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Aufsatznachweis Hörfunk und Fernsehen - Netzwerk Mediatheken

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Selbstkontrolle<br />

Selbstregulierung<br />

Teleshopping<br />

868. Stender-Vorwachs, Jutta, Natalia Theißen: Die Revision der Fernsehrichtlinie :<br />

ist die Revision eine Reform?<br />

in: ZUM - Zeitschrift für Urheber- <strong>und</strong> Medienrecht. Jg. 50. 2006. H. 5.<br />

S. 362-369.<br />

3/4437-50-<br />

Der bisherige Anwendungsbereich der Fernsehrichtlinie<br />

Zunehmende Konvergenz im Medienbereich<br />

Die Revision der Fernsehrichtlinie - Der Vorschlag der Kommission<br />

Der zukünftige Anwendungsbereich der Fernsehrichtlinie (Audiovisuelle<br />

Mediendienste)<br />

Ist die Revision eine Reform?<br />

SW EU-Fernsehrichtlinie<br />

Europäische Medienpolitik<br />

Medienkonvergenz<br />

Medienregulierung<br />

R<strong>und</strong>funkregulierung<br />

869. Flechsig, Norbert P.: Quo vadis, Copyright? : das Vierte EBU Copyright<br />

Symposium am 31. März 2006 in Barcelona<br />

in: ZUM - Zeitschrift für Urheber- <strong>und</strong> Medienrecht. Jg. 50. 2006. H. 5.<br />

S. 386-387.<br />

3/4437-50-<br />

SW Urheberrecht<br />

870. Bindungswirkung der Leitsätze des B<strong>und</strong>esverfassungsgerichts -<br />

Veröffentlichung von Fotos prominenter Personen : Urteil des<br />

Oberlandesgericht Hamburg vom 31. Januar 2006 : Gründe ; mitgeteilt von<br />

den Mitgliedern des 7. Zivilsenats<br />

in: ZUM - Zeitschrift für Urheber- <strong>und</strong> Medienrecht. Jg. 50. 2006. H. 5.<br />

S. 424-425.<br />

3/4437-50-<br />

Das Urteil betrifft öffentliche Auftritte (Ernst August von Hannovers <strong>und</strong> seiner<br />

Ehefrau Caroline von Monaco) <strong>und</strong> das Recht der Medien auf<br />

Bildveröffentlichung gemäß des "Vorrangs der Entscheidungen des BVerfG<br />

trotz Beachtung der Rechtsprechung des EGMR".<br />

"Ausgehend von der Rechtsprechung des B<strong>und</strong>esverfassungsgerichts,<br />

wonach auch die tragenden Gründe seiner Entscheidungen, soweit sie<br />

Ausführungen zur Auslegung der Verfassung enthalten, binden, ist die<br />

Veröffentlichung eines Fotos, das Prinz Ernst August von Hannover zusammen<br />

mit seiner Ehefrau Caroline von Monaco bei einem Spaziergang auf einer<br />

öffentlichen Straße unter Leuten zeigt, als zulässige Berichterstattung<br />

anzusehen."<br />

SW B<strong>und</strong>esverfassungsgericht<br />

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte<br />

Hannover, Ernst August von<br />

Medienfreiheit

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