"25 Jahre Psychiatrie-Enquete" Teil II - Aktion Psychisch Kranke e.V.
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Claudia Kramer<br />
möglich machen, umsetzen können. Wir wünschen uns die Möglichkeit<br />
der Mitinanspruchnahme der nichtärztlichen Leistungen<br />
ohne gleichzeitige Inanspruchnahme der ärztlichen Leistungen<br />
einer psychiatrischen Institutsambulanz.<br />
3. Fallgespräche mit allen Beteiligten sind erforderlich während der<br />
stationären Behandlung. Wir sind dazu bereit. Wir wünschen uns<br />
dafür eine Vergütung. Diese geht nur über den stationären Bereich<br />
als Konsiliartätigkeit.<br />
Erfüllte Wünsche der Bielefelder Nervenärztinnen und -ärzte<br />
1. Gemeinsamer Konsiliardienst in Allgemeinkrankenhäusern.<br />
2. Es gibt gewachsene Kooperationsstrukturen bei Konsiliardiensten,<br />
d.h. in der Versorgung von Patientinnen und Patienten in<br />
Abteilungen von Allgemeinkrankenhäusern (Chirurgie, Innere,<br />
Gynäkologie) bei psychischen Problemen.<br />
3. Im Verbund (Vertragsärztin/-arzt und psychiatrische Klinik) kann<br />
jetzt nicht nur rund um die Uhr, sondern auch erfordernisspezifisch<br />
versorgt werden.<br />
4. Arbeitskreise – Qualitätszirkel<br />
Möglichkeiten durch die gesetzlichen Veränderungen bezogen<br />
auf psychiatrische Institutsambulanzen, integrierte Versorgung<br />
und Soziotherapie<br />
Zu den psychiatrischen Institutsambulanzen, der integrierten Versorgung<br />
und der Soziotherapie möchte ich nur kurze Anmerkungen<br />
aus Sichtweise eine niedergelassenen Nervenärztin anführen.<br />
Institutsambulanzen können jetzt flächendeckend bedarfsunabhängig<br />
eingerichtet werden. Ich komme aus einer Gegend, in der Institutsambulanzen<br />
schon lange selbstverständliche Angebote sind. Eine<br />
Differenzierung, welche Patientin oder welcher Patient von der<br />
niedergelassenen Nervenärztin/Psychiaterin oder von einer Institutsambulanz<br />
behandelt werden sollte, ist bisher noch niemandem<br />
richtig gelungen, sodass wir davon ausgehen können, dass es<br />
Nervenärztinnen und Psychiaterinnen gibt, die ein gleichwertiges<br />
ärztliches Angebot vorhalten. Deshalb unsere Erwartungen an Institutsambulanzen<br />
(§ 118 SGB V):<br />
� Die ärztliche Patientinnenbetreuung in der Institutsambulanz<br />
Perspektiven der psychiatrischen <strong>Kranke</strong>nbehandlung<br />
aus Sicht einer niedergelassenen Nervenärztin<br />
66 67<br />
erfolgt ausschließlich und persönlich durch Fachärztinnen und<br />
-ärzte für <strong>Psychiatrie</strong>.<br />
� Die persönliche Behandlungskontinuität der Psychiatrischen<br />
Institutsambulanz wird durch eine mindestens einjährige kontinuierliche<br />
Arbeit der einzelnen Therapeutinnen und Therapeuten<br />
mit den Patientinnen und Patienten gewährleistet.<br />
� Die Institutsambulanz muss aufsuchende ärztliche und nichtärztliche<br />
Betreuung anbieten.<br />
� Die Institutsambulanz muss einen Bereitschaftsdienst nachts<br />
und am Wochenende für ihre Patienten und Patientinnen anbieten.<br />
� Die Institutsambulanz wird nach den auch für niedergelassene<br />
<strong>Psychiatrie</strong>- und Nervenarztpraxen üblichen Wirtschaftlichkeitskriterien<br />
bezüglich Honorar und sämtlichen veranlassten Leistungen<br />
von den üblichen Gremien geprüft.<br />
Eine kurze Anmerkung zur integrierten Versorgung, dabei möchte ich<br />
besonders auf § 2 (3) 1 verweisen:<br />
§ 2 Inhalte der integrierten Versorgung<br />
(3) Versorgungsaufträge für eine integrierte Versorgung können<br />
insbesondere umfassen:<br />
Integrierte indikationsspezifische Versorgung (in Versorgungsketten),<br />
deren Kernfunktionen sich auf die Versorgung von Patienten<br />
mit chronischen und das Patientenproblem bestimmenden<br />
Krankheitsbildern konzentrieren.<br />
Menschen mit Psychosen können beispielsweise in Versorgungsketten<br />
versorgt werden. Hierzu gibt es bereits Modellversuche, deren<br />
Ergebnisse man m.E. abwarten sollte. Versorgungsketten in der<br />
Regelversorgung gehen weit über Kooperation hinaus, da die Budget-<br />
und Honorarfrage mit eingebunden ist.<br />
Die Soziotherapie ist<br />
� <strong>Teil</strong> einer komplexen sozialpsychiatrischen Behandlung und unterstützt<br />
personenzentrierte Versorgung im Rahmen der Nervenarztpraxis<br />
(§ 37a SGB V),<br />
� eine nervenärztliche verordnete Unterstützung und Handlungsanleitung<br />
für chronisch psychisch <strong>Kranke</strong> zur Überwindung<br />
krankheitsspezifischer Defizite und daraus entstehender Beeinträchtigungen<br />
im sozialen Umfeld,<br />
� eine lebenspraktische Anleitung zur Eingliederung in die Ge-