27.11.2012 Aufrufe

"25 Jahre Psychiatrie-Enquete" Teil II - Aktion Psychisch Kranke e.V.

"25 Jahre Psychiatrie-Enquete" Teil II - Aktion Psychisch Kranke e.V.

"25 Jahre Psychiatrie-Enquete" Teil II - Aktion Psychisch Kranke e.V.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Claudia Kramer<br />

möglich machen, umsetzen können. Wir wünschen uns die Möglichkeit<br />

der Mitinanspruchnahme der nichtärztlichen Leistungen<br />

ohne gleichzeitige Inanspruchnahme der ärztlichen Leistungen<br />

einer psychiatrischen Institutsambulanz.<br />

3. Fallgespräche mit allen Beteiligten sind erforderlich während der<br />

stationären Behandlung. Wir sind dazu bereit. Wir wünschen uns<br />

dafür eine Vergütung. Diese geht nur über den stationären Bereich<br />

als Konsiliartätigkeit.<br />

Erfüllte Wünsche der Bielefelder Nervenärztinnen und -ärzte<br />

1. Gemeinsamer Konsiliardienst in Allgemeinkrankenhäusern.<br />

2. Es gibt gewachsene Kooperationsstrukturen bei Konsiliardiensten,<br />

d.h. in der Versorgung von Patientinnen und Patienten in<br />

Abteilungen von Allgemeinkrankenhäusern (Chirurgie, Innere,<br />

Gynäkologie) bei psychischen Problemen.<br />

3. Im Verbund (Vertragsärztin/-arzt und psychiatrische Klinik) kann<br />

jetzt nicht nur rund um die Uhr, sondern auch erfordernisspezifisch<br />

versorgt werden.<br />

4. Arbeitskreise – Qualitätszirkel<br />

Möglichkeiten durch die gesetzlichen Veränderungen bezogen<br />

auf psychiatrische Institutsambulanzen, integrierte Versorgung<br />

und Soziotherapie<br />

Zu den psychiatrischen Institutsambulanzen, der integrierten Versorgung<br />

und der Soziotherapie möchte ich nur kurze Anmerkungen<br />

aus Sichtweise eine niedergelassenen Nervenärztin anführen.<br />

Institutsambulanzen können jetzt flächendeckend bedarfsunabhängig<br />

eingerichtet werden. Ich komme aus einer Gegend, in der Institutsambulanzen<br />

schon lange selbstverständliche Angebote sind. Eine<br />

Differenzierung, welche Patientin oder welcher Patient von der<br />

niedergelassenen Nervenärztin/Psychiaterin oder von einer Institutsambulanz<br />

behandelt werden sollte, ist bisher noch niemandem<br />

richtig gelungen, sodass wir davon ausgehen können, dass es<br />

Nervenärztinnen und Psychiaterinnen gibt, die ein gleichwertiges<br />

ärztliches Angebot vorhalten. Deshalb unsere Erwartungen an Institutsambulanzen<br />

(§ 118 SGB V):<br />

� Die ärztliche Patientinnenbetreuung in der Institutsambulanz<br />

Perspektiven der psychiatrischen <strong>Kranke</strong>nbehandlung<br />

aus Sicht einer niedergelassenen Nervenärztin<br />

66 67<br />

erfolgt ausschließlich und persönlich durch Fachärztinnen und<br />

-ärzte für <strong>Psychiatrie</strong>.<br />

� Die persönliche Behandlungskontinuität der Psychiatrischen<br />

Institutsambulanz wird durch eine mindestens einjährige kontinuierliche<br />

Arbeit der einzelnen Therapeutinnen und Therapeuten<br />

mit den Patientinnen und Patienten gewährleistet.<br />

� Die Institutsambulanz muss aufsuchende ärztliche und nichtärztliche<br />

Betreuung anbieten.<br />

� Die Institutsambulanz muss einen Bereitschaftsdienst nachts<br />

und am Wochenende für ihre Patienten und Patientinnen anbieten.<br />

� Die Institutsambulanz wird nach den auch für niedergelassene<br />

<strong>Psychiatrie</strong>- und Nervenarztpraxen üblichen Wirtschaftlichkeitskriterien<br />

bezüglich Honorar und sämtlichen veranlassten Leistungen<br />

von den üblichen Gremien geprüft.<br />

Eine kurze Anmerkung zur integrierten Versorgung, dabei möchte ich<br />

besonders auf § 2 (3) 1 verweisen:<br />

§ 2 Inhalte der integrierten Versorgung<br />

(3) Versorgungsaufträge für eine integrierte Versorgung können<br />

insbesondere umfassen:<br />

Integrierte indikationsspezifische Versorgung (in Versorgungsketten),<br />

deren Kernfunktionen sich auf die Versorgung von Patienten<br />

mit chronischen und das Patientenproblem bestimmenden<br />

Krankheitsbildern konzentrieren.<br />

Menschen mit Psychosen können beispielsweise in Versorgungsketten<br />

versorgt werden. Hierzu gibt es bereits Modellversuche, deren<br />

Ergebnisse man m.E. abwarten sollte. Versorgungsketten in der<br />

Regelversorgung gehen weit über Kooperation hinaus, da die Budget-<br />

und Honorarfrage mit eingebunden ist.<br />

Die Soziotherapie ist<br />

� <strong>Teil</strong> einer komplexen sozialpsychiatrischen Behandlung und unterstützt<br />

personenzentrierte Versorgung im Rahmen der Nervenarztpraxis<br />

(§ 37a SGB V),<br />

� eine nervenärztliche verordnete Unterstützung und Handlungsanleitung<br />

für chronisch psychisch <strong>Kranke</strong> zur Überwindung<br />

krankheitsspezifischer Defizite und daraus entstehender Beeinträchtigungen<br />

im sozialen Umfeld,<br />

� eine lebenspraktische Anleitung zur Eingliederung in die Ge-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!