27.11.2012 Aufrufe

"25 Jahre Psychiatrie-Enquete" Teil II - Aktion Psychisch Kranke e.V.

"25 Jahre Psychiatrie-Enquete" Teil II - Aktion Psychisch Kranke e.V.

"25 Jahre Psychiatrie-Enquete" Teil II - Aktion Psychisch Kranke e.V.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Peter Kruckenberg<br />

überprüfbaren, aber zugleich ausreichend allgemeinen Richtlinien<br />

verbunden sein (s. Abb. 6). Hierzu einige Stichworte in kurzer beispielhafter<br />

Erläuterung:<br />

� Eine qualitätsfördernde Funktion hätte z.B. die verpflichtende Vorgabe,<br />

die neuen soziotherapeutischen Hilfen nach § 37a SGB V<br />

an die Planung und Begleitung integrierter Behandlungs- und<br />

Rehabilitationsprogramme, d.h. an Komplexleistungsprogramme<br />

unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes zu binden und<br />

diese Vorschrift bei den gebotenen Verlaufsbegutachtungen zu<br />

berücksichtigen.<br />

� Bedarfsbezogen wäre eine Verknüpfung der stationären, teilstationären<br />

und ambulanten Krisenintervention derart, dass die<br />

ambulante Krisenintervention rund um die Uhr mit ausreichendem<br />

Zeitkontingent zur Verhinderung oder Verkürzung stationärer<br />

Behandlung im Rahmen der Institutsambulanz finanziert<br />

würde, wie das in erster Annäherung in Bayern geschieht.<br />

� Finanzierungen müssen leistungsbezogen sein, d.h. Quartalspauschalen<br />

im ambulanten Bereich noch dazu bei sehr unterschiedlichem<br />

Hilfebedarf der Klientel machen wenig Sinn.<br />

� Flexibilitätsfördernde ökonomische Anreize wären gegeben, wenn<br />

die Stufen zwischen ambulanter Behandlung einerseits und teilstationärer<br />

und vollstationärer Behandlung andererseits nicht so<br />

grotesk ausgeprägt wären, derart, dass die durchschnittliche<br />

Institutsambulanzpauschale etwa ein Fünfzigstel des stationären<br />

Pflegesatzes ausmacht, wo man doch davon ausgehen muss,<br />

dass die Bedarfe an Behandlungsintensität kontinuierlich verteilt<br />

sind. Notwendige Folge ist ein Nebeneinander von Überund<br />

Unterversorgung.<br />

� Bei der Gestaltung ökonomischer Anreize ist zu beachten, dass<br />

kurzzeitige Einsparungen fatale Langzeitwirkungen im Sinne von<br />

Chronifizierung haben können und dass Investitionen zur Strukturverbesserung<br />

effizienzsteigernd sein können. Das betrifft z.B.<br />

investive Maßnahmen, die an Stelle der Sanierung von stationären<br />

gemeindefernen Großeinrichtungen ambulanzbetonte<br />

regionale Versorgungsnetze ermöglichen.<br />

� Kostenminimierend können Anreize zum Abbau von Überversorgung<br />

in bestimmten Bereichen sein, z.B. wenn im Rahmen<br />

regionaler Budgets eines Leistungsträgers die Unterschreitung<br />

von Leistungszahlen mit einer für den Leistungserbringer Ge-<br />

Angebotsorientierte Marktwirtschaft oder bedarfsorientierte Steuerung<br />

bei der Erbringung personenzentrierter Komplexleistungsprogramme<br />

Ökonomische Anreize für die Steuerung von Komplexleistungsprogrammen<br />

im Gemeindepsychiatrischen Verbund<br />

müssen<br />

� qualitätsfördernd<br />

� bedarfsbezogen<br />

� leistungsbezogen<br />

� flexibilitätsfördernd<br />

� langzeitwirkend<br />

� kostenminimierend<br />

sein.<br />

230 231<br />

Abb. 6: Gewünschte Wirkungen ökonomischer Anreize zur Steuerung von<br />

Komplexleistungsprogrammen<br />

winn bringenden Ausgleichszahlung verbunden ist, aber im Folgejahr<br />

zur Budgetsenkung führt.<br />

Es gibt viele Möglichkeiten zur Verbesserung der ökonomischen<br />

Steuerungsmechanismen. Vorrangig ist aus unserer Sicht jedoch, das<br />

System endlich vom Kopf auf die Füße zu stellen, d.h. von leistungsrechtlich<br />

und gewohnheitsmäßig begünstigten institutionszentrierten<br />

und zumeist stationären Angeboten auf die Implementation und<br />

Steuerung von Komplexleistungsprogrammen und zwar unter Rahmenbedingungen,<br />

die eine effiziente ambulante Leistungserbringung<br />

begünstigen.<br />

Durch Kumulation der für die einzelnen Komplexleistungsprogramme<br />

notwendigen Mittel in einer Versorgungsregion ergibt<br />

sich, je Leistungsträger und insgesamt, wenn man will, das hierfür<br />

notwendige regionale Budget. Dieses kann nicht allein auf diesem<br />

Wege, – d.h. »von unten« – festgelegt werden. Denn die für die Versorgung<br />

schwer und chronisch psychisch <strong>Kranke</strong>n insgesamt aufzubringenden<br />

Mittel sind nicht zuletzt auch davon abhängig, wie<br />

viel die Gesellschaft für diese Gruppe aufzubringen bereit ist, d.h.<br />

das Budget ist nach oben begrenzt. Doch zunächst zum Einzelfall:<br />

Absicherung und Steuerung eines Komplexleistungsprogramms<br />

kann nur durch ein Bündel von Maßnahmen erreicht werden (s.<br />

Abb. 7). Der Leistungsanspruch darf nicht mehr oder weniger beliebig<br />

der Willkür von Anbietern oder Leistungsträgern überlassen

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!