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"25 Jahre Psychiatrie-Enquete" Teil II - Aktion Psychisch Kranke e.V.

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Peter Kruckenberg<br />

Peter Kruckenberg knüpft an Vorarbeiten der AKTION PSY-<br />

CHISCH KRANKE an und zeigt, dass der bedarfsnotwendige Wandel<br />

von institutions- zu personenzentrierten regionalen psychiatrischen<br />

Hilfesystemen durch das ineinander greifen komplexer Steuerung<br />

auf der Arbeitsebene, der Leistungserbringerebene und der Finanzierungsebene<br />

erfolgen kann.<br />

Die Rahmenbedingungen hierfür würden durch ein »mutiges<br />

SGB IX« deutlich verbessert werden können.<br />

Zukunft des Gesundheitswesens: Angebotsorientierte<br />

Marktwirtschaft oder bedarfsorientierte Steuerung?<br />

Martin Pfaff<br />

194 195<br />

In der Politik im Allgemeinen und in der Sozialpolitik im Besonderen<br />

haben sich die einzelnen Funktionsbereiche des Staates zu hochspezialisierten<br />

Systemen ausgebildet. Für Reformen und Weiterentwicklungen<br />

dieser Systeme, in unserem Fall des öffentlichen<br />

Gesundheitswesens, bedarf es klarer Zielvorgaben, anhand welcher<br />

Reformmaßnahmen eingeordnet und bewertet werden können.<br />

Diese Zielvorgaben sind politische Zielvorgaben: Sie gleichen einem<br />

Kompass, der die Richtung vorgibt. Für die sozialen Sicherungssysteme<br />

existiert ein verblüffend einfacher Kompass, der von den<br />

Gründervätern und -müttern dieser Systeme vorgegeben wurde. Für<br />

die gesetzliche <strong>Kranke</strong>nversicherung besteht dieser Kompass aus<br />

zwei einfachen, aber wesentlichen Prinzipien und drei Nebenbedingungen.<br />

Erstes Prinzip: Das Bedarfsprinzip der Inanspruchnahme<br />

Dieses Prinzip bedeutet, dass jeder Mann, jede Frau und jedes Kind<br />

im Krankheitsfall Leistungen nach dem Bedarf und nur nach dem<br />

Bedarf in Anspruch nehmen kann. Es ist nach diesem Prinzip auszuschließen,<br />

dass der Leistungszugang durch den Umfang der Geldbörse<br />

bestimmt wird. Daher sind Steuerungsinstrumente, die beim<br />

Preis ansetzen, wie z.B. Zuzahlungen, nach dem Bedarfsprinzip zu<br />

hinterfragen.<br />

Zweites Prinzip: Das Leistungsfähigkeitsprinzip der Finanzierung<br />

Für die Finanzierung der gesetzliche <strong>Kranke</strong>nversicherung, heißt<br />

dieses Prinzip, auch Solidarprinzip genannt, dass diejenigen mit den<br />

»breiteren Schultern« bei gleichem Beitragssatz für dieselben Leistungsansprüche<br />

einen absolut höheren Beitrag zahlen als jene mit<br />

»schmäleren Schultern«. Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen<br />

in der sozialen Sicherung verletzen eigentlich dieses<br />

Prinzip. Es stellt sich somit die Frage: Wo beginnt und wo endet<br />

Solidarität?

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