Potenzialanalyse Seniorenwirtschaft - Regionalverband ...
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plette Umbau bestehender Wohnungen aus Kostengründen aufwendig ist,<br />
wurde das Konzept „Opplussen“ bzw. „Aufplussens“ entwickelt, bei dem<br />
die Barrierefreie Umgestaltung durch staatliche Prämien gefördert wird.<br />
„Aufplussen“ stellt somit eine recht günstige Maßnahme zur Bereitstellung<br />
altersgerechten Wohnraums dar. Zu den Wohnformen mit integriertem<br />
Dienstleistungsangebot zählen die „An- und Inleunwoningen“ sowie die<br />
Wohn-Pflege-Komplexe und die Seniorenwohnheime. Während es sich bei<br />
den „Anleunwoningen“ um altengerechte Wohnungen handelt, die direkt<br />
neben Altenheimen gebaut sind, sind die „Inleunwoningen“ selbstständige<br />
Wohneinheiten innerhalb der Altenheime. Bei beiden Wohnformen kann<br />
der Wohnungsmieter bei Bedarf kostenpflichtige Pflege- und Dienstleistungsangebote<br />
vom Personal des Altenheims in Anspruch nehmen<br />
(ähnlich dem Betreuten Wohnen). Auch für die Inanspruchnahme solcher<br />
Wohnungen ist eine Anerkennung der Notwendigkeit durch den medizinischen<br />
Dienst erforderlich. Ein vergleichbares Angebot bieten auch<br />
die Wohn-Pflege-Komplexe, welche die Altenheimplätze in Zukunft ganz<br />
ersetzen sollen. Es gibt ein von Seniorenverbänden vergebenes „Seniorenlabel“<br />
als Gütezeichen für altersgerechtes Wohnen.<br />
Dänemark<br />
Mit der Verabschiedung des „Gesetz betreffend Wohnungen für Alte und<br />
Personen mit Behinderung“ vollzog die dänische Regierung bereits 1987<br />
ein Paradigmenwechsel weg vom klassischen Pflegeheim hin zur modernen<br />
Seniorenwohnung. Der Bau von Pflegeheimen wurde eingestellt. Die<br />
Wohnungen müssen von den Gemeinden bereitgestellt werden. Entsprechend<br />
der Philosophie der Selbstbestimmung sollen Ältere genau die Hilfe<br />
bekommen, die sie benötigen – und zwar unabhängig davon, wo und wie<br />
sie wohnen. Zielsetzung ist die Bereitstellung eines breiten Angebotes<br />
an Dienstleistungen, wie Hilfe zur persönlichen Pflege, Zubereitung von<br />
Mahlzeiten, Wohnungsreinigung sowie Unterstützung beim Einkaufen<br />
und – soweit gewünscht – regelmäßige „Sicherheitsbesuche“. Generell<br />
haben Rehabilitationsmaßnahmen Vorrang gegenüber einer Einweisung<br />
in Tages- oder Pflegeheimen. Die ambulante Hilfe ist für die Menschen<br />
kostenlos, sie wird von den Gemeinden finanziert. Dies ist darin begründet,<br />
dass in Dänemark die Gemeinden als ausführende Organe für den Sozial-<br />
und Gesundheitsbereich verantwortlich sind und sie daher im Vergleich<br />
zu den deutschen Kommunen über eine wesentlich bessere finanzielle<br />
Ausstattung verfügen.<br />
Neu errichtete Seniorenwohnungen müssen behindertengerecht gebaut<br />
und – entsprechend den gesetzlichen Vorgaben – über eigene Küche,<br />
Bad mit Toilette sowie ein Alarmsystem verfügen. Errichtet werden die<br />
Seniorenwohnungen von gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften<br />
und den Gemeinden, denen per Gesetz eine Vielfalt von Refinanzierungsmöglichkeiten<br />
zur Verfügung steht. Privates Kapital kann mit einbezogen<br />
werden. Bei selbst genutztem Eigentum gewährt die Gemeinde – für<br />
den Fall, dass die seniorengerechten Baurichtlinien eingehalten werden<br />
– Zuschüsse und günstige Kredite. Eine Belegungsänderung bedarf der<br />
Zustimmung der Gemeinde. Eine Eigentumsübertragung ist nur unter<br />
strengen Auflagen möglich. Die Verwaltung der Seniorenwohnungen<br />
obliegt ebenfalls den Kommunen, die auch die Belegung übernehmen.<br />
Ausschlaggebend für die Belegung ist der durch den Visitationsausschuss<br />
festgestellte Grad der Hilfe- bzw. Pflegebedürftigkeit der Betroffenen. Eine<br />
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Gestaltungsfelder der<br />
<strong>Seniorenwirtschaft</strong>