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Kommunale Wertschöpfung durch Erneuerbare Energien

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KOMMUNALE WERTSCHÖPFUNG DURCH ERNEUERBARE ENERGIEN | 175<br />

3.16 Vergleich der Effekte der betrachteten EE-<br />

Technologien<br />

Um die oben ermittelten Ergebnisse der für die kommunale Ebene relevanten <strong>Wertschöpfung</strong>seffekte<br />

zu vergleichen, muss man die für die Leistungseinheit (kW) ausgewiesenen Daten auf die jeweils<br />

erzeugte Energiemenge umrechnen. Denn wenn die oben angegebenen Daten miteinander<br />

verglichen werden, berücksichtigt man nicht, dass 1 kW bei einer Solaranlage im Durchschnitt eine<br />

geringere Strommenge produziert als eine Windkraftanlage und diese wiederum als eine Wasserkraftanlage.<br />

Zudem muss unterschieden werden zwischen Strom und Wärme erzeugenden Anlagen<br />

sowie den Kraftstoffen; ein Vergleich der spezifischen <strong>Wertschöpfung</strong> der drei verschiedenenen<br />

Endenergien ist aufgrund ihrer unterschiedlichen Einsatzbereiche nicht sinnvoll.<br />

Für die Umrechnung der auf die Leistung bezogenen <strong>Wertschöpfung</strong>seffekte wurden <strong>durch</strong>schnittliche<br />

Volllaststunden für die jeweiligen Technologien und Anlagengrößen gewählt. 30 Die nachfolgenden<br />

Abbildungen zeigen die Ergebnisse im Vergleich, wobei zunächst die <strong>Wertschöpfung</strong> in die<br />

drei Grundbestandteile Nettoeinkommen, Gewinne und Steuern unterteilt wird, in einer zweiten<br />

Abbildung wird der gleiche Wert differenziert nach den vier zentralen <strong>Wertschöpfung</strong>sstufen. 31<br />

Der Vergleich der stromerzeugenden Anlagen zeigt für das betrachtete Jahr 2009 (siehe Abb.<br />

3.30), dass die Photovoltaik-Anlagen als teuerste Technologie am meisten <strong>Wertschöpfung</strong> pro kWh<br />

(elektrisch) generieren. Anders ausgedrückt: Die Photovoltaik ist zwar die mit Abstand teuerste<br />

Technologie, es wird da<strong>durch</strong> aber in nennenswertem Umfang (in Höhe von 14-19 €ct.) auf kommunaler<br />

Ebene <strong>Wertschöpfung</strong> generiert. Die zweite Abb. 3.31 zeigt dabei, dass der Anteil der Produktion<br />

dabei in etwa ein Fünftel beträgt, d.h. auch wenn die Anlage nicht in der Kommune selbst<br />

oder im Ausland produziert wird, bleibt der größte Teil der kommunalen <strong>Wertschöpfung</strong> einer kWh<br />

Solarstrom aus den Stufen Installation, Planung und Betreibergesellschaft im Lande – und möglicherweise<br />

in der Kommune, in der die Anlage steht.<br />

Alle anderen betrachteten Anlagen weisen ungefähr vergleichbare kommunale <strong>Wertschöpfung</strong>en<br />

pro kWh auf. Dabei liegen die Biomasseanlagen leicht vor den Biogasanwendungen und der<br />

Windenergie. Bei den Bioenergieanlagen ist zusätzlich hervorzuheben, dass es sich hierbei um<br />

KWK-Anlagen handelt, die neben dem Strom auch Wärme bereitstellen können. Die größten Anteile<br />

der kommunalen <strong>Wertschöpfung</strong> weisen bei allen Technologien die Einkommen und die Gewinne<br />

auf, an dritter Stelle folgen mit Abstand jeweils die Steuern. In Bezug auf die <strong>Wertschöpfung</strong>sstufen<br />

hat die Betreibergesellschaft, die die Ausschüttung an die Kommanditisten vornimmt, den<br />

größten Anteil an der gesamten <strong>Wertschöpfung</strong>, teilweise gefolgt von der Stufe Investition (z.B. bei<br />

der Photovoltaik), teilweise von der Stufe der technischen Betriebsführung (z.B. bei Windkraft Onshore<br />

oder Biomass-Großanlagen). An letzter Stelle steht zumeinst die Stufe Planung und Installation.<br />

30 Die konkreten Werte dazu finden sich an anderer Stelle in diesem Bericht. Z.B. sind die Volllaststunden für die stromerzeugenen<br />

Anlagen für die jeweilige Gewinnermittlung erforderlich und den jeweiligen Abschnitten angegeben. Für<br />

die rein wärmeerzeugenden Anlagen wurden 390 kWh/m 2 bei Solarthermieanlagen, 1.500 Volllaststunden bei den<br />

Biomasse-Kleinanlagen und 2.845 Volllaststunden bei Wärmepumpen unterstellt.<br />

31 Lediglich bei der Kette für Repowering wird der Handel der Altanlage als fünfte Stufe gesondert mit ausgewiesen, da<br />

diese aufgrund eines möglichen eigenständigen Handels hier nicht pauschal der Betreibergesellschaft zugeschlagen<br />

wird.

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