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BERN - Alte Eidgenossen - Dillum

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Der angebliche Schwyzer Freiheitsbrief von „1240“<br />

Fridericus dei gratia Romanorum imperator semper augustus … beginnt diese Pergament-Urkunde,<br />

die heute im Bundesbrief-Museum in Schwyz aufbewahrt wird.<br />

Man braucht nicht weiter zu lesen, denn der Inhalt ist haarsträubend – wie bei allen<br />

anderen derartigen Dokumenten.<br />

Das soll der Freiheitsbrief sein, welche die Leute der Talschaft Schwyz im Jahre des<br />

Herrn „1240“ von Kaiser Friedrich II. von Hohenstaufen bekommen haben.<br />

Was für ein Interesse konnte ein deutscher Kaiser haben, den Leuten eines Alpentals<br />

alle Freiheiten und die Reichsunabhängigkeit zu garantieren?<br />

Der Freiheitsbrief soll im Feldlager vor der belagerten Stadt Faenza in der Provinz<br />

Reggio-Emilia ausgestellt worden sein. – Wie fanden die Schwyzer Bergler ihren<br />

Kaiser in der weiten Po-Ebene? Verfügten sie vielleicht schon über ein Global Positioning-System?<br />

Die vorliegende Urkunde ist sicher spät zu datieren – vielleicht sogar nach der Mitte<br />

des 18. Jahrhunderts. – Johannes Stumpf meldet nämlich, daß 1240 alle Waldorte,<br />

also Uri, Schwyz und Unterwalden, vom Kaiser ein Privileg bekommen hätten.<br />

Betrachtet man diese Dokumente genau, so fallen die neuzeitlichen und anachronistischen<br />

Elemente in Text, Schrift und Darstellung auf.<br />

Bei dem Schwyzer Freiheitsbrief ist es vor allem die reich ornamentierte Initiale F,<br />

die man genau studieren sollte: Solche Schnörkel und Ranken sind erst im Barock-<br />

Zeitalter vorstellbar. – Man denkt zum Beispiel an die aufgemalten Verzierungen an<br />

alten Bauernschränken.<br />

Die Leute, welche dieses angebliche historische Dokument schufen, konnten nur<br />

das herstellen, was ihre Fähigkeiten hergaben. – Sie rechneten aber offenbar wohl<br />

selbst nicht damit, daß die Gelehrten später blind diesen Schöpfungen glauben würden.<br />

Die „mittelalterlichen“ Urkunden sind ab etwa 1740 entstanden. Die Einheitlichkeit<br />

der Schrift, des Inhaltes, der Form läßt keinen anderen Schluß zu.<br />

Der Zweck der Urkunden im Rahmen der Geschichtserfindung und Geschichtsfälschung<br />

war durchsichtig: Notariell beglaubigte, mit Siegeln und Unterschriften versehene<br />

Dokumente sollten die dünne und unglaubwürdige chronikalische Überlieferung<br />

aufwerten.<br />

Aber Chroniken und Urkunden lassen sich nicht vereinen. Die Historiker können<br />

entweder den einen oder den anderen Schriftstücken vertrauen, eine glaubwürdige<br />

Geschichte entsteht daraus nie.

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