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Potenzialanalyse Seniorenwirtschaft - Regionalverband ...

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plette Umbau bestehender Wohnungen aus Kostengründen aufwendig ist,<br />

wurde das Konzept „Opplussen“ bzw. „Aufplussens“ entwickelt, bei dem<br />

die Barrierefreie Umgestaltung durch staatliche Prämien gefördert wird.<br />

„Aufplussen“ stellt somit eine recht günstige Maßnahme zur Bereitstellung<br />

altersgerechten Wohnraums dar. Zu den Wohnformen mit integriertem<br />

Dienstleistungsangebot zählen die „An- und Inleunwoningen“ sowie die<br />

Wohn-Pflege-Komplexe und die Seniorenwohnheime. Während es sich bei<br />

den „Anleunwoningen“ um altengerechte Wohnungen handelt, die direkt<br />

neben Altenheimen gebaut sind, sind die „Inleunwoningen“ selbstständige<br />

Wohneinheiten innerhalb der Altenheime. Bei beiden Wohnformen kann<br />

der Wohnungsmieter bei Bedarf kostenpflichtige Pflege- und Dienstleistungsangebote<br />

vom Personal des Altenheims in Anspruch nehmen<br />

(ähnlich dem Betreuten Wohnen). Auch für die Inanspruchnahme solcher<br />

Wohnungen ist eine Anerkennung der Notwendigkeit durch den medizinischen<br />

Dienst erforderlich. Ein vergleichbares Angebot bieten auch<br />

die Wohn-Pflege-Komplexe, welche die Altenheimplätze in Zukunft ganz<br />

ersetzen sollen. Es gibt ein von Seniorenverbänden vergebenes „Seniorenlabel“<br />

als Gütezeichen für altersgerechtes Wohnen.<br />

Dänemark<br />

Mit der Verabschiedung des „Gesetz betreffend Wohnungen für Alte und<br />

Personen mit Behinderung“ vollzog die dänische Regierung bereits 1987<br />

ein Paradigmenwechsel weg vom klassischen Pflegeheim hin zur modernen<br />

Seniorenwohnung. Der Bau von Pflegeheimen wurde eingestellt. Die<br />

Wohnungen müssen von den Gemeinden bereitgestellt werden. Entsprechend<br />

der Philosophie der Selbstbestimmung sollen Ältere genau die Hilfe<br />

bekommen, die sie benötigen – und zwar unabhängig davon, wo und wie<br />

sie wohnen. Zielsetzung ist die Bereitstellung eines breiten Angebotes<br />

an Dienstleistungen, wie Hilfe zur persönlichen Pflege, Zubereitung von<br />

Mahlzeiten, Wohnungsreinigung sowie Unterstützung beim Einkaufen<br />

und – soweit gewünscht – regelmäßige „Sicherheitsbesuche“. Generell<br />

haben Rehabilitationsmaßnahmen Vorrang gegenüber einer Einweisung<br />

in Tages- oder Pflegeheimen. Die ambulante Hilfe ist für die Menschen<br />

kostenlos, sie wird von den Gemeinden finanziert. Dies ist darin begründet,<br />

dass in Dänemark die Gemeinden als ausführende Organe für den Sozial-<br />

und Gesundheitsbereich verantwortlich sind und sie daher im Vergleich<br />

zu den deutschen Kommunen über eine wesentlich bessere finanzielle<br />

Ausstattung verfügen.<br />

Neu errichtete Seniorenwohnungen müssen behindertengerecht gebaut<br />

und – entsprechend den gesetzlichen Vorgaben – über eigene Küche,<br />

Bad mit Toilette sowie ein Alarmsystem verfügen. Errichtet werden die<br />

Seniorenwohnungen von gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften<br />

und den Gemeinden, denen per Gesetz eine Vielfalt von Refinanzierungsmöglichkeiten<br />

zur Verfügung steht. Privates Kapital kann mit einbezogen<br />

werden. Bei selbst genutztem Eigentum gewährt die Gemeinde – für<br />

den Fall, dass die seniorengerechten Baurichtlinien eingehalten werden<br />

– Zuschüsse und günstige Kredite. Eine Belegungsänderung bedarf der<br />

Zustimmung der Gemeinde. Eine Eigentumsübertragung ist nur unter<br />

strengen Auflagen möglich. Die Verwaltung der Seniorenwohnungen<br />

obliegt ebenfalls den Kommunen, die auch die Belegung übernehmen.<br />

Ausschlaggebend für die Belegung ist der durch den Visitationsausschuss<br />

festgestellte Grad der Hilfe- bzw. Pflegebedürftigkeit der Betroffenen. Eine<br />

105<br />

Gestaltungsfelder der<br />

<strong>Seniorenwirtschaft</strong>

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