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Kommunale Wertschöpfung durch Erneuerbare Energien

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3.8 Wasserkraft-Kleinanlagen<br />

KOMMUNALE WERTSCHÖPFUNG DURCH ERNEUERBARE ENERGIEN | 107<br />

Nachfolgend werden die kommunalen <strong>Wertschöpfung</strong>seffekte kleiner Wassrekraftanlagen bestimmt.<br />

Mittelgroße und große Wasserkraftanlagen spielen in den meisten Kommunen keine Rolle<br />

und werden daher in dieser Studie vernachlässigt, auch wenn sie bundesweit den mit Abstand<br />

größten Anteil an der Stromproduktion aus Wasserkraft aufweisen. Der Leistungsbereich „kleiner“<br />

Wasserkraftanlagen ist nicht definiert. Wir gehen hier von Anlagen bis zu einer Leistung von 500<br />

kW aus.<br />

3.8.1 Kostenstruktur<br />

3.8.1.1 Investitions- und Baukosten<br />

Die spezifischen Investitionskosten eines kleinen Wasserkraftwerkes mit einer Leistung zwischen<br />

250 und 500 kW betragen zwischen 5.000 und 6.000 €/kW (Bard 2002). Daher wird hier mit 5.500<br />

€/kW der Mittelwert angesetzt, um eine Anlage mit einer Leistung von etwa 350 kW abzubilden.<br />

Die grundlegende Aufteilung der Investitionskosten erfolgt nach Heimerl und Hefele (2000), wie in<br />

der nachfolgenden Tabelle dargestellt.<br />

Tab. 3.56: Investitions- und Baukostenstruktur von Wasserkraft-Kleinanlagen<br />

Quelle: Heimerl und Hefele (2000)<br />

<strong>Wertschöpfung</strong>sschritt 165 kW 500 kW Mittelwert<br />

Baukonstruktion - Krafthaushoch/<br />

-tiefbau<br />

5 % 9 % 7 %<br />

Krafthaus - Technische Einrichtungen<br />

+ Installationen<br />

2 % 3 % 3 %<br />

Baukonstruktion - Wasserführung 25 % 44 % 35 %<br />

Anlagentechnik (Maschinen-/<br />

Elektrotechnik/ Stahlwasserbau)<br />

übrige (Grundstück, Nebenkosten,<br />

etc.)<br />

54 % 39 % 46 %<br />

14 % 5 % 10 %<br />

Die Anlagentechnik wird nach Staiß (2007) in die Gruppen Maschinenbau, Elektrotechnik und<br />

Stahlwasserbau unterteilt. Die technische Einrichtung des Krafthauses wird zu 50 % (Materialkosten)<br />

dem Bereich Elektrotechnik und zu 50 % (Personalkosten) dem Bereich Montage zugeordnet.<br />

Nach der Aussage von Lahmeyer International betragen die Planungskosten eines kleinen Wasserkraftwerkes<br />

rund 10 % der Investitionskosten (Schallenberg 2010). Die Grundstückskosten werden<br />

nach Literaturvergleich mit 9 % der Investitionskosten angesetzt. Für Ausgleichsmaßnahmen<br />

sind nach Kaltschmitt et al. (2003) 10-20 % zu veranschlagen; hier wird demzufolge der Mittelwert<br />

(15 %) verwendet.<br />

Bei der Wasserkraft wird davon ausgegangen, dass die Rolle eines eigenständigen Handels zwischen<br />

Komponentenherstellern und Endabnehmern eine vernachlässigbare Rolle spielt, da ähnlich<br />

wie bei Windenergieanlagen die Anlagen im Regelfall vom Hersteller selbst vertrieben werden. Zusätzlich<br />

zur Anlageninvestition sowie den Planungs- und Installationskosten ist bei Wasserkraftanlagen<br />

der Grundstückskauf als Regelfall modelliert. Hierbei wird auf der Basis von Expertengesprächen<br />

davon ausgegangen, dass es sich bei der einen Hälfte der Grundstücke um kommuna-

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