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Kommunale Wertschöpfung durch Erneuerbare Energien

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KOMMUNALE WERTSCHÖPFUNG DURCH ERNEUERBARE ENERGIEN | 53<br />

Auch in diesem Bereich ist die GmbH & Co. KG die am weitesten verbreitete Gesellschaftsform für<br />

Betreiber im Bereich Windenergie (Prognos 2006). Die Eigenkapitalrendite wurde mit einem jährlichen<br />

Zinssatz von 15,90 % angenommen.<br />

Die <strong>durch</strong>schnittliche EEG-Vergütung der Wind Repowering Anlagen beträgt 0,0876 €/kW. Sie errechnet<br />

sich aus der Gewichtung der erhöhten Anfangsvergütung für Repowering-Anlagen von<br />

0,097 €/kWh und der Grundvergütung von 0,0502 €/kWh. Die Anfangsvergütung wird für 5 Jahre<br />

gezahlt zuzüglich einer Frist, welche sich verlängert um zwei Monate je 0,75 % des Referenzertrages,<br />

um den der Ertrag der Anlage 150 % des Referenzertrages unterschreitet (E 2008). Die betrachtete<br />

Anlage erbringt per Annahme genau den Referenzertrag. Damit verlängert sich die Anfangsvergütung<br />

um elf Jahre. Über die angenommene Laufzeit von 20 Jahren wird somit für 16<br />

Jahre die Anfangsvergütung gezahlt und für vier Jahre die Grundvergütung, woraus sich der<br />

<strong>durch</strong>schnittliche Vergütungssatz ergibt.<br />

Die Anzahl der Volllaststunden pro Jahr wird errechnet aus den Referenzerträgen aller Enercon 1,8<br />

MW Windkraftanlagen, welche gemittelt und <strong>durch</strong> die Anlagenleistung geteilt eine Volllaststundenzahl<br />

von 2164 h/a ergeben (FGW 2010). Zusammen ergeben sich jährliche Einnahmen <strong>durch</strong><br />

EEG-Vergütung von 190 €/kW.<br />

Die Betriebskosten betragen 147 €/kW jährlich. Die Komplementär-GmbH erhält im Jahr 0,3 €/kW<br />

(nach Auswertung von Beteiligungsprospekten) als Haftungsvergütung von der KG, welche bei der<br />

KG als Betriebskosten behandelt werden. Der Gewinn der GmbH ist die Haftungsvergütung. Daraus<br />

errechnet sich insgesamt ein Vor-Steuer-Gewinn von 42 €/kW*a. Die jährliche Eigenkapitalrendite<br />

der Kommanditisten nach Zahlung der Gewerbesteuer beträgt 16 %.<br />

Als Besonderheit muss beim Repowering der Verkauf von Altanlagen betrachtet werden, mit dem<br />

wegen des relativ hohen Restwerts nennenswerte Einkünfte erzielt werden können. Die Einkünfte<br />

aus dem Verkauf werden mit 325 €/kW angesetzt und der Verkauf über einen Zwischenhändler unterstellt.<br />

Der Verkaufserlös der Altanlagen wird zur Befriedigung der Gläubiger verwendet, die aus<br />

der Finanzierung der Altanlagen noch offene Ansprüche haben.<br />

Der Zwischenhändler verkauft die Anlagen anschließend, nach Aufschlag einer Marge, weiter. Diese<br />

Marge wird mithilfe der Kategorie Großhandel der Bundesbankstudie Deutsche Bundesbank<br />

(2009b) bestimmt. Demnach beträgt die Summe des Personalaufwandes, übriger Aufwendungen<br />

und des Jahresergebnisses vor Steuern in Prozent am Umsatz 18 %. Damit ergibt sich ein realisierter<br />

Umsatz des Großhandels von 394 €/kW, der als einzelner <strong>Wertschöpfung</strong>sschritt zu betrachten<br />

ist. Bei einer Umsatzrendite von 2,3 % vor Steuern (Deutsche Bundesbank 2009b) entsteht<br />

ein Vor-Steuer-Gewinn von 9,1 €/kW.<br />

Tab. 3.9: Vor-Steuer-Gewinne je <strong>Wertschöpfung</strong>sschritt bei Windenergie Repowering<br />

Quelle: Eigene Berechnung<br />

<strong>Wertschöpfung</strong>sstufen Vor-Steuer-Gewinne [€/kW]<br />

Einmalige Effekte<br />

WEA 87<br />

Nabe und Hauptwelle 5<br />

Gondel 7<br />

Generator 8

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