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Freizeitgesellschaft zwischen Umwelt, Spaß und ... - Öko-Institut eV

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Andreas Hermann · Freizeitveranstaltungen <strong>und</strong> rechtliche Aspekte des Lärmschutzes<br />

88<br />

Freizeitveranstaltungen wie Openairkonzerte, B<strong>und</strong>esligaspiele oder<br />

die Loveparade konzentrieren zehn- bis h<strong>und</strong>erttausende Besucher für<br />

nur wenige St<strong>und</strong>en oder einen Tag auf einen räumlich eng begrenzten<br />

Bereich einer Kommune. Neben dem wirtschaftlichen Potenzial <strong>und</strong> der<br />

Bedeutung für den Freizeitwert der jeweiligen Städte <strong>und</strong> Gemeinden bedeutet<br />

eine große Ansammlung von Menschen auch eine starke Belastung<br />

für die <strong>Umwelt</strong> <strong>und</strong> die Bewohner in der jeweiligen Kommune. Diese Belastungen<br />

sind u.a. abhängig von der Veranstaltungsart <strong>und</strong> dem Veranstaltungsort.<br />

Viele Großveranstaltungen sind an einem Ort gebündelt,<br />

z.B. einer Sportstätte, Freilichtbühne oder einem Festplatz. Es gibt jedoch<br />

auch Veranstaltungen, die weniger ortsgeb<strong>und</strong>en sind, wie z.B. die Loveparade<br />

oder ein Marathonlauf. Bei allen diesen Veranstaltungen wird<br />

Lärm durch den Veranstaltungszweck selbst sowie die An- <strong>und</strong> Abreise der<br />

Besucher produziert. Zwar wird von der Mehrzahl der Menschen der Straßenverkehrslärm<br />

wesentlich störender empf<strong>und</strong>en als der Lärm, der von<br />

Freizeitveranstaltungen ausgeht. 1 Aber zum einen ist ein wesentlicher Teil<br />

des Straßenverkehrs auch Freizeitverkehr <strong>und</strong> zum anderen sind von Freizeitveranstaltungen<br />

gerade auch solche Menschen betroffen, die sich zu<br />

Hause erholen wollen <strong>und</strong> eben nicht an dem Freizeitverkehr teilhaben.<br />

Zudem finden die Veranstaltungen häufig dann statt, wenn das Ruhebedürfnis<br />

der Bevölkerung am größten ist, in den späten Abendst<strong>und</strong>en <strong>und</strong><br />

am Wochenende.<br />

Dieser Beitrag beleuchtet die rechtlichen Aspekte des Lärmschutzes bei<br />

Freizeitveranstaltungen. Der erste Abschnitt Vorschriften zum Schutz der<br />

Umgebung behandelt dazu rechtliche Regelungen jeweils aus dem<br />

öffentlichen Baurecht, dem öffentlichen Immissionsschutzrecht <strong>und</strong> dem<br />

Ortsrecht, die zum Schutz der Umgebung vor Freizeitlärm dienen. Berücksichtigt<br />

wird dabei, dass bereits bei der Planung <strong>und</strong> dem Bau von Veranstaltungsorten<br />

Entscheidungen getroffen werden, die für spätere Lärmbeeinträchtigungen<br />

durch die Nutzung der Anlage relevant sind. Ebenso<br />

sollen den Kommunen aber auch Steuerungsmöglichkeiten aufgezeigt<br />

werden, die sie haben, um Lärmbelastungen zu begrenzen, die durch die<br />

Nutzung bereits bestehender Veranstaltungsorte verursacht werden.<br />

Der darauf folgende Abschnitt Lärmmanagement durch die Behörden<br />

beschreibt einen Vorschlag für ein Lärmmanagementkonzept in den Kommunen.<br />

Dieses Lärmmanagementkonzept soll die Belastung der Anwohner<br />

durch eine gehäufte Anzahl von Veranstaltungen an einem Ort verhindern.<br />

Zudem soll ein einheitlich hohes Schutzniveau bei der<br />

Genehmigungspraxis für Freizeitveranstaltungen in einer Kommune erreicht<br />

werden.<br />

1 In einer Befragung des <strong>Umwelt</strong>b<strong>und</strong>esamtes wurde für den Freizeitlärm repräsentativ der Lärm von Sportanlagen abgefragt<br />

(UBA 1995).

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