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Kommunale Wertschöpfung durch Erneuerbare Energien

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KOMMUNALE WERTSCHÖPFUNG DURCH ERNEUERBARE ENERGIEN | 149<br />

munalen Steuereinnahmen aufgeführt, wobei die Berechnung nach der allgemeinen Methodik erfolgt.<br />

Neben den Gewerbesteuereinnahmen (netto) ist der Kommunalanteil an der Einkommensteuer<br />

abgebildet.<br />

Darüber hinaus ist hinsichtlich der Biomasse Großanlagen anzumerken, dass infolge des partiellen<br />

Grundstückszukaufs Grunderwerbssteuer zu entrichten ist, die wiederum in den Gewinnsteuern<br />

Berücksichtigung findet. Es wird ein Grunderwerbssteuersatz von 3,5 % angenommen, die in den<br />

meisten Bundeslämdern außer in Berlin, Hamburg und Sachsen-Anhalt (dort 4,5 %) in der Höhe<br />

erhoben werden. Bei der Grunderwerbssteuer handelt es sich um eine Landessteuer, an der die<br />

Gemeinden ausschließlich im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs partizipieren. Aufgrund<br />

der unterschiedlichen länderspezifischen Zuweisungen wird die Grunderwerbssteuer nicht in den<br />

Kommunalsteuern ausgewiesen In Bezug auf die Pachtzahlen wird davon ausgegangen, dass<br />

80 % auf die Kommunen entfallen und die übrigen 20 % landwirtschaftlichen Betrieben zuzuordnen<br />

sind. Letztere unterliegen der Einkommensteuer, wobei die Summe der Einkünfte des landwirtschaftlichen<br />

Betriebes die steuerliche Bemessungsgrundlage abbildet. Die Berechnung der Einkommensteuer<br />

für die Pachteinnahmen aus der Nutzung von Biomasse Großanlagen erfolgt auf<br />

Basis des Eingangssteuersatzes (14 %) zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, da die<br />

Einkünfte landwirtschaftlicher Betriebe niedrig einzustufen sind (DBV 2009).<br />

Insgesamt beläuft sich der Anteil der Kommunalsteuern bei den Biomasse Großanlagen im Verhältnis<br />

zu den Gesamtsteuern ohne Gewinnausschüttung (Gewerbe-, Körperschafts- und Einkommensteuer<br />

sowie Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) hinsichtlich der einmaligen Investitionskosten<br />

auf 18 %. Dagegen vereinnahmen die Gemeinden aus den jährlichen Steuerzahlungen, die<br />

aus dem Betrieb einschließlich der Steuerzahlungen der Betreibergesellschaft resultieren 23 %.<br />

Tab. 3.86: Ermittlung der Kommunalsteuern bei Biomasse Großanlagen<br />

Quelle: Eigene Berechnung; * ohne Ausschüttung KapG<br />

Nach-<br />

Steuer-<br />

Gewinn *<br />

Nettobeschäftigung <br />

Gewerbesteuer<br />

(netto)<br />

Kommunalanteil<br />

an der<br />

Einkommensteuer <br />

<strong>Wertschöpfung</strong><br />

gesamt *<br />

<strong>Wertschöpfung</strong>sstufe €/kW €/kW €/kW €/kW €/kW<br />

Anlagenkomponenten 108 515 19 31 673<br />

Bauteile 18 103 3 6 130<br />

Nebenanlagen 4 15 1 1 20<br />

Verbrennung 41 166 7 10 225<br />

Mess-Steuer und Regelungstechnik<br />

14 55 3 3 75<br />

Abgasreinigung 11 43 2 3 58<br />

Energieerzeugung 20 133 3 8 164<br />

Montage 15 113 3 6 136<br />

Planung / Projektierung 10 66 2 4 81<br />

Grundstückskauf 35 - - - 35<br />

von Kommune 7 - - - 7

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