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Untitled - Fachbereich Sprachwissenschaft

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153<br />

einen adverbial eingeleiteten Satz mit einer Subjekt-Auxiliar-Inversion. Gleichzeitig ist zu<br />

konstatieren, dass der reg-Text auch keine eindeutigen Belege für Sätze mit einer AdvSVO-<br />

Stellung aufweist. Das einzige Beispiel, das hierzu gerechnet werden könnte, ist das folgende:<br />

(34) mfr. Car certainement ie ne le pourroye souffrir<br />

denn bestimmt ich nicht es könnte ertragen<br />

(reg: 2 Sam 13,12)<br />

Da in diesem Satz jedoch das Objekt als klitisch gebundenes Pronomen realisiert wird und<br />

daher in präverbaler Position erscheint, entspricht der Satz nur in eingeschränktem Maße<br />

dem geforderten Wortstellungsmuster.<br />

Mit anderen Worten, beide mittelalterlichen französischen Texte enthalten weder eindeutige<br />

Daten, auf Grund derer in Anlehnung an die Analyse von Fodor (1998) die Festlegung<br />

des Verb-Zweit-Parameterwertes auf den Wert '+V2' möglich wäre, noch finden sich<br />

eindeutige Daten, die die Fixierung auf den entgegengesetzten Wert ermöglichen würden.<br />

Aus dieser Beobachtung folgt nun keineswegs, dass Fodors Annahme eindeutiger Wortstellungsmuster<br />

für das Triggern des Verb-Zweit-Parameters aufgegeben werden muss. Wie<br />

die Analyse des deutschen und isländischen Textes zeigt, lässt sich für diese Sprachen<br />

Fodors Analyse bestätigen. Angesichts der hier gemachten Beobachtung hinsichtlich des<br />

alt- und mittelfranzösischen Textes stellt sich die Frage, ob es möglicherweise zusätzlich zu<br />

der von Fodor angenommenen Triggerevidenz weitere eindeutige Wortstellungsmuster gibt,<br />

auf Grund derer die Fixierung des Verb-Zweit-Parameters möglich ist und die es erlauben,<br />

adäquate Aussagen darüber zu machen, ob das Alt- und Mittelfranzösische über eine Verb-<br />

Zweit- oder eine Nicht-Verb-Zweit-Grammatik verfügt haben.<br />

Von entscheidender Bedeutung für die Beantwortung dieser Frage ist die Beobachtung,<br />

dass in Verb-Zweit-Sprachen Verb-Dritt-Sätze prinzipiell ausgeschlossen sind. Die Bildung<br />

von solchen Sätzen ist in diesen Sprachen allenfalls dann möglich, wenn die erste<br />

Konstituente disloziert und mit einer zweiten Konstituente koindiziert ist. Für diese Art der<br />

Dislokation liefern auch die beiden hier untersuchten germanischen Texte einige Belege.<br />

Im Gegensatz dazu handelt es sich bei den in den beiden mittelalterlichen französischen<br />

Texten vorkommenden V>2-Sätzen – abgesehen von einer Ausnahme (cf. (6)(a)) – nicht<br />

um derartige Dislokationskonstruktionen. Diese Sätze weisen, wie gezeigt wurde, keine Besonderheiten<br />

auf, die es erlauben, sie als Ausnahmen gegenüber der universell gültigen Restriktion<br />

anzusehen, derzufolge keine zusätzlichen Konstituenten an die SpezCP-Position<br />

adjungiert werden können. Sie sind folglich nicht mit einer Verb-Zweit-Grammatik vereinbar,<br />

in der das finite Verb obligatorisch nach COMP bewegt wird, um die dort generierten<br />

Kongruenz-und Finitheitsmerkmale zu erhalten. Vielmehr muss stattdessen angenommen<br />

werden, dass diese Merkmale in der INFL-Position generiert werden und das Verb nur nach<br />

INFL angehoben wird. Auf Grund der generellen Möglichkeit der (rekursiven) IP-Adjunktion<br />

kann es daher in diesen Fällen zu der Bildung von V>2-Sätzen kommen. Gleichzeitig<br />

muss dann auch für diejenigen Sätze, in denen im Alt- und Mittelfranzösischen das finite<br />

Verb in der Zweit-Position erscheint, angenommen werden, dass sie nicht aus einer Verbnach-COMP-Bewegung<br />

resultieren. Trotz der vor allem im mittelfranzösischen Text zu beobachtenden<br />

massiven Präsenz solcher Sätze – insbesondere von AdvVS-Sätzen – müssen<br />

diese Sätze als IP-Rekursionen mit einer damit verbundenen Verb-nach-INFL-Bewegung<br />

analysiert werden. Es handelt sich hierbei nur um scheinbare Verb-Zweit-Effekte, weil

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