"25 Jahre Psychiatrie-Enquete" Teil II - Aktion Psychisch Kranke e.V.
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Elmar Spancken<br />
Abb. 9: Stationäre und komplentäre Versorgungsstrukturen im Kreis Kleve im<br />
<strong>Jahre</strong> 2001<br />
bereiche sein muss, ist sicher unstrittig. Über dieses Thema, die unterschiedlichen<br />
Wege, Erfahrungen und Bewertungen ist oft berichtet<br />
worden. Aber dieser Aspekt soll nicht im Vordergrund stehen, sondern<br />
die Frage: Haben die Reha-Bereiche auch eine spezielle zukunftsgerichtete<br />
Aufgabe jenseits der Enthospitalisierung? Ursprünglich<br />
gingen wir nicht davon aus, aber ich will beschreiben, wie sich<br />
diese Sichtweise allmählich wandelte. Zu Beginn des Prozesses 1990<br />
fühlten wir uns lediglich der Enthospitalisierung verpflichtet mit dem<br />
Ziel der irgendwann in der Zukunft zwangsläufigen Auflösung dieser<br />
Bereiche. Zum Projekt gehörte zu Beginn das notwendige Prinzip:<br />
Keine Neuaufnahmen in diesen Bereich, weder aus den eigenen<br />
Behandlungsbereichen (KHG), noch aus der Region. Das war<br />
ungewohnt für die Kolleginnen und Kollegen aus den Akutbereichen.<br />
Es hatte aber einen wichtigen und gewünschten Effekt: Die<br />
kreativen Bemühungen um Möglichkeiten der Entlassung und Wiedereingliederung<br />
direkt aus den Behandlungsbereichen in entspre-<br />
Rheinische Kliniken Bedburg-Hau: Enthospitalisierung<br />
und die Zukunft der Langzeitbereiche<br />
118 119<br />
chende ambulant-komplementäre Betreuungsformen wurden<br />
enorm aktiviert und hatten in der Regel auch Erfolg. Dieses Prinzip<br />
konnten wir zwei <strong>Jahre</strong> durchhalten. Aber dann wurden wir ihm<br />
untreu und nahmen von nun an durchschnittlich zehn Patientinnen<br />
und Patienten pro Jahr neu auf (s. Abb. 10).<br />
Abb. 10: Neuaufnahmen im Fachbereich <strong>II</strong>. 01.07.1990–31.12.2000, n = 116;<br />
Reha-Stationen = 81 Pat., 28/11.1 = 3, AWG = 14, Pflegeheim = 6,<br />
Familienpflege = 12<br />
Waren wir schwach geworden und zu kompromissbereit? Ich<br />
glaube nicht, zumal wir in der Zusammenarbeit mit dem Akutbereich<br />
davon ausgehen konnten, dass wir nur dann um eine Übernahme<br />
gebeten wurden, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft<br />
waren. Wir haben dann allerdings, als sich diese Entwicklung abzeichnete,<br />
sehr enge Kriterien formuliert, die als Voraussetzung für<br />
eine Übernahme erfüllt sein mussten:<br />
a) Patientinnen und Patienten aus den Abteilungen für allgemeine<br />
<strong>Psychiatrie</strong>, bei denen auch nach maximaler Ausschöpfung<br />
der <strong>Kranke</strong>nhausbehandlung eine Entlassung in Betreuungsformen<br />
außerhalb der Rheinischen Kliniken noch nicht möglich<br />
ist<br />
b) Patientinnen und Patienten aus der forensischen Abteilung, bei<br />
der die Abwägung aller sozialen und forensischen Risiken ergeben<br />
hat, dass mit Beendigung der Maßregel eine Entlassung<br />
speziell auch in ihre Heimatregion (noch) nicht möglich ist<br />
c) Primär aus dem Bereich der Pflichtversorgung angemeldete<br />
Personen, für die sich das ambulant-komplementäre Versor-