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"25 Jahre Psychiatrie-Enquete" Teil II - Aktion Psychisch Kranke e.V.

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Klaus Nißle<br />

5. Poliklinik, Tagesklinik und eine »kleine stationäre Assessment-<br />

Unit« werden als notwendige Bausteine eines gerontopsychiatrischen<br />

Verbundes angesehen und sollen im Sinne eines Gerontopsychiatrischen<br />

Zentrums zusammengefasst und an eine<br />

stationäre gerontopsychiatrische Einrichtung angebunden werden.<br />

6. Die Größe der für die Allgemeinpsychiatrie vorgesehenen Standardversorgungsgebiete<br />

mit durchschnittlich <strong>25</strong>0.000 Einwohnerinnen<br />

und Einwohnern wird auch für die Belange der Gerontopsychiatrie<br />

als zweckmäßig angesehen.<br />

7. Für ein solches Standardversorgungsgebiet wurden Richtwerte<br />

für den Bedarf von Behandlungsplätzen vorgeschlagen.<br />

Besonderes Augenmerk wurde in der <strong>Psychiatrie</strong>-Enquete auch der<br />

Versorgung psychisch kranker älterer Menschen in Altenpflege- und<br />

Altenkrankenheimen gewidmet. Hierzu hieß es, Behandlung und<br />

Pflege müssten ärztlich indiziert und überwacht sein. Regelmäßige<br />

ärztliche Visiten seien unerlässlich, eine Ärztin bzw. ein Arzt müsse<br />

jederzeit abrufbereit sein. Die konsiliarische Beteiligung von Fachärztinnen<br />

und -ärzten müsse gewährleistet sein, für Behandlung,<br />

Pflege und Rehabilitation müsse ausreichend qualifiziertes Personal<br />

zur Verfügung stehen. Außer einer ausreichenden apparativen<br />

und räumlichen Ausstattung für Diagnostik und Therapie seien<br />

Rehabilitationseinrichtungen erforderlich, insbesondere auch Bewegungstherapie<br />

und Ergotherapie. Im Zentrum der Überlegungen der<br />

»Arbeitsgruppe Alterspsychiatrie« der Enquete stand also damals<br />

noch die so genannte Assessment-Unit nach englischem Beispiel.<br />

Diese kleine stationäre Einrichtung wurde unter einer dreifältigen<br />

Funktion gesehen. Auf der Basis multiprofessioneller Diagnostik und<br />

Intensivtherapie bei akuten Krankheitsfällen sollten hier die Entscheidungen<br />

darüber getroffen werden, welche Dienste und Einrichtungen<br />

im Standardversorgungsgebiet den Bedürfnissen der betreffenden<br />

Patientinnen und Patienten am ehesten gerecht werden. Von<br />

hier aus sollte die Koordination notwendiger Hilfen initiiert werden.<br />

»Zu diesem Zwecke müssen Arbeitsgemeinschaften in den Standardversorgungsgebieten<br />

aus Vertretern der beteiligten Einrichtungen<br />

und der Träger gebildet werden, die bindende Vereinbarungen auf<br />

freiwilliger Basis miteinander treffen. (DTSCH. BUNDESTAG 1975,<br />

S. <strong>25</strong>6) Es wurde hier also erstmals konkret daran gedacht, die Ein-<br />

Verzahnung ärztlicher und pflegerischer Versorgung<br />

von gerontopsychiatrisch Erkrankten<br />

134 135<br />

richtungen der Altenpflege als einen wesentlichen Bestandteil des<br />

gerontopsychiatrischen Versorgungssystems in die Verantwortung mit<br />

einzubinden.<br />

Zur Durchführung der Empfehlungen der Expertengruppe wurden<br />

im Juni 1980 durch die Prognos AG fünf ländliche und drei<br />

städtische Modellregionen ausgewählt und im Verlauf untersucht.<br />

Auf der Basis der Ergebnisse des Modellprogramms erarbeitete eine<br />

hierzu berufene Expertenkommission die Empfehlungen zur psychiatrischen<br />

und psychotherapeutischen Versorgung der BRD, die im<br />

November 1988 an das zuständige Ministerium übergeben wurden.<br />

Es blieb festzuhalten, dass die Versorgungssituation für psychisch<br />

kranke ältere Menschen generell, vor allem aber im Langzeit- und<br />

Heimbereich nahezu nicht beeinflusst worden und die Situation<br />

durch zahlreiche Mängel gekennzeichnet war, die in vielen Fällen<br />

als persönlich entwürdigend bezeichnet wurden. In den Richtlinien<br />

für eine künftige gerontopsychiatrische Versorgungsstruktur hob sie<br />

drei allgemeine Gesichtspunkte hervor:<br />

1. Insbesondere im extramuralen Bereich müsse »... gezielt ein spezifisch<br />

gerontopsychiatrisches Versorgungsangebot angestrebt<br />

werden, das allerdings mit der allgemeinpsychiatrischen Versorgungsstruktur<br />

eng verbunden bleiben sollte«. (BMJFFG 1988,<br />

S. 455)<br />

2. Gegenüber der <strong>Psychiatrie</strong>-Enquete wurden Assessment-Units<br />

nicht mehr als aktuell angesehen und verworfen, insbesondere<br />

in Hinblick auf die vielerorts eigenständig entstandenen gerontopsychiatrischen<br />

Abteilungen.<br />

3. Deshalb erfolgte eine Modifizierung des schon von der <strong>Psychiatrie</strong>-Enquete<br />

vorgeschlagenen Gerontopsychiatrischen Zentrums,<br />

das allerdings auch von der Expertenkommission als<br />

»Kernpunkt und Motor der regionalen Versorgung für psychisch<br />

kranke ältere Menschen« gesehen wurde. Es sollte grundsätzlich<br />

im extramuralen Bereich verankert werden und stellt das<br />

Kernstück der Empfehlungen der Expertenkommission zur gerontopsychiatrischen<br />

Versorgung dar. Dazu hieß es: »Als treibende<br />

Kraft der gerontopsychiatrischen Versorgung ist in jeder<br />

Planungseinheit (kreisfreie Städte und Landkreise) ein Gerontopsychiatrisches<br />

Zentrum vorzusehen, das in seinem Kernbestand<br />

eine teilstationäre Behandlungs- und Rehabilitationseinrichtung<br />

(Tagesklinik) und einen ambulanten Dienst

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