriebswirtschaftslehre / Studienfach<br />

Medienmanagement<br />

Medienunternehmen<br />

Unternehmensführung<br />

729. Revision der EG-Fernsehrichtlinie. Positionspapier der Direktorenkonferenz<br />

der Landesmedienanstalten (DLM) zum Vorschlag der EU-Kommission vom 13.<br />

12. 2005 für eine Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste. „Insoweit nicht<br />

technologieneutral.“ DLM artikuliert Nachbesserungsbedarf bei EU-<br />

Mediendienste-Richtlinie<br />

in: epd medien. 2006. H. 57. S. 23-28.<br />

3/8598-2006-, (Mikrofilm)<br />

Die zweite Stellungnahme der DLM (nach 2005) zur Revision der EU-<br />

Fernsehrichtlinie lehnt die von der EU geplante Erlaubnis von Product<br />

placement ab, „macht aber gleichzeitig Vorschläge, wie die negativen Folgen<br />

begrenzt werden könnten, sollten Europäisches Parlament <strong>und</strong> Ministerrat der<br />

von der Kommission vorgelegten Richtlinie zustimmen. Um die befürchtete<br />

Irreführung des Publikums zu verringern, verlangt sie u.a. einen<br />

Aufklärungshinweis im Vor- <strong>und</strong> Abspann einer Sendung sowie ein<br />

zusätzliches Info-Laufband alle 20 Minuten.“<br />

1. Die Konvergenz erfordert eine Ausweitung des Anwendungsbereichs der<br />

EG-Fernsehrichtlinie. Dabei müssen gleiche audiovisuelle Inhalte gleichen<br />

Regeln unterliegen<br />

2. Der Anwendungsbereich der erweiterten Richtlinie ist zu anderen<br />

europäischen Rechtsakten abzugrenzen<br />

3. Überarbeitung des Verfahrens zur Einschränkung des<br />

Weiterverbreitungsgebots<br />

4. Ko-Regulierung ist als Selbstregulierung der Industrie unter staatlicher<br />

Aufsicht in der Richtlinie zu verankern<br />

5. Die Kurzberichterstattung ist als Zugriffs- <strong>und</strong> Zutrittsrecht<br />

auszugestalten<br />

6. Der Bestand der Gr<strong>und</strong>regeln ist um den Schutz der Menschenwürde <strong>und</strong>

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