"25 Jahre Psychiatrie-Enquete" Teil II - Aktion Psychisch Kranke e.V.
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Peter Kruckenberg<br />
Dabei ist zu beachten, dass die Klientinnen und Klienten im<br />
Verlauf von einem Bereich in den anderen überwechseln können,<br />
dass in der Begleitung von Klientinnen und Klienten in Einzelfällen<br />
bereichsübergreifend kooperiert werden muss. Ziel der Behandlung<br />
im Kernfeld muss immer sein, Klientinnen und Klienten zu<br />
befähigen, mithilfe in den Randfeldern oder ohne Hilfe auszukommen.<br />
Jedes Komplexleistungsprogramm umfasst psychiatrische Hilfen<br />
in der Regel aus mehreren Leistungsbereichen:<br />
a) der Behandlung im Sinne sozialpsychiatrischer Grundversorgung<br />
oder spezieller Therapieverfahren,<br />
b) sozialpsychiatrische Leistungen zur Selbstversorgung (insbesondere<br />
im Wohnbereich), zur Tagesgestaltung, Kontaktstiftung und<br />
<strong>Teil</strong>nahme am öffentlichen Leben und/oder Arbeit und Ausbildung,<br />
c) Steuerung durch Behandlungsplanung, -abstimmung und begleitende<br />
Koordination.<br />
Es ist unmittelbar ersichtlich, dass Planung, Durchführung und ständige<br />
Anpassung derartiger Komplexleistungsprogramme im Bereich<br />
der <strong>Kranke</strong>nhausbehandlung leichter zu realisieren sind als außerstationär<br />
und dass dies im außerstationären Bereich nur möglich ist,<br />
wenn sich die verschiedenen Anbieterinnen und Anbieter zusammenschließen,<br />
dahingehend, dass sie ihre Ressourcen und Angebote<br />
so differenzieren und vernetzen, dass sie auf den jeweiligen Bedarf<br />
der einzelnen Klientinnen und Klienten abgestimmt reagieren können.<br />
Schon die Expertenkommission zum Bundesmodellprogramm<br />
(1988) hat hierfür das Konzept eines Gemeindepsychiatrischen Verbundes<br />
aus den Leistungsanbietern der Region mit vertraglich geregelten<br />
Kooperationsstrukturen vorgeschlagen. Dieses Konzept wurde<br />
von einer Kommission der AKTION PSYCHISCH KRANKE in den 90er-<br />
<strong>Jahre</strong>n im Sinne des personenzentrierten Hilfesystems weiterentwickelt.<br />
Die Bildung Gemeindepsychiatrischer Verbünde für die Versorgung<br />
von schwer und chronisch psychisch <strong>Kranke</strong>n mit<br />
Komplexleistungsprogrammen ist unerlässlich, wenn dem begegnet<br />
werden soll, was die Expertenkommission zum Bundesmodellprogramm<br />
(1988) »systembedingte Ressourcenverschwendung“<br />
nannte. Der Gemeindepsychiatrische Verbund ist notwendig für eine<br />
Dezentralisierung und Ambulantisierung der Angebote, etwa im<br />
Bereich sozialpsychiatrischer Hilfen zur Selbstversorgung beim Woh-<br />
Angebotsorientierte Marktwirtschaft oder bedarfsorientierte Steuerung<br />
bei der Erbringung personenzentrierter Komplexleistungsprogramme<br />
226 227<br />
nen: Nur wenn in einer Versorgungsregion aus den Fachkräften ein<br />
flexibel einsetzbarer Personalpool gebildet wird, ist es möglich, sich<br />
auf unterschiedliche und wechselnde Hilfebedarfe der Klientinnen<br />
und Klienten einzustellen, ohne dass diese bei der Änderung des<br />
Hilfebedarfs ihre Wohnung und/oder ihre Betreuerin wechseln<br />
müssen. Ebenso erleichtert der Verbund fachlich gebotene Umsteuerung<br />
von einem Leistungsbereich (etwa dem der Hilfen zum Wohnen)<br />
in einen anderen (z.B. Hilfen zum Arbeiten) und die Vernetzung<br />
von Maßnahmen verschiedener Leistungsträger. Die Steuerung<br />
des Gemeindepsychiatrischen Verbundes muss auf die folgenden<br />
Qualitätsziele (im Sinne der Strukturqualität) ausgerichtet sein (s.<br />
Abb. 4):<br />
� Alle Dienste und Einrichtungen müssen in abgestimmter Weise<br />
regionale Versorgungsverpflichtung für eine Zielgruppe und für<br />
definierte Leistungsbereiche übernehmen.<br />
� Abstimmung und Koordination des Komplexleistungsprogramms<br />
im Einzelfall, wie auch der regionalen Angebotsstruktur,<br />
wird verbindlich untereinander vereinbart und verlässlich praktiziert<br />
auf der Grundlage des von der AKTION PSYCHISCH KRAN-<br />
KE entwickelten Integrierten Behandlungs- und Rehabilitationsplans<br />
(IBRP).<br />
� Leistungsspektrum und -dichte der Funktionsbereiche werden<br />
kontinuierlich an den sorgfältig ermittelten und sich verändernden<br />
Bedarf angepasst.<br />
� Das Qualitätsmanagement wird zur Verbesserung von Leistungsfähigkeit<br />
(d.h. Prozess- und Ergebnisqualität) sowie Wirtschaftlichkeit<br />
ständig weiterentwickelt.<br />
1. Regionale Versorgungsverpflichtung für alle Dienste<br />
2. Regelung und Durchführung von Abstimmung und<br />
Koordination im Einzelfall und regional<br />
3. Bedarfsgesteuerte Anpassung von Leistungsspektrum<br />
und -dichte<br />
4. Optimierung von Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit<br />
Abb. 4: Qualitätsziele für den Gemeindepsychiatrischen Verbund