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Kommunale Wertschöpfung durch Erneuerbare Energien

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3.4.4 Steuern<br />

KOMMUNALE WERTSCHÖPFUNG DURCH ERNEUERBARE ENERGIEN | 77<br />

Grundlage für die Besteuerung der Unternehmensgewinne bildet die Unterteilung nach Kapital-<br />

und Personenunternehmen in den für die Photovoltaik-Großanlagen (Freiland und Dach) relevanten<br />

<strong>Wertschöpfung</strong>sstufen. Diese wird im Wesentlichen analog zur Vorgehensweise bei den Kleinanlagen<br />

bzw. gemäß der oben beschriebenen allgemeinen Methode bestimmt. Auch die Berechnung<br />

der spezifischen Nettobeschäftigungskosten pro kW erfolgt für beide Systemtypen in gleicher<br />

Weise, auf Basis des prozentualen Anteils der Gesamtsteuerlast am gewichteten Bruttojahreseinkommen<br />

nach <strong>Wertschöpfung</strong>sschritten und Berufsgruppen.<br />

Die kommunalen Gewerbesteuern und der kommunale Anteil an der Einkommenssteuer werden<br />

nach den im Kapitel 2.4 angegebenen Methoden ermittelt. Im Unterschied zur Windenergie ist bei<br />

den PV-Großanlagen zu beachten, dass keine gesonderte Aufteilung der Gewerbesteuer nach Anlagen-<br />

und Betreiberstandort erfolgt. Eine diesbezüglich vom Bundesrat beschlossene Initiative für<br />

ein einheitliches Gewerbesteuersplitting für Solarparks ist im Gesetzgebungsverfahren stecken<br />

geblieben (Solarenergie News 2010). Daher profitieren die Kommunen, in denen PV-Großanlagen<br />

installiert sind, nur dann von der Gewerbesteuer aus dem Anlagenbetrieb, wenn sich der Verwaltungssitz<br />

des Anlagenbetreibers vor Ort befindet.<br />

Insgesamt beläuft sich der Anteil der Kommunalsteuern bei den großen PV-Freilandanlagen im<br />

Verhältnis zu den Gesamtsteuern (Gewerbe-, Körperschafts- und Einkommenssteuer sowie Kirchensteuer<br />

und Solidaritätszuschlag) hinsichtlich der einmaligen Investition- und Investitionsnebenkosten<br />

auf 20 %. Dagegen vereinnahmen die Gemeinden aus den jährlichen Steuerzahlungen,<br />

die aus dem Betrieb einschließlich der Steuerzahlungen der Betreibergesellschaft resultieren 35 %.<br />

Infolge der Investitions- und Installationskosten großer PV-Dachanlagen entfallen ebenfalls 20 %<br />

der gesamten Steuern auf den kommunalen Haushalt, während aus dem Betrieb 38 % hervorgehen.

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