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Freizeitgesellschaft zwischen Umwelt, Spaß und ... - Öko-Institut eV

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Willi Loose · Freizeitverkehr<br />

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anschlüssen angesiedelt (C-Standorte). Hierunter sind Nutzungen zu verstehen,<br />

bei denen beispielsweise von einem Großteil der K<strong>und</strong>en schwere<br />

Waren zu transportieren sind. Für diese Standorte ist ein ausreichendes<br />

Parkplatzangebot vorgesehen. Dies könnte auch auf Freizeitanlagen zutreffen,<br />

die überwiegend mit schwerem Sportgerät genutzt werden. Die<br />

übrigen Freizeitanlagen – <strong>und</strong> das ist die überwiegende Mehrheit aller<br />

Freizeitgroßanlagen – sind nach dieser Einteilung prädestiniert für<br />

A-Standorte. B-Standorte sind vom Nutzungsprofil <strong>und</strong> der Verkehrsanbindung<br />

her <strong>zwischen</strong> A- <strong>und</strong> C-Standorten einzuordnen.<br />

Besucher informieren sich häufig nicht selbst über die vorhandenen Anreisealternativen<br />

zum privaten Pkw, wenn sie einen Besuch in einem Freizeitzentrum<br />

planen. Deshalb sollten die Betreiber – aus eigenem Antrieb<br />

oder auf Veranlassung der Genehmigungsbehörden – im Internet oder<br />

durch gedruckte Materialien gut aufbereitete Informationen über die Erreichbarkeit<br />

mit öffentlichen Verkehrsmitteln <strong>und</strong> die Einbindung ihres<br />

Standortes in das lokale oder regionale Fahrradwegenetz zur Verfügung<br />

stellen. Eine ausreichende Akzeptanz findet die Anreise mit dem öffentlichen<br />

Verkehr allerdings nur, wenn die Freizeitanlage nicht nur in ihrem<br />

unmittelbaren Umfeld gut an den ÖV angeschlossen ist, sondern die öffentlichen<br />

Verkehrsmittel im gesamten Einzugsbereich eine gute Netzqualität<br />

auch am Wochenende aufweisen (Küchler 1997). Für die Netzqualität<br />

ist mit entscheidend, dass am Beginn der Fahrt ein durchgängig<br />

gültiges Ticket für alle benutzten Verkehrsmittel erstanden <strong>und</strong> die Notwendigkeit<br />

zum Umsteigen auf ein Minimum beschränkt werden kann.<br />

Kombitickets, das heißt Eintrittskarten, in denen die Anreisekosten für<br />

den öffentlichen Personennahverkehr bereits enthalten sind, erleichtern<br />

die Verkehrsmittelwahl zugunsten des ÖPNV, da den Besuchern keine zusätzlichen<br />

Kosten entstehen. Voraussetzung hierfür ist allerdings die Bereitschaft<br />

des Betreibers, einen relativ geringen Zuschlag auf die normalen<br />

Eintrittskarten für alle Besucher zu erheben.

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