Freizeitgesellschaft zwischen Umwelt, Spaß und ... - Öko-Institut eV
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Lärmmanagement durch die Behörden<br />
Die Lärmbelastung durch Veranstaltungen wird auch gerade durch die<br />
Häufigkeit einer Veranstaltung am gleichen Ort bzw. an verschiedenen<br />
Orten in der gleichen Umgebung bestimmt. Es ist deshalb notwendig, die<br />
Lärmbelastung der Anwohner durch eine Koordinierung der Veranstaltungshäufigkeit<br />
zu senken. Dazu könnte eine Koordinierungsstelle eingerichtet<br />
werden, die sich beispielsweise folgendermaßen zusammensetzen<br />
könnte:<br />
· Ordnungsamt<br />
· <strong>Umwelt</strong>amt<br />
· Untere Naturschutzbehörde<br />
· Stadtmarketinggesellschaft bzw. Kulturamt<br />
· Gartenamt der Kommune<br />
· Feuerwehr<br />
· städtische Nahverkehrsgesellschaft<br />
· Abfallbehörde<br />
Andreas Hermann · Freizeitveranstaltungen <strong>und</strong> rechtliche Aspekte des Lärmschutzes<br />
Als federführende Behörde der Koordinierungsstelle bietet sich das<br />
Ordnungsamt an, da diesem regelmäßig auch weitere Aufgaben obliegen,<br />
wie die Erteilung von Sondernutzungen oder die Verkehrsregulierung.<br />
Ein solches einheitliches Veranstaltungsmanagement durch eine Koordinierungsstelle<br />
hätte zahlreiche Vorteile:<br />
1. Aufseiten der Behörde werden alle Veranstaltungen im Gebiet einer<br />
Kommune erfasst, unabhängig davon, bei welcher Behörde eine Genehmigung<br />
beantragt wurde. Die Behörde gibt den Antrag an die Koordinierungsstelle<br />
weiter, in der alle zu beteiligenden Behörden vertreten<br />
sind. So kann gewährleistet werden, dass alle relevanten Behörden<br />
beteiligt sind.<br />
2. Durch die umfassende Beteiligung aller Behörden wird ein einheitliches<br />
Verwaltungshandeln bei der Genehmigung von Veranstaltungen<br />
in der jeweiligen Kommune erreicht.<br />
3. Bestimmte Ziele, wie z.B. nach der Freizeitlärm-Richtlinie auf häufig<br />
genutzten Flächen nur eine bestimmte Anzahl von Veranstaltungen zu<br />
genehmigen, sind besser zu überwachen.<br />
4. Für den Veranstalter wird das Verwaltungsverfahren vereinfacht, da er<br />
nur einen Ansprechpartner hat <strong>und</strong> in einem einzigen Bescheid alle<br />
Genehmigungen gebündelt erhält.<br />
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