Freizeitgesellschaft zwischen Umwelt, Spaß und ... - Öko-Institut eV
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Andreas Hermann · Freizeitveranstaltungen <strong>und</strong> rechtliche Aspekte des Lärmschutzes<br />
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Freizeitveranstaltungen wie Openairkonzerte, B<strong>und</strong>esligaspiele oder<br />
die Loveparade konzentrieren zehn- bis h<strong>und</strong>erttausende Besucher für<br />
nur wenige St<strong>und</strong>en oder einen Tag auf einen räumlich eng begrenzten<br />
Bereich einer Kommune. Neben dem wirtschaftlichen Potenzial <strong>und</strong> der<br />
Bedeutung für den Freizeitwert der jeweiligen Städte <strong>und</strong> Gemeinden bedeutet<br />
eine große Ansammlung von Menschen auch eine starke Belastung<br />
für die <strong>Umwelt</strong> <strong>und</strong> die Bewohner in der jeweiligen Kommune. Diese Belastungen<br />
sind u.a. abhängig von der Veranstaltungsart <strong>und</strong> dem Veranstaltungsort.<br />
Viele Großveranstaltungen sind an einem Ort gebündelt,<br />
z.B. einer Sportstätte, Freilichtbühne oder einem Festplatz. Es gibt jedoch<br />
auch Veranstaltungen, die weniger ortsgeb<strong>und</strong>en sind, wie z.B. die Loveparade<br />
oder ein Marathonlauf. Bei allen diesen Veranstaltungen wird<br />
Lärm durch den Veranstaltungszweck selbst sowie die An- <strong>und</strong> Abreise der<br />
Besucher produziert. Zwar wird von der Mehrzahl der Menschen der Straßenverkehrslärm<br />
wesentlich störender empf<strong>und</strong>en als der Lärm, der von<br />
Freizeitveranstaltungen ausgeht. 1 Aber zum einen ist ein wesentlicher Teil<br />
des Straßenverkehrs auch Freizeitverkehr <strong>und</strong> zum anderen sind von Freizeitveranstaltungen<br />
gerade auch solche Menschen betroffen, die sich zu<br />
Hause erholen wollen <strong>und</strong> eben nicht an dem Freizeitverkehr teilhaben.<br />
Zudem finden die Veranstaltungen häufig dann statt, wenn das Ruhebedürfnis<br />
der Bevölkerung am größten ist, in den späten Abendst<strong>und</strong>en <strong>und</strong><br />
am Wochenende.<br />
Dieser Beitrag beleuchtet die rechtlichen Aspekte des Lärmschutzes bei<br />
Freizeitveranstaltungen. Der erste Abschnitt Vorschriften zum Schutz der<br />
Umgebung behandelt dazu rechtliche Regelungen jeweils aus dem<br />
öffentlichen Baurecht, dem öffentlichen Immissionsschutzrecht <strong>und</strong> dem<br />
Ortsrecht, die zum Schutz der Umgebung vor Freizeitlärm dienen. Berücksichtigt<br />
wird dabei, dass bereits bei der Planung <strong>und</strong> dem Bau von Veranstaltungsorten<br />
Entscheidungen getroffen werden, die für spätere Lärmbeeinträchtigungen<br />
durch die Nutzung der Anlage relevant sind. Ebenso<br />
sollen den Kommunen aber auch Steuerungsmöglichkeiten aufgezeigt<br />
werden, die sie haben, um Lärmbelastungen zu begrenzen, die durch die<br />
Nutzung bereits bestehender Veranstaltungsorte verursacht werden.<br />
Der darauf folgende Abschnitt Lärmmanagement durch die Behörden<br />
beschreibt einen Vorschlag für ein Lärmmanagementkonzept in den Kommunen.<br />
Dieses Lärmmanagementkonzept soll die Belastung der Anwohner<br />
durch eine gehäufte Anzahl von Veranstaltungen an einem Ort verhindern.<br />
Zudem soll ein einheitlich hohes Schutzniveau bei der<br />
Genehmigungspraxis für Freizeitveranstaltungen in einer Kommune erreicht<br />
werden.<br />
1 In einer Befragung des <strong>Umwelt</strong>b<strong>und</strong>esamtes wurde für den Freizeitlärm repräsentativ der Lärm von Sportanlagen abgefragt<br />
(UBA 1995).