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Kommunale Wertschöpfung durch Erneuerbare Energien

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46 | B. HIRSCHL, A. ARETZ, A. PRAHL, T. BÖTHER, K. HEINBACH, D. PICK, S. FUNCKE<br />

3.1.4 Steuern und Pachteinnahmen<br />

Grundsätzlich ist für die Berechnung der Steuerlast eines Unternehmens die Gesellschaftsform<br />

maßgeblich. Daher wurde für die Unternehmen der für die Windenegie relevanten einzelnen <strong>Wertschöpfung</strong>sstufen<br />

nach Statistisches Bundesamt (2010b) eine Unterteilung in Kapital- (KapG) und<br />

Personengesellschaften (PersG) vorgenommen.<br />

Die Gewinnsteuern werden ohne Ausschüttung der Gewinne an die Gesellschafter von Kapitalgesellschaften<br />

ausgewiesen und nach der allgemeinen Methodik ermittelt. Eine Ausnahme stellt die<br />

WEA-Produktion dar. Abweichend von der allgemeinen Methodik werden keine Personengesellschaften<br />

berücksichtigt, da im Rahmen der Bilanzauswertungen 100 % Kapitalgesellschaften analysiert<br />

wurden. Dagegen sind in Tab. 3.6 die Bruttobeschäftigungskosten der sozialversicherungspflichtigen<br />

Angestellten mit der dazugehörigen Gesamtsteuerlast (inkl. Sozialabgaben) und den<br />

sich daraus ergeben Nettobeschäftigungskosten in €/kW enthalten. Weiterhin sind die kommunalen<br />

Steuereinnahmen aufgeführt, wobei die Berechnung nach der allgemeinen Methodik erfolgt. Neben<br />

der Gewerbesteuer (netto) ist der Kommunalanteil an der Einkommensteuer abgebildet.<br />

Die Berechnung der spezifischen Nettobeschäftigungskosten pro kW erfolgt auf Basis des prozentualen<br />

Anteils der Gesamtsteuerlast (inkl. Sozialabgaben) am gewichteten Bruttojahreseinkommen<br />

nach <strong>Wertschöpfung</strong>sstufe und Berufsgruppen.<br />

In Bezug auf die kommunale <strong>Wertschöpfung</strong> ist den Pachteinnahmen eine entscheidende Rolle<br />

zuzuweisen. Es wird unterstellt, dass diese Einnahmen anteilig auf die Kommunen und Landwirte<br />

entfallen. Letztere unterliegen der Einkommensteuer, wobei die Summe der Einkünfte des landwirtschaftlichen<br />

Betriebes die steuerliche Bemessungsgrundlage abbildet. Die Berechnung der<br />

Einkommensteuer für die Pachteinnahmen aus der Windenergienutzung erfolgt auf Basis des Eingangssteuersatzes<br />

(14 %), da die Einkünfte landwirtschaftlicher Betriebe niedrig einzustufen sind<br />

(DBV 2009).<br />

Weiterhin wird für die Gewerbesteuereinnahmen bzgl. der Betreibergesellschaft eine Aufteilung<br />

nach Anlagen- und Betreiberstandort vorgenommen. Die deutschen Standortgemeinden erhalten<br />

seit dem Jahr 2008 70 % der gesamten Gewerbesteuereinnahmen, wenn die Betreibergesellschaft<br />

abseits der Gemeinde ansässig ist. Die übrigen 30 % entfallen auf den Standort des Anlagenbetreibers<br />

(BWE 2008). Aus den Ergebnissen wird ersichtlich, dass die Kommunen im Jahr bestenfalls<br />

5 €/kW an Gewerbesteuer aus dem Gewinn der Betreibergesellschaft vereinnahmen. Für die<br />

gesamte Betriebslaufzeit von 20 Jahren ergeben sich pro MW installierter Leistung Gewerbesteuereinnahmen<br />

von 101.000 €. Im Vergleich zu Prognos 2006, die die Gewerbesteuer pro MW auf<br />

ca. 100.000 € beziffern, liegt dieser Wert nur leicht darüber (Prognos 2006). Die Gewerbesteuerberechnung<br />

basiert dabei auf einem Eigenkapitalanteil von 25 %, während Prognos im Durchschnitt<br />

von ca. 30 % ausgeht.<br />

Insgesamt beläuft sich der Anteil der Kommunalsteuern bei Wind Onshore im Verhältnis zu den<br />

Gesamtsteuern (Gewerbe-, Körperschafts- und Einkommensteuer) bei den gesamten Investitionskosten<br />

auf 22 %. Aus dem Betrieb einschließlich der Steuerzahlungen der Betreibergesellschaft<br />

vereinnahmen die Gemeinden 33 %.

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