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Freizeitgesellschaft zwischen Umwelt, Spaß und ... - Öko-Institut eV

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Der letzte Abschnitt Lärmschutzkonzept stellt schließlich ein Lärmschutzkonzept<br />

vor, das Anregungen für eine flexible Genehmigungspraxis enthält.<br />

Damit soll der Verwaltung ermöglicht werden, auf die Herausforderungen<br />

durch sehr unterschiedliche Veranstaltungen zu reagieren.<br />

Vorschriften zum Schutz der Umgebung<br />

Andreas Hermann · Freizeitveranstaltungen <strong>und</strong> rechtliche Aspekte des Lärmschutzes<br />

Schutz vor Lärm, der von Freizeitanlagen ausgeht, kann durch unterschiedliche<br />

rechtliche Vorschriften erreicht werden: das öffentliche Baurecht,<br />

das öffentliche Immissionsschutzrecht <strong>und</strong> das Ortsrecht der Kommunen.<br />

Daneben können Nachbarn die Untersagung von lärmintensiven<br />

Veranstaltungen oder einen Geldausgleich für erlittene Beeinträchtigungen<br />

nach den Vorschriften des zivilrechtlichen Immissionsschutzes gem.<br />

§§ 1004 <strong>und</strong> 906 Bürgerliches Gesetzbuch erreichen. Im Folgenden werden<br />

nur die öffentlich-rechtlichen Schutzmöglichkeiten dargestellt.<br />

Öffentliches Baurecht Schon bei der Planung von Veranstaltungsorten,<br />

wie z.B. einem Fußballstadion, bietet das öffentliche Baurecht den Kommunen<br />

zahlreiche Möglichkeiten, Lärmschutzaspekte zu berücksichtigen.<br />

Die Kommunen regeln die Nutzung der Gemeindeflächen durch Bauleitpläne<br />

(Flächennutzungs- <strong>und</strong> Bebauungspläne). Bereits wenn die Gemeinde<br />

die zukünftige Nutzung eines Gemeindegebietes plant, kann sie<br />

besondere Flächen für den Lärmschutz festlegen. So kann die Gemeinde<br />

Flächen sowohl für aktive Maßnahmen an der Emissionsquelle (deren Einkapselung)<br />

als auch für passive Maßnahmen im Bereich der Betroffenen<br />

(z.B. Schutzhecken) vorschreiben. Beispielsweise können zum Schutz der<br />

Wohnbebauung vor Lärm in der Nähe eines geplanten Fußballstadions<br />

Flächen <strong>zwischen</strong> dem Stadion <strong>und</strong> den Wohnhäusern für gewerbliche<br />

Nutzung vorgesehen werden. Darüber hinaus kann die Gemeinde in den<br />

Bebauungsplänen auch allgemeine bauliche <strong>und</strong> technische Vorkehrungen<br />

für die jeweilige Freizeitanlage selbst vorschreiben (Bunge 1993),<br />

z.B. Lärmschutzwälle für Freizeitanlagen. Lärmschutz spielt auch dann<br />

eine Rolle, wenn die Gemeinde bestimmt, welche Gr<strong>und</strong>stücksnutzungen<br />

in einem bestimmten Gemeindegebiet zugelassen sind. So könnte z.B. in<br />

einem reinen Wohngebiet der Bau von Tennisanlagen gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

untersagt werden.<br />

Die vorgenannten Schutzmaßnahmen sind mögliche Ergebnisse der gemeindlichen<br />

Aufgabe, die verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten eines<br />

Baugebietes zu einem gerechten Ausgleich zu bringen. Sieht die Gemeinde<br />

für ein Baugebiet vor, dass dort lärmträchtige Freizeitanlagen errichtet<br />

werden können, so hat sie die möglichen Lärmkonflikte durch einen gerechten<br />

Ausgleich der unterschiedlichen Interessen zu lösen. Von einem<br />

Lärmkonflikt muss die Gemeinde ausgehen, wenn der Lärm von einer<br />

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