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Kommunale Wertschöpfung durch Erneuerbare Energien

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6 | B. HIRSCHL, A. ARETZ, A. PRAHL, T. BÖTHER, K. HEINBACH, D. PICK, S. FUNCKE<br />

schinenbaus herangezogen. Für die meisten der nachfolgenden <strong>Wertschöpfung</strong>sstufen werden die<br />

Gewinngrößen anhand von branchentypischen Werten ermittelt. So wird zum Beispiel die Rentabilität<br />

von Planungsdienstleistungen den statistischen Daten der Kategorie „Unternehmensnahe<br />

Dienstleistungen“, die Fundamenterstellung wird dem Baugewerbe zugeordnet. Für die Ermittlung<br />

der Gewinne aus dem Betrieb der Anlage sind zusätzlich die Fremdkapitalquote festzulegen (wir<br />

gehen hier von 75 % aus) und der Gewinn der Betreibergesellschaft zu ermitteln. Bei letzterem gehen<br />

wir von der typischen bzw. derzeit am Markt vorherrschenden GmbH & Co. KG aus.<br />

Die Berechnung der jeweiligen Einkommenseffekte erfolgt ebenfalls ausgehend von den ermittelten<br />

Umsätzen je Stufe. Im Fall von Stufen mit Produktionsanteil erfolgt die Ermittlung der Einkommen<br />

über die statistischen Kenngrößen „Beschäftigte pro Umsatz“ sowie die Bruttojahreseinkommen<br />

relevanter Berufsgruppen. Beispielsweise wird für den maschinenbaulichen Anteil der WEA-<br />

Produktion der Beschäftigtenanteil pro Euro Umsatz anhand des entsprechenden Indikators für<br />

den Wirtschaftszweig Maschinenbau gemäß Statistischem Bundesamt (WZ08-28) berechnet. Im<br />

zweiten Schritt wird eine typische Zusammensetzung von Berufsgruppen angenommen; in diesem<br />

Fall wird von einem 40 %-Anteil der Kategorie „Ingenieure“, 30 % Technikern und 30 % in der Kategorie<br />

„Schlosser“ ausgegangen. Hieraus kann ein gewichtetes Bruttojahreseinkommen ermittelt<br />

werden. Bei allen reinen Dienstleistungen werden demgegenüber zunächst spezifische Sachkostenanteile<br />

ermittelt, die von den Umsätzen abgezogen werden. Hier können nun direkt über die angenommenen<br />

beteiligten Berufsgruppen die Bruttojahreseinkommen je Stufe ermittelt werden. Für<br />

die Planung wurde hier beispielsweise eine Zusammensetzung von 50 % Ingenieuren, 30 % in der<br />

Kategorie „technische Zeichner“ und 20 % Wirtschafts- und Sozialwissenschafter angenommen.<br />

Die Kosten für die Geschäftsführung des Betreiberunternehmens wurden demgegenüber empirisch<br />

aus Beteiligungsprospekten ermittelt. Im Ergebnis liegen damit die Bruttobeschäftigungskosten<br />

in Euro/kW für alle <strong>Wertschöpfung</strong>sstufen vor.<br />

Die Ermittlung der kommunalen Steuereinnahmen erfolgt getrennt für die unternehmensbezogenen<br />

Steuern (Gewerbesteuer) und die Einkommensteuern. Für die Besteuerung der Unternehmensgewinne<br />

im Rahmen der Gewerbesteuer ist zunächst eine Unterteilung nach Kapital- und<br />

Personengesellschaften in den für die Windenergie relevanten <strong>Wertschöpfung</strong>sstufen vorzunehmen,<br />

da diese unterschiedlich besteuert werden. Dies erfolgt mittels Daten des Statistischen Bundesamtes<br />

über die zugeordneten Wirtschaftszweige. So wird beispielsweise bei der Produktion ein<br />

Anteil von 100 % an Kapitalgesellschaften angesetzt, bei den Logistikunternehmen handelt es sich<br />

demgegenüber mit 73 % mehrheitlich um Personengesellschaften. Bei beiden Gesellschaftsformen<br />

werden die Gewerbesteuern ermittelt, bei den Personengesellschaften zusätzlich die Einkommenseffekte<br />

aus den Gewinnen.<br />

Bei den Gewerbesteuereinnahmen der Betreibergesellschaft ist darüber hinaus die geltende Aufteilung<br />

nach Anlagen- und Betreiberstandort zu berücksichtigen: 70 % der gesamten Gewerbesteuereinnahmen<br />

verbleiben am Standort, 30 % entfallen auf den Sitz des Betreibers. Im Rahmen des<br />

Modells können somit unterschiedliche Konstellationen bezüglich der Anlagen- und Betreiberstandorte<br />

und daraus resultierende unterschiedliche <strong>Wertschöpfung</strong>seffekte abgebildet werden. Im<br />

Rahmen von Hochrechnungen auf die nationale Ebene werden in jedem Fall beide Effekte berücksichtigt.<br />

Rechnet man die Gewerbesteuer für die gesamte Betriebslaufzeit einer WEA (20 Jahre)<br />

hoch, dann ergeben sich für die Kommune pro MW installierter Leistung eine Summe von ca.

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