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Kommunale Wertschöpfung durch Erneuerbare Energien

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96 | B. HIRSCHL, A. ARETZ, A. PRAHL, T. BÖTHER, K. HEINBACH, D. PICK, S. FUNCKE<br />

Tab. 3.43: Einkommenseffekte je <strong>Wertschöpfung</strong>sschritt bei Solarthermie-Großanlagen<br />

Quelle: Eigene Berechnung<br />

<strong>Wertschöpfung</strong>sschritte<br />

Einmalige Effekte<br />

Bruttobeschäftigungskosten<br />

(inkl. Sozialabgaben und EkSt)<br />

[€/m 2 ]<br />

Anlagenkomponenten 111<br />

Handel Anlagenkomponenten 27<br />

Kollektoren 35<br />

Solarspeicher und Wärmetauscher 12<br />

Regelung, Verrohrung, Sonstiges 37<br />

Planung & Projektierung 54<br />

Installation 36<br />

Handel Unterkonstruktion 4<br />

Produktion Unterkonstruktion 9<br />

Montage 22<br />

Investitions- und Installationskosten gesamt<br />

201<br />

Jährliche Effekte<br />

3.6.4 Steuern<br />

Betriebsführung 4<br />

Wartung & Instandhaltung 2<br />

Versicherung 0,2<br />

Finanzierung <strong>durch</strong> Fremdkapital (Banken) 1<br />

Die Berechung der Steuern erfolgt auf Basis der eingangs eingeführten Methode und analog zu<br />

den Solarthermie Kleinanlagen. Im Unterschied zu den Kleinanlagen wird die Umsatzsteuer hier<br />

nicht weiter betrachtet. Es wird angenommen, dass die Großanlagen von vorsteuerabzugsfähigen<br />

Unternehmen betrieben werden, weshalb sie im Rahmen der <strong>Wertschöpfung</strong>sberechnung keine<br />

Rolle spielt. Darüber hinaus wird im Fall der Großanlagen anders als bei den Kleinanlagen eine<br />

Fremdfinanzierung berücksichtigt, wo<strong>durch</strong> eine Besteuerung der Banken gegeben ist.<br />

Insgesamt beläuft sich der Anteil der Kommunalsteuern bei den Solarthermie Großanlagen im Verhältnis<br />

zu den Gesamtsteuern (Gewerbe-, Körperschafts- und Einkommensteuer sowie Kirchensteuer<br />

und Solidaritätszuschlag) hinsichtlich der einmaligen Investitionskosten auf 18 %. Dagegen<br />

vereinnahmen die Gemeinden aus den jährlichen Steuerzahlungen, die aus dem Betrieb resultieren<br />

22 %.

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