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Freizeitgesellschaft zwischen Umwelt, Spaß und ... - Öko-Institut eV

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Lärmmanagement durch die Behörden<br />

Die Lärmbelastung durch Veranstaltungen wird auch gerade durch die<br />

Häufigkeit einer Veranstaltung am gleichen Ort bzw. an verschiedenen<br />

Orten in der gleichen Umgebung bestimmt. Es ist deshalb notwendig, die<br />

Lärmbelastung der Anwohner durch eine Koordinierung der Veranstaltungshäufigkeit<br />

zu senken. Dazu könnte eine Koordinierungsstelle eingerichtet<br />

werden, die sich beispielsweise folgendermaßen zusammensetzen<br />

könnte:<br />

· Ordnungsamt<br />

· <strong>Umwelt</strong>amt<br />

· Untere Naturschutzbehörde<br />

· Stadtmarketinggesellschaft bzw. Kulturamt<br />

· Gartenamt der Kommune<br />

· Feuerwehr<br />

· städtische Nahverkehrsgesellschaft<br />

· Abfallbehörde<br />

Andreas Hermann · Freizeitveranstaltungen <strong>und</strong> rechtliche Aspekte des Lärmschutzes<br />

Als federführende Behörde der Koordinierungsstelle bietet sich das<br />

Ordnungsamt an, da diesem regelmäßig auch weitere Aufgaben obliegen,<br />

wie die Erteilung von Sondernutzungen oder die Verkehrsregulierung.<br />

Ein solches einheitliches Veranstaltungsmanagement durch eine Koordinierungsstelle<br />

hätte zahlreiche Vorteile:<br />

1. Aufseiten der Behörde werden alle Veranstaltungen im Gebiet einer<br />

Kommune erfasst, unabhängig davon, bei welcher Behörde eine Genehmigung<br />

beantragt wurde. Die Behörde gibt den Antrag an die Koordinierungsstelle<br />

weiter, in der alle zu beteiligenden Behörden vertreten<br />

sind. So kann gewährleistet werden, dass alle relevanten Behörden<br />

beteiligt sind.<br />

2. Durch die umfassende Beteiligung aller Behörden wird ein einheitliches<br />

Verwaltungshandeln bei der Genehmigung von Veranstaltungen<br />

in der jeweiligen Kommune erreicht.<br />

3. Bestimmte Ziele, wie z.B. nach der Freizeitlärm-Richtlinie auf häufig<br />

genutzten Flächen nur eine bestimmte Anzahl von Veranstaltungen zu<br />

genehmigen, sind besser zu überwachen.<br />

4. Für den Veranstalter wird das Verwaltungsverfahren vereinfacht, da er<br />

nur einen Ansprechpartner hat <strong>und</strong> in einem einzigen Bescheid alle<br />

Genehmigungen gebündelt erhält.<br />

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