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Kommunale Wertschöpfung durch Erneuerbare Energien

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32 | B. HIRSCHL, A. ARETZ, A. PRAHL, T. BÖTHER, K. HEINBACH, D. PICK, S. FUNCKE<br />

möglicht. Auf Basis der Bruttojahreseinkommen der typischen Berufe nach Statistischem Bundesamt<br />

(2009c) kann dann die Beschäftigungswirkung in Euro pro kW ermittelt werden.<br />

2.3.2 Spezialfälle<br />

Großhandel<br />

Da in dem Großhandelsaufschlag und damit in der Umsatzberechnung schon der Personalaufwand<br />

mit 7,3 % eingeflossen ist, wird dieser Wert nun auch für die Bestimmung der Bruttobeschäftigungskosten<br />

verwendet. Diese berechnen sich also aus dem Anteil des Personalaufwandes am<br />

realisierten Umsatz.<br />

Finanzierung <strong>durch</strong> Fremdkapital<br />

Die vergebene Kreditsumme entspricht den Umsätzen der Kreditinstitute in diesem Modell. Der<br />

Quotient aus den Beschäftigten im Bankensektor und der gesamten Kreditsumme (Deutsche Bundesbank<br />

2009a, 2010) ergibt ein Verhältnis Beschäftigte pro Euro vergebenen Kredites, welches<br />

die weitere Berechnung nach der allgemeinen Methode nach Kapitel 2.3.1 ermöglicht.<br />

Versicherungen<br />

Die Beitragseinnahmen der deutschen Versicherer (GDV 2009) entsprechen ihren Umsätzen in<br />

diesem Modell. Der Quotient aus den Beschäftigten im Versicherungssektor und der Summe der<br />

Beitragseinnahmen ergibt ein Verhältnis Beschäftigte pro Euro Beitragszahlung, welches die weitere<br />

Berechnung nach der allgemeinen Methode nach Kapitel 2.3.1 ermöglicht.<br />

Geschäftsführung der Betreibergesellschaft<br />

Die Geschäftsführung der Betreibergesellschaft wird in unserem Modell von einer externen Person<br />

<strong>durch</strong>geführt, welche bei der Komplementär-GmbH angestellt ist. Die GmbH erhält die Vergütung<br />

von der KG, das Gehalt stellt somit Betriebskosten für die KG dar. Um den Einkommenseffekt der<br />

Geschäftsführung zu berechnen, muss aus dem gezahlten Lohnaufwand der KG noch der Arbeitgeberanteil<br />

zur Sozialversicherung herausgerechnet werden. Das Gehalt der Geschäftsführung<br />

stellt Betriebskosten dar, wird jedoch in der <strong>Wertschöpfung</strong>sbetrachtung (Nettoeinkommen und<br />

Einkommensteuer) der Betreibergesellschaft zugeordnet, da es bei den späteren Berechnungen<br />

wichtig sein wird, hier getrennte Effekte modellieren zu können.<br />

Strom<br />

Die Bruttobeschäftigungskosten der Energieversorger werden auf 25 % des Umsatzes geschätzt.<br />

2.4 Steuern<br />

Bei der Ermittlung der Steuern wird zwischen der Unternehmensbesteuerung und der Besteuerung<br />

von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit unterschieden. Mit den Vor-Steuer-Gewinnen der<br />

Unternehmen sowie den Bruttobeschäftigungskosten wird auf Grundlage der geltenden steuerlichen<br />

Gesetzgebung die Steuerlast ermittelt. Aus der gesamten Steuerlast wird anschließend der<br />

Anteil ausgewiesen, der direkt dem kommunalen Haushalt zugute kommt.

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