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"25 Jahre Psychiatrie-Enquete" Teil II - Aktion Psychisch Kranke e.V.

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Peter Kruckenberg<br />

Dabei ist zu beachten, dass die Klientinnen und Klienten im<br />

Verlauf von einem Bereich in den anderen überwechseln können,<br />

dass in der Begleitung von Klientinnen und Klienten in Einzelfällen<br />

bereichsübergreifend kooperiert werden muss. Ziel der Behandlung<br />

im Kernfeld muss immer sein, Klientinnen und Klienten zu<br />

befähigen, mithilfe in den Randfeldern oder ohne Hilfe auszukommen.<br />

Jedes Komplexleistungsprogramm umfasst psychiatrische Hilfen<br />

in der Regel aus mehreren Leistungsbereichen:<br />

a) der Behandlung im Sinne sozialpsychiatrischer Grundversorgung<br />

oder spezieller Therapieverfahren,<br />

b) sozialpsychiatrische Leistungen zur Selbstversorgung (insbesondere<br />

im Wohnbereich), zur Tagesgestaltung, Kontaktstiftung und<br />

<strong>Teil</strong>nahme am öffentlichen Leben und/oder Arbeit und Ausbildung,<br />

c) Steuerung durch Behandlungsplanung, -abstimmung und begleitende<br />

Koordination.<br />

Es ist unmittelbar ersichtlich, dass Planung, Durchführung und ständige<br />

Anpassung derartiger Komplexleistungsprogramme im Bereich<br />

der <strong>Kranke</strong>nhausbehandlung leichter zu realisieren sind als außerstationär<br />

und dass dies im außerstationären Bereich nur möglich ist,<br />

wenn sich die verschiedenen Anbieterinnen und Anbieter zusammenschließen,<br />

dahingehend, dass sie ihre Ressourcen und Angebote<br />

so differenzieren und vernetzen, dass sie auf den jeweiligen Bedarf<br />

der einzelnen Klientinnen und Klienten abgestimmt reagieren können.<br />

Schon die Expertenkommission zum Bundesmodellprogramm<br />

(1988) hat hierfür das Konzept eines Gemeindepsychiatrischen Verbundes<br />

aus den Leistungsanbietern der Region mit vertraglich geregelten<br />

Kooperationsstrukturen vorgeschlagen. Dieses Konzept wurde<br />

von einer Kommission der AKTION PSYCHISCH KRANKE in den 90er-<br />

<strong>Jahre</strong>n im Sinne des personenzentrierten Hilfesystems weiterentwickelt.<br />

Die Bildung Gemeindepsychiatrischer Verbünde für die Versorgung<br />

von schwer und chronisch psychisch <strong>Kranke</strong>n mit<br />

Komplexleistungsprogrammen ist unerlässlich, wenn dem begegnet<br />

werden soll, was die Expertenkommission zum Bundesmodellprogramm<br />

(1988) »systembedingte Ressourcenverschwendung“<br />

nannte. Der Gemeindepsychiatrische Verbund ist notwendig für eine<br />

Dezentralisierung und Ambulantisierung der Angebote, etwa im<br />

Bereich sozialpsychiatrischer Hilfen zur Selbstversorgung beim Woh-<br />

Angebotsorientierte Marktwirtschaft oder bedarfsorientierte Steuerung<br />

bei der Erbringung personenzentrierter Komplexleistungsprogramme<br />

226 227<br />

nen: Nur wenn in einer Versorgungsregion aus den Fachkräften ein<br />

flexibel einsetzbarer Personalpool gebildet wird, ist es möglich, sich<br />

auf unterschiedliche und wechselnde Hilfebedarfe der Klientinnen<br />

und Klienten einzustellen, ohne dass diese bei der Änderung des<br />

Hilfebedarfs ihre Wohnung und/oder ihre Betreuerin wechseln<br />

müssen. Ebenso erleichtert der Verbund fachlich gebotene Umsteuerung<br />

von einem Leistungsbereich (etwa dem der Hilfen zum Wohnen)<br />

in einen anderen (z.B. Hilfen zum Arbeiten) und die Vernetzung<br />

von Maßnahmen verschiedener Leistungsträger. Die Steuerung<br />

des Gemeindepsychiatrischen Verbundes muss auf die folgenden<br />

Qualitätsziele (im Sinne der Strukturqualität) ausgerichtet sein (s.<br />

Abb. 4):<br />

� Alle Dienste und Einrichtungen müssen in abgestimmter Weise<br />

regionale Versorgungsverpflichtung für eine Zielgruppe und für<br />

definierte Leistungsbereiche übernehmen.<br />

� Abstimmung und Koordination des Komplexleistungsprogramms<br />

im Einzelfall, wie auch der regionalen Angebotsstruktur,<br />

wird verbindlich untereinander vereinbart und verlässlich praktiziert<br />

auf der Grundlage des von der AKTION PSYCHISCH KRAN-<br />

KE entwickelten Integrierten Behandlungs- und Rehabilitationsplans<br />

(IBRP).<br />

� Leistungsspektrum und -dichte der Funktionsbereiche werden<br />

kontinuierlich an den sorgfältig ermittelten und sich verändernden<br />

Bedarf angepasst.<br />

� Das Qualitätsmanagement wird zur Verbesserung von Leistungsfähigkeit<br />

(d.h. Prozess- und Ergebnisqualität) sowie Wirtschaftlichkeit<br />

ständig weiterentwickelt.<br />

1. Regionale Versorgungsverpflichtung für alle Dienste<br />

2. Regelung und Durchführung von Abstimmung und<br />

Koordination im Einzelfall und regional<br />

3. Bedarfsgesteuerte Anpassung von Leistungsspektrum<br />

und -dichte<br />

4. Optimierung von Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit<br />

Abb. 4: Qualitätsziele für den Gemeindepsychiatrischen Verbund

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