Freizeitgesellschaft zwischen Umwelt, Spaß und ... - Öko-Institut eV
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(Baumgartner 2001). Wichtige Leitfragen dabei sind:<br />
Christian Hochfeld, Dr. Volker Strubel, Kirsten Havers<br />
<strong>Umwelt</strong>auswirkungen <strong>und</strong> Optimierungspotenziale von Freizeit- <strong>und</strong> Erlebnisparks<br />
· Werden die möglichen Auswirkungen auf die natürliche <strong>und</strong> soziale<br />
<strong>Umwelt</strong> hinreichend berücksichtigt?<br />
· Gibt es eine Lebensphasenplanung für das Projekt? Was geschieht bei<br />
Erschöpfung des Attraktionsgehalts (Umbauszenarien unter ökologischen<br />
Aspekten)?<br />
· Ist der Planungsprozess hinreichend transparent?<br />
Mögliche übergeordnete Leitlinien der Projektplanung <strong>und</strong> -leitung<br />
könnten sein:<br />
· Das Projekt steuert das Mögliche zur Schonung der <strong>Umwelt</strong> <strong>und</strong> nachhaltigen<br />
Nutzung der regionalen Ressourcen bei.<br />
· Das Projekt vermeidet unzumutbare Verkehrsbelastungen <strong>und</strong> unerwünschte<br />
raumrelevante Effekte (z.B. Zersiedelung).<br />
Die Planung <strong>und</strong> Errichtung neuer Freizeit- <strong>und</strong> Erlebnisparks stellt neue<br />
Ansprüche an die Raumentwicklung <strong>und</strong> an die Raumplanung (Baumgartner<br />
2001). Es ist nicht zu erwarten, dass alle Aspekte proaktiv von den<br />
Planern <strong>und</strong> Betreibern aufgegriffen werden.<br />
Es gilt, den überregionalen <strong>und</strong> regionalen Entscheidungsträgern Leitlinien<br />
an die Hand zu geben, mithilfe derer sie identifizieren können, ob<br />
<strong>und</strong> wie ein Freizeit- <strong>und</strong> Erlebnispark zur nachhaltigen Entwicklung beitragen<br />
kann oder aber ein Risiko für die ökologische, ökonomische oder<br />
soziokulturelle Identität einer Region darstellt.<br />
Dementsprechend ist es wichtig, dass die rechtlichen <strong>und</strong> politischen<br />
Rahmenbedingungen eine umweltgerechte Planung der Freizeit- <strong>und</strong> Erlebnisparks<br />
unterstützen. Hierbei ist die Umsetzung der IVU-Richtlinie<br />
(Richtlinie zur integrierten Vermeidung <strong>und</strong> Verminderung der <strong>Umwelt</strong>verschmutzung)<br />
in nationales Recht von besonderer Bedeutung. Sie sieht<br />
die Erweiterung des Anwendungsbereichs der <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsprüfung<br />
auch für Freizeitparks vor. Bisher spielten <strong>Umwelt</strong>aspekte bei der<br />
Planung <strong>und</strong> Zulassung der Parks nur eine unzureichende Rolle (IfS 1994).<br />
Der Effekt der Veränderung der rechtlichen Rahmenbedingungen auf die<br />
<strong>Umwelt</strong>auswirkungen durch Freizeit- <strong>und</strong> Erlebnisparks lässt sich derzeit<br />
noch nicht absehen. Dazu ist die nationale Umsetzung der Richtlinie noch<br />
zu neu. In diesem Kontext ist zu diskutieren, inwieweit Zielvorgaben der<br />
zulassenden Behörde, aber auch der Standortgemeinden hinsichtlich der<br />
Raumverträglichkeit <strong>und</strong> der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen verbindlich festgeschrieben<br />
werden können. Noch fehlt hierzu ein Kriterienkatalog, der<br />
sinnvollerweise zu erarbeiten wäre.<br />
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