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Kommunale Wertschöpfung durch Erneuerbare Energien

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3.14.4 Steuern<br />

<strong>Wertschöpfung</strong>sstufen Bioethanol<br />

KOMMUNALE WERTSCHÖPFUNG DURCH ERNEUERBARE ENERGIEN | 165<br />

Bruttobeschäftigungskosten gesamt<br />

[€/1.000 l]<br />

davon Gebäude 1<br />

Betriebskosten 121<br />

Instandhaltung 8<br />

Personalkosten 61<br />

Energiekosten 37<br />

Chemikalien 12<br />

Transportkosten 4<br />

Versicherung 0,4<br />

Finanzierung <strong>durch</strong> Fremdkapital 0,2<br />

Handel Bioethanol 7<br />

Grundlage für die Besteuerung der Unternehmensgewinne bildet die nach Statistisches Bundesamt<br />

(2010b) geltende Unterteilung nach Kapital- und Personengesellschaften in den für Bioethanol relevanten<br />

<strong>Wertschöpfung</strong>sstufen.<br />

Die Berechnung der spezifischen Nettobeschäftigungskosten pro 1.000 l erfolgt auf Basis des prozentualen<br />

Anteils der Gesamtsteuerlast am gewichteten Bruttojahreseinkommen nach <strong>Wertschöpfung</strong>sschritt<br />

und Berufsgruppen. Die Gewinnsteuern werden ohne Ausschüttung der Gewinne an<br />

die Gesellschafter von Kapitalgesellschaften ausgewiesen und nach der allgemeinen Methodik ermittelt.<br />

Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden die Gewinnsteuern bei Ausschüttung nicht explizit<br />

auf Unternehmens- und Gesellschafterebene ausgewiesen. Daher enthält der Anteil des Nach-<br />

Steuer-Gewinns bei Ausschüttung, der auf die Kapitalgesellschaften entfällt den Unternehmensgewinn<br />

sowie den versteuerten Gewinnanteil der Gesellschafter. Dagegen sind in Tab. 3.100 die<br />

Bruttobeschäftigungskosten der sozialversicherungspflichtigen Angestellten mit der dazugehörigen<br />

Gesamtsteuerlast (inkl. Sozialabgaben) und den sich daraus ergeben Nettobeschäftigungskosten<br />

in €/l ausgewiesen. Weiterhin sind die kommunalen Steuereinnahmen aufgeführt, wobei die Berechnung<br />

nach der allgemeinen Methodik erfolgt. Neben den Gewerbesteuereinnahmen (netto) ist<br />

der Kommunalanteil an der Einkommensteuer abgebildet. Im Gegensatz zu den übrigen Energiearten<br />

wird bei den Produzenten von Bioethanol jeweils zur Hälfe von Personen- und Kapitalgesellschaften<br />

ausgegangen (e85.biz 2010; IWR 2010b).<br />

Insgesamt beläuft sich der Anteil der Kommunalsteuern bei Bioethanol im Verhältnis zu den Gesamtsteuern<br />

ohne Gewinnausschüttung (Gewerbe-, Körperschafts- und Einkommensteuer sowie<br />

Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) hinsichtlich der einmaligen Investitionskosten auf 18 %.<br />

Dagegen vereinnahmen die Gemeinden aus den jährlichen Steuerzahlungen, die aus dem Betrieb<br />

einschließlich der Steuerzahlungen des Herstellers und dem Handel von Pflanzenöl resultieren<br />

28 %.

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