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Kommunale Wertschöpfung durch Erneuerbare Energien

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56 | B. HIRSCHL, A. ARETZ, A. PRAHL, T. BÖTHER, K. HEINBACH, D. PICK, S. FUNCKE<br />

Die Gewinnsteuern werden ohne Ausschüttung der Gewinne an die Gesellschafter von Kapitalgesellschaften<br />

ausgewiesen (s.Tab. 3.11) und nach der allgemeinen Methodik ermittelt. Eine Ausnahme<br />

stellt die WEA-Produktion dar. Abweichend von der allgemeinen Methodik werden keine<br />

Personenunternehmen berücksichtigt, da im Rahmen der Bilanzauswertungen 100 % Kapitalgesellschaften<br />

analysiert wurden. Im Unterschied zu Wind Onshore wird als zusätzliche <strong>Wertschöpfung</strong>sstufe<br />

der Handel der Altanlagen ausgewiesen, wobei die Gewinne der regulären Besteuerung<br />

unterliegen. Weiterhin sind die kommunalen Steuereinnahmen aufgeführt, wobei die Berechnung<br />

nach der allgemeinen Methodik erfolgt. Neben der Gewerbesteuer (netto) ist der Kommunalanteil<br />

an der Einkommensteuer abgebildet.<br />

In Bezug auf die kommunale <strong>Wertschöpfung</strong> ist den Pachteinnahmen eine entscheidende Rolle<br />

zuzuweisen. Es wird unterstellt, dass diese Einnahmen anteilig auf die Kommunen und Landwirte<br />

entfallen. Letztere unterliegen der Einkommensteuer, wobei die Summe der Einkünfte des landwirtschaftlichen<br />

Betriebes die steuerliche Bemessungsgrundlage abbildet. Die Berechnung der<br />

Einkommensteuer für die Pachteinnahmen aus der Windenergienutzung erfolgt auf Basis des Eingangssteuersatzes<br />

(14 %), da die Einkünfte landwirtschaftlicher Betriebe niedrig einzustufen sind<br />

(DBV 2009). Weiterhin wird für die Gewerbesteuereinnahmen bzgl. der Betreibergesellschaft eine<br />

Aufteilung nach Anlagen- und Betreiberstandort vorgenommen. Die deutschen Standortgemeinden<br />

erhalten seit dem Jahr 2008 70 % der gesamten Gewerbesteuereinnahmen, wenn die Betreibergesellschaft<br />

abseits der Gemeinde ansässig ist. Die übrigen 30 % entfallen auf den Standort des Anlagenbetreibers.<br />

Insgesamt beläuft sich der Anteil der Kommunalsteuern bei Wind Repowering im Verhältnis zu den<br />

Gesamtsteuern ohne Gewinnausschüttung (Gewerbe-, Körperschafts- und Einkommensteuer sowie<br />

Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) hinsichtlich der einmaligen Investitionskosten auf<br />

20 %. Dagegen vereinnahmen die Gemeinden aus den jährlichen Steuerzahlungen, die aus dem<br />

Betrieb einschließlich der Steuerzahlungen der Betreibergesellschaft resultieren 27 %.<br />

Tab. 3.11: Ermittlung der Kommunalsteuern bei Windenergie Repowering<br />

Quelle: Eigene Berechnung; * ohne Ausschüttung KapG<br />

<strong>Wertschöpfung</strong>sschritt<br />

Nachsteuergewinn<br />

*<br />

Beschäftigungskosten<br />

(netto)<br />

Einmalige Effekte<br />

Gewerbesteuer<br />

(netto)<br />

Kommunalanteil<br />

an der<br />

Einkommensteuer <br />

Kommunalsteuern<br />

gesamt<br />

WEA 61 168 10 9 248<br />

Nabe und Hauptwelle 4 8 1 0,5 12<br />

Gondel 5 10 1 1 16<br />

Generator 6 13 1 1 20<br />

Turm 14 31 2 2 49<br />

Blätter 14 31 2 2 49<br />

Getriebe 11 23 2 1 37<br />

Azimutsystem WEA 1 3 0,2 0,2 4<br />

Hydraulik WEA 1 3 0,2 0,2 4<br />

Kabel und Sensorik WEA 2 4 0,3 0,2 6

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